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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 30.05.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 59

 

GR Dipl-Ing Omar Al-Rawi (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Danke, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir diskutieren über eine Stellungnahme gegenüber dem Verfassungsgerichtshof wegen einer Klage der Besitzer der Liegenschaften in der Fabrikgasse, über den Standort Komet. Und über die Zulässigkeit an sich sind wir schon der Meinung, dass es aus formellen Gründen - und das ist auch die Meinung der Juristen - abzuweisen ist. Ich möchte jetzt nicht näher in diese juristische Diskussion eingehen, aber allein dass der Antragsteller keinen Zeitplan für die Umsetzung seines Vorhabens vorgebracht oder dargestellt hat, wie etwa die Beauftragung eines Planers, und, was weiters zu unterstreichen ist, dass seine Liegenschaft von den besonderen Bestimmungen der Widmung BB3, die er angeführt hat, nicht betroffen sei, denn die nötige Grenze verläuft südlich dieser Baulinie, und die Bestimmung BB2, wo er sich darüber beschwert, dass keine Fenster ab der, glaube ich, 45 von der Nulllinie seitens der Schönbrunner Schloßstraße zu errichten sind, kommt ja für ihn ja auch nicht in Frage, weil ja sein Grundstück gar nicht an die Schönbrunner Schloßstraße angrenzt. Aber das jetzt nur in formaler Hinsicht.

 

Ich möchte die Diskussion wieder aufgreifen, weil die ÖVP heute grundsätzlich unsere Diskussion, unsere Widmung, in Frage stellt, die wir seinerzeit für die Komet-Gründe gemacht haben. Es stimmt, wenn Herr Dworak gemeint hat, dass die ÖVP und die Grünen damals nicht für die Widmung mitgestimmt haben, aber ich rufe schon in Erinnerung, dass wir seinerzeit einen Abänderungsantrag eingebracht haben, nachdem wir uns sehr lange und sehr intensiv mit dieser Widmung beschäftigt haben, ich rufe in Erinnerung, es gab natürlich mehrere Interessenten, die bei diesem Thema mitdiskutiert haben, es gab das Interesse des Investors, der natürlich alles rausholen wollte, es gab das Interesse des Bezirkes, der diesen, das kann man wohl sagen, Schandfleck in Meidling ertüchtigen und neu gestalten wollte, es gab das Interesse der Kaufleute in der Meidlinger Hauptstraße, die Sorgen hatten, es gibt natürlich selbstverständlich die Bedenken der Anrainerinnen und Anrainer, die bei einem großen Projekt Sorge haben, wie es werden wird, und es gibt natürlich die Interessen der UNESCO, die sich über das Weltkulturerbe auch Gedanken gemacht hat. Um alle diese Interessen unter einen Hut zu bringen, waren natürlich Kompromisse notwendig, und diese Kompromisse sind im Endeffekt für viele vielleicht nicht das Beste dessen, was herauszubekommen möglich ist, aber das haben Kompromisse so an sich. Und dieser Abänderungsantrag, den wir damals eingebracht haben, wo wir auch eine Begrenzung der Widmung vorgenommen haben, wurde von allen vier Parteien getragen.

 

Also hier zu stehen, Herr Dworak, und zu sagen, die ÖVP war dagegen, ist nicht logisch, denn dann hätten Sie gegen diesen Abänderungsantrag auch nicht gestimmt. Ich möchte den folgenden Punkt trotzdem noch einmal hervorheben, weil wir diese Widmung nicht jetzt im Nachhinein als eine falsche Entscheidung hinstellen wollen.

 

Der erste Punkt ist der stadträumliche Gesichtspunkt dieser Widmung. Vergessen wir nicht, dass es hier um eine perfekte Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz gibt, es gibt die U4-Station, eine Station weiter ist der Umstieg zur U6 möglich und mit der U6 kann man auch auf der Philadelphiabrücke auf die Südbahn umsteigen, und das hat einfach oberste Priorität bei solchen Widmungen. Wenn wir uns, meine Damen und Herren, zum Prinzip „Stadt der kurzen Wege“ bekennen, dann müssen wir jede Verdichtung wahrnehmen, insbesondere bei so einem Standort, und dürfen sie einfach nicht außer Acht lassen. Denn wenn wir das nicht tun, heißt das, Ausufern der Stadt, enorme Verteuerung beziehungsweise nicht mehr leistbare Infrastruktur, Zersiedelung der Städte, Zerstörung von Grünraum und erhöhter Ausstoß von Kohlenmonoxid.

 

Der zweite Gesichtspunkt ist einer in bezirksräumlicher Hinsicht, und jeder, der die Gegend kennt, der weiß - ich bin auch ein Meidlinger -, das Komet-Areal ist in der jetzigen Situation kein Verknüpfungspunkt zwischen dem 12. und 15. Bezirk. Wer heute vom 12. zum 15. Bezirk gehen möchte, hat sehr wenige Möglichkeiten, und das jetzige Komet-Areal stellt eher eine Barriere als eine Verbindung dar. Und in kleinräumlicher Hinsicht habe ich auch erwähnt, dass ein dringender Bedarf besteht, den desolaten Zustand des Areals zu verbessern, Wiental als hochwertigen Freiraum auszugestalten und den unattraktiven U-Bahn-Anschluss an dieser Stelle zu ertüchtigen, architektonisch wertvoll zu machen, sodass die Menschen, wenn sie an dieser U-Bahn-Station aussteigen, nicht über diesen kleinen, schmalen Weg Richtung der jetzigen Zentrale des Arbeiter-Samariter-Bundes gehen müssen der so schmal ist, dass man teilweise, wenn jemand entgegenkommt, sich seitlich stellen muss und dann der Verkehr im Wiental daneben donnert, vom Radweg gar nicht zu sprechen. Da gibt es eben das Konzept einer Benutzerfreundlichkeit, dass eine Überdachung des Wienflusses geschaffen wird und dass dort eine attraktive Umsetzung in Richtung des Bezirkes erfolgt.

 

Der Antragsteller führt auch an, dass die Verkehrsplanung des Bundes ignoriert worden ist. Ich frage mich, welche? Welche Autobahnen, welche Schnellstraßen, welche Eisenbahntrassen sind dort vorhanden, die wir ignoriert haben? Und die U-Bahn-Planung, wie Sie wissen, fällt nicht in die Kompetenz des Bundes, und zum Weltkulturerbe vielleicht ein paar Worte später.

 

Einer der Punkte, die noch angeführt wurden, ist, dass das Umweltverträglichkeitsgesetz nicht beachtet worden ist. Hier sei noch einmal auf zwei Fakten hinzuweisen. Das Umweltverträglichkeitsgesetz sieht vor, wenn Geschäftsflächen von über 50 000 m² geplant sind, dessen Bestimmungen zu beachten sind. Im vorliegenden Projekt sind maximal 12 000 m² vorgesehen, also erheblich weniger und maximal 500 Autostellplätze. Es stimmt, dass jetzt in dieser Widmung die Maximierung auf 510 erfolgt, aber diese 510 sind für das gesamte Areal vorgesehen und jene Stellplätze, die nur für das

 

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