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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 30.05.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 59

 

2006 sind in Wien 700 Dienstposten für Landeslehrerinnen und Landeslehrer gestrichen worden. Im Vergleich dazu hat Wien heute etwa 1.200 Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Zuschläge mehr als im Jahr 2005, 2006, das ist einfach die Wahrheit. 700 gestrichen, 1.200 dazugekommen.

 

Ich kann es ja nachvollziehen, dass Sie diese Unterschriftenaktion gemacht haben. Die Wiener Sozialdemokraten haben etwas Ähnliches auch gemacht im Jahre 2004, 2005, und wir können gerne ihre 5 000 Unterschriften gegen unsere 40 000 austauschen, die sich mit der Lehrerfrage auseinandergesetzt haben. Nur, man kommt an der Wahrheit auch mit Unterschriften nicht vorbei. Der Kahlschlag bei den Lehrern, die Einsparungen bei den Lehrern haben stattgefunden in der Zeit zwischen 2000 und 2006 und sind nicht nur aufgefüllt, sondern in der Zwischenzeit mehr als ergänzt worden. Nehmen Sie das einfach zur Kenntnis, es ist die Wahrheit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Erlauben Sie mir eine zweite Bemerkung: Generell gilt, Pflichtschullehrerinnen beziehungsweise Pflichtschullehrer sind in Wien wie Pädagoginnen und Pädagogen an den Volks-, Haupt-, und Sonderschulen sowie Polytechnischen Schulen angestellt. Die finanzielle Zuständigkeit insbesondere für diese Landeslehrerinnen und Landeslehrer ist durch den Finanzausgleich, der auch von der ÖVP mitbeschlossen wurde, geregelt und liegt ganz klar beim Bund.

 

Grundsätzlich ist die Zahl der Planstellen in Relation zur Zahl der Schülerinnen beziehungsweise Schüler gestellt. Diese Relation wurde von allen Ländern mit dem Bund im Finanzausgleich paktiert. Vereinfacht heißt das, mehr Schüler, mehr Lehrer, weniger Schüler, weniger Lehrer. Darüber hinaus werden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur weitere Planstellen für Maßnahmen im Bildungsbereich wie etwa die Sprachförderung, die Senkung der Klassenschülerzahl auf maximal 25, aber auch am Land für Kleinschulen zur Verfügung gestellt. Das Gesamtausmaß an zur Verfügung stehenden Planstellen für ein Schuljahr ist im definitiven Stellenplan des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur veranschlagt.

 

Was Sie daher vorschlagen, ist - ich weiß auch, was in den Bundesländern vor sich geht - dass das Land Wien Kosten übernehmen soll, die vom Bund ganz klar auch in der verfassungsmäßigen Aufteilung zu tragen sind. Und ich stelle da gleichzeitig auch fest, es gibt eine große Zahl von Beschlüssen der Landeshauptmännerkonferenz, wo man sich von der Form klar distanziert, dass die Länder Kosten übernehmen sollen, die vom Bund zu tragen sind. Dass hier gelegentlich Landeshauptleutebeschlüsse, Konferenzbeschlüsse, offensichtlich der Ernsthaftigkeit entbehren, ist eine andere Geschichte.

 

Die Lehrerinnen und Lehrer sind ja nicht das Einzige, es hat Rütlischwüre gegeben, wonach es keine finanzielle Beteiligung etwa beim ÖBB-Ausbau geben sollte, und trotzdem, einschließlich Wien, hat es hier entsprechende Kofinanzierungen, insbesondere auch beim rollenden Material, gegeben.

 

Ich sage daher noch mal ganz klar, wir sind gerade angesichts der Entwicklung der Wirtschaftskrise und der daraus resultierenden Problematik für alle öffentlichen Haushalte nicht in der Lage - und wollen dies aus grundsätzlichen Überlegungen auch nicht -, Zahlungen, zu denen wir nicht verpflichtet sind, sondern der Bund verpflichtet ist, zu übernehmen beziehungsweise einzuspringen und bei diesen mitzuzahlen.

 

Entscheiden Sie sich, Frau Klubvorsitzende, sind Sie Bundespolitikerin oder Wiener Politikerin. Das müssen Sie hier auch entscheiden, wenn Sie so vorgehen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Zur Frage 1: Ich habe mich als Bürgermeister der Stadt Wien nicht dafür zu rechtfertigen, dass Lehrer eingespart wurden, denn es wurden keine Lehrer eingespart. Im März mussten allerdings, und darauf sei hingewiesen, im Bereich der Überstunden im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer Reduktionen vorgenommen werden, damit der vom Bund vorgegebene mögliche Höchstjahresverbrauch nicht überschritten wird. Das sind sohin keine Einsparungen, sondern diese Reduktionen dienen ausschließlich der Einhaltung von Bundesvorgaben.

 

Zur Frage 2: Wie eingangs erklärt, bestimmt grundsätzlich die Zahl der Schülerinnen und Schüler die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer. Derzeit handelt es sich um eine Vorausplanung. Dies vor allem deshalb, weil sich durch den alljährlichen Zuwachs bis Herbst an Übertritten und Zuzügen die tatsächliche SchülerInnen- beziehungsweise Schülerzahl laufend ändert. Daher ist es auch logisch, dass es sich derzeit nur um eine vorläufige Stellenplanzuteilung handeln kann. Dieser vorläufige Stellenplan geht auf Grund des derzeitigen Anmeldestandes im Hauptschulbereich von einem Minus in der Größenordnung von 1 100 Schülerinnen beziehungsweise Schülern aus.

 

Zur Frage 3: Es ist nochmals zu betonen, dass es sich nicht um Einsparungen, sondern um einzuhaltende Stellenplanvorgaben des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur handelt.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 6: Es wurden weder Lehrerinnen beziehungsweise Lehrer gekündigt noch wurden Lehrerinnen beziehungsweise Lehrer für ihre Leistungen nicht bezahlt.

 

Zu den Fragen 7, 8 und 9: Wie eingangs erwähnt, sind durch den geltenden Finanzausgleich sowohl der Verteilungsschlüssel als auch die Finanzierungszuständigkeit klar geregelt.

 

Zur Frage 10: Wie ebenfalls bereits dargelegt, wird dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erst im Herbst der definitive Stellenplan übermittelt.

 

Begründet ist dies darin, dass für die Berechnung der zur Verfügung stehenden Planstellen die tatsächliche Anzahl an Schülerinnen und Schülern notwendig ist und auch weitere Faktoren wie beispielsweise Tagesbetreuung und Sprachförderung eine Rolle spielen.

 

Zur Frage 11: Um ein Mehr an Planstellen zu erhalten, wären die Lehrer-Schüler-Schlüsselzahlen im Finanzausgleich zu ändern. Sie können sicher sein, dass ich mich jedenfalls für die Herabsetzung der Lehrer-

 

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