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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 26.01.2012, Sitzungsbericht  -  Seite 9 von 11

 

(Rednerin bzw Redner: GR Dr Wolfgang Ulm, GR Dominik Nepp und GRin Mag Nicole Berger-Krotsch.)

 

10. Vorsitzende GRin Dr Sigrid Pilz erteilt GR Dominik Nepp gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien einen Ordnungsruf für die pauschale Unterstellung der "vorsätzlichen Vertuschung durch die Helige-Kommission".

 

Berichterstatter: GR Kurt Wagner

 

11. (00075-2012/0001-GGS; MA 40, P 54) Die MA 40 wird ermächtigt, folgende Verträge abzuschließen:

 

1) Kooperationsvertrag betreffend Beschäftigungsprojekte für BMS-Bezieherinnen/Bezieher 2012 in Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Ziel 2 Schwerpunkt 3b zwischen der MA 40 und dem Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds und dem Arbeitsmarktservice Wien.

 

2) Fördervertrag zwischen der MA 40 und der Job-TransFair GmbH – Gemeinnütziges Integrationsleasing mit Gesamtausgaben in der Höhe von 209 732,55 EUR.

 

3) Fördervertrag zwischen der MA 40 und der Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not mit Gesamtausgaben in der Höhe von 203 746,38 EUR.

 

4) Fördervertrag zwischen der MA 40 und der Arbeitsgemeinschaft: Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not und Verein Volkshilfe Beschäftigung mit Gesamtausgaben in der Höhe von 216 243,39 EUR.

 

Die Gesamtausgaben für die Vertragsdauer von 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012 betragen 629 722,32 EUR. Der auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallende Betrag in der Höhe von 566 750,09 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/4110/757 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in dem Folgejahr Vorsorge zu treffen.

 

(Rednerin bzw Redner: GR Wolfgang Seidl und GRin Gabriele Mörk.)

 

Berichterstatterin: GRin Mag (FH) Tanja Wehsely

 

12. (00026-2012/0001-GWS; MA 69, P 69) Die Ermächtigung zum Verkauf der Liegenschaft EZ 2702, KatG Meidling, mit dem darauf befindlichen ehemaligen städtischen Brausebad an die Pan Consult Immobilienanalyse GmbH zu den im Bericht der MA 69 vom 21. Dezember 2011, Zl: MA 69-TR-12/4903/07 angeführten Bedingungen wird genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(Redner: GR Mag Günter Kasal und GR Georg Niedermühlbichler.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Georg Niedermühlbichler

 

13. (05320-2011/0001-GWS; MA 69, P 86) Der Abschluss eines Baurechtsbestellungsvertrages an der Liegenschaft EZ 2840, KatG Hütteldorf, bestehend aus den Grundstücken Nr 781/25 und ./986, mit einer Fläche im Gesamtausmaß von 892 m², für die Zeit bis zum 31. Dezember 2071, mit der SPÖ-Bezirksorganisation Penzing, zu den im Bericht der MA 69 vom 13. Dezember 2011, Zl: MA 69-TR-14/4069/11 angeführten Bedingungen wird genehmigt.

 

Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma

 

14. (05200-2011/0001-GSK; MA 21B, P 56) Plan Nr 8018: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Am Bisamberg und Linienzug 1-5 im 21. Bezirk, KatGen Strebersdorf und Stammersdorf (Beilage Nr 101/12)

 

(Redner: GR Wolfgang Irschik.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Heinz Vettermann

 

15. (05324-2011/0001-GJS; MA 11, P 20) 1) Die Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Teilnahme von Kindern an Ferien- und Erholungsaktionen abhängig vom Familiennettoeinkommen unter Berücksichtigung der von der MA 11 vorgelegten gestaffelten Bemessungstabelle für die Ferien- und Erholungsaktionen wird mit Wirksamkeit 1. Jänner 2012 genehmigt.

 

2) Die bedarfsgerechte Flexibilisierung der Aufenthaltsdauer bei Familienurlauben und die damit verbundene nunmehrige Verrechnung eines Tagsatzes in Höhe von 12 EUR pro Erwachsenen und Tag (Kinder sind frei) werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Familiennettoeinkommens und abhängig von der Anzahl der Kinder der erwähnte Kostenbeitrag sowie die Einkommensgrenzen laut vorgelegtem Vorschlag für die an Familienurlauben teilnehmenden Familienangehörigen mit Wirksamkeit 1. Jänner 2012 genehmigt.

 

3) Die MA 11 hat die gemäß der Punkte 1) und 2) genehmigten Beiträge für die Ferien- und Erholungsaktionen sowie die Familienurlaube unter Berücksichtigung der Bemessungstabelle bzw der Einkommensgrenzen anzuheben bzw zu verringern, wenn sich der von der Bundesanstalt für Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) oder ein an dessen Stelle tretender Index seit Inkrafttreten kumuliert um 5 % verändert hat. Als Stichtag bzw Berechnungsbasis gilt jeweils der 31. Juli, wobei die Anpassung der Beiträge, der Bemessungstabelle sowie der Einkommensgrenzen mit 1. Jänner des darauf folgenden Jahres in Kraft tritt. Diese Regelung tritt nach GRB in Kraft und eine Änderung kann frühestens ab Jänner 2013 durchgeführt werden und danach immer wieder bei Veränderung um 5 %. Bei den Eltern- und Kostenbeiträgen sowie bei der Bemessungstabelle und den Familiennettoeinkommensgrenzen ist auf den nächsten vollen Eurobetrag auf- oder abzurunden.

 

Berichterstatter: GR Heinz Vettermann

 

16. (05356-2011/0001-GJS; MA 56, P 21) Für das Vorhaben IV. Zentralberufsschulgebäude, 7, Apollogasse 1, Umsetzung des baulichen Brandschutzes, wird eine Erhöhung des Sachkredites von 640 000 EUR um 424 000 EUR auf voraussichtlich 1 064 000 EUR genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallende Betrag in der Höhe von voraussichtlich 518 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2201/614 bedeckt.

 

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