Gemeinderat, 18. Sitzung vom 26.01.2012, Sitzungsbericht - Seite 9 von 11
(Rednerin
bzw Redner: GR Dr Wolfgang Ulm, GR Dominik Nepp und GRin Mag Nicole
Berger-Krotsch.)
10. Vorsitzende GRin Dr Sigrid Pilz
erteilt GR Dominik Nepp gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
der Stadt Wien einen Ordnungsruf für die pauschale Unterstellung der
"vorsätzlichen Vertuschung durch die Helige-Kommission".
Berichterstatter: GR Kurt Wagner
11. (00075-2012/0001-GGS; MA 40, P 54)
Die MA 40 wird ermächtigt, folgende Verträge abzuschließen:
1)
Kooperationsvertrag betreffend Beschäftigungsprojekte für BMS-Bezieherinnen/Bezieher
2012 in Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Ziel 2 Schwerpunkt
3b zwischen der MA 40 und dem Wiener ArbeitnehmerInnen
Förderungsfonds und dem Arbeitsmarktservice Wien.
2)
Fördervertrag zwischen der MA 40 und der Job-TransFair
GmbH – Gemeinnütziges Integrationsleasing mit Gesamtausgaben in der Höhe von
209 732,55 EUR.
3)
Fördervertrag zwischen der MA 40 und der Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in
Not mit Gesamtausgaben in der Höhe von 203 746,38 EUR.
4)
Fördervertrag zwischen der MA 40 und der Arbeitsgemeinschaft: Caritas der
Erzdiözese Wien – Hilfe in Not und Verein Volkshilfe Beschäftigung mit
Gesamtausgaben in der Höhe von 216 243,39 EUR.
Die
Gesamtausgaben für die Vertragsdauer von 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012
betragen 629 722,32 EUR. Der auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallende
Betrag in der Höhe von 566 750,09 EUR ist auf Haushaltsstelle
1/4110/757 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in dem
Folgejahr Vorsorge zu treffen.
(Rednerin
bzw Redner: GR Wolfgang Seidl und GRin Gabriele Mörk.)
Berichterstatterin: GRin Mag (FH)
Tanja Wehsely
12. (00026-2012/0001-GWS; MA 69, P 69)
Die Ermächtigung zum Verkauf der Liegenschaft EZ 2702, KatG Meidling, mit dem
darauf befindlichen ehemaligen städtischen Brausebad an die Pan Consult Immobilienanalyse GmbH zu den im Bericht der
MA 69 vom 21. Dezember 2011, Zl: MA 69-TR-12/4903/07 angeführten
Bedingungen wird genehmigt. (§ 25 WStV)
(Redner: GR
Mag Günter Kasal und GR Georg Niedermühlbichler.)
Folgender
Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Georg Niedermühlbichler
13. (05320-2011/0001-GWS; MA 69, P 86)
Der Abschluss eines Baurechtsbestellungsvertrages an der Liegenschaft EZ 2840,
KatG Hütteldorf, bestehend aus den Grundstücken Nr 781/25 und ./986, mit
einer Fläche im Gesamtausmaß von 892 m², für die Zeit bis zum 31. Dezember
2071, mit der SPÖ-Bezirksorganisation Penzing, zu den im Bericht der MA 69
vom 13. Dezember 2011, Zl: MA 69-TR-14/4069/11 angeführten Bedingungen
wird genehmigt.
Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma
14. (05200-2011/0001-GSK; MA 21B, P 56)
Plan Nr 8018: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für
das Gebiet zwischen Am Bisamberg und Linienzug 1-5 im 21. Bezirk, KatGen Strebersdorf und
Stammersdorf (Beilage Nr 101/12)
(Redner: GR
Wolfgang Irschik.)
Folgender
Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Heinz Vettermann
15. (05324-2011/0001-GJS; MA 11, P 20)
1) Die Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Teilnahme von Kindern an
Ferien- und Erholungsaktionen abhängig vom Familiennettoeinkommen unter
Berücksichtigung der von der MA 11 vorgelegten gestaffelten Bemessungstabelle
für die Ferien- und Erholungsaktionen wird mit Wirksamkeit 1. Jänner 2012
genehmigt.
2) Die
bedarfsgerechte Flexibilisierung der Aufenthaltsdauer bei Familienurlauben und
die damit verbundene nunmehrige Verrechnung eines Tagsatzes in Höhe von 12 EUR
pro Erwachsenen und Tag (Kinder sind frei) werden unter Berücksichtigung des
jeweiligen Familiennettoeinkommens und abhängig von der Anzahl der Kinder der
erwähnte Kostenbeitrag sowie die Einkommensgrenzen laut vorgelegtem Vorschlag
für die an Familienurlauben teilnehmenden Familienangehörigen mit Wirksamkeit
1. Jänner 2012 genehmigt.
3) Die
MA 11 hat die gemäß der Punkte 1) und 2) genehmigten Beiträge für die
Ferien- und Erholungsaktionen sowie die Familienurlaube unter Berücksichtigung
der Bemessungstabelle bzw der Einkommensgrenzen anzuheben bzw zu verringern,
wenn sich der von der Bundesanstalt für Statistik Österreich verlautbarte
Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) oder ein an dessen Stelle tretender Index
seit Inkrafttreten kumuliert um 5 % verändert hat. Als Stichtag bzw
Berechnungsbasis gilt jeweils der 31. Juli, wobei die Anpassung der Beiträge,
der Bemessungstabelle sowie der Einkommensgrenzen mit 1. Jänner des darauf
folgenden Jahres in Kraft tritt. Diese Regelung tritt nach GRB in Kraft und
eine Änderung kann frühestens ab Jänner 2013 durchgeführt werden und danach
immer wieder bei Veränderung um 5 %. Bei den Eltern- und Kostenbeiträgen
sowie bei der Bemessungstabelle und den Familiennettoeinkommensgrenzen ist auf
den nächsten vollen Eurobetrag auf- oder abzurunden.
Berichterstatter: GR Heinz Vettermann
16. (05356-2011/0001-GJS; MA 56, P 21)
Für das Vorhaben IV. Zentralberufsschulgebäude, 7, Apollogasse 1, Umsetzung des
baulichen Brandschutzes, wird eine Erhöhung des Sachkredites von 640 000 EUR
um 424 000 EUR auf voraussichtlich 1 064 000 EUR
genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallende Betrag in der Höhe von
voraussichtlich 518 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2201/614 bedeckt.
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