Gemeinderat, 23. Sitzung vom 24.05.2012, Sitzungsbericht - Seite 3 von 6
(PGL -
01969-2012/0001 - KVP/GAT) Der Antrag von GRin Mag Barbara Feldmann, GRin Mag
Ines Anger-Koch und GR Dr Wolfgang Ulm betreffend Verbot des Besitzes von K.O.-Tropfen wird dem GRA für Integration, Frauenfragen,
KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen.
(PGL -
01970-2012/0001 - KVP/GAT) Der Antrag von GR Norbert WALTER, MAS, GRin Mag
Karin Holdhaus, GR Ing Mag Bernhard Dworak und GR Dr Wolfgang Ulm betreffend
Grundwasserhochstand und die damit verbundenen Schwierigkeiten für Hausbesitzer
in Teilen des 21. und 22. Gemeindebezirkes wird den GRAen
für Umwelt sowie Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zugewiesen.
5. Folgende Anträge des Stadtsenates
werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzender GR
Mag Dietbert Kowarik feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV
erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:
(01402-2012/0001-GJS;
MA 11, P 4) 1) Die Erhöhung der Subvention an den Weissen Ring, gemeinnützige
Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von
Straftaten von 8 830 000 EUR um 8 300 000 EUR auf
insgesamt 17 130 000 EUR wird genehmigt. Diese Kooperation der
Stadt Wien mit dem Weissen Ring im Hinblick auf das Projekt "Hilfe für
Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt" hat
weiterhin seitens der MA 11 zu erfolgen. Die MA 11 wird daher ermächtigt, die
bestehende Vereinbarung entsprechend zu adaptieren. Die Bedeckung dieser
Ausgaben ist auf Haushaltsstelle 1/4399/757 im Voranschlag 2012 gegeben.
2) Für die
Erhöhung der Subvention an den Weissen Ring, gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten, wird
eine außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 8 300 000 EUR
genehmigt, die im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/4399 unter der neu zu
eröffnenden Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne
Erwerbszweck, zu verrechnen und in Verstärkungsmittel zu decken ist.
(01527-2012/0001-GJS; MA 51, P 5) Dem Subventionsnehmer Wiener Fachverband für Turnen wird für die Jahre 2012 und 2013 eine Subvention in der Höhe von insgesamt 400 000 EUR für die Durchführung der Europameisterschaft in Rhythmischer Gymnastik 2013 genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallende Betrag in der Höhe von 45 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt. Für das Jahr 2013 wird eine Subvention in Höhe von 50 000 EUR für die im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen ist und darüber hinaus eine Sachsubvention in Form der kostenlosen Anmietung der Wiener Stadthalle in der Höhe von 305 000 EUR gewährt.
(01361-2012/0001-GJS;
MA 13, P 7) Die Subvention an den Österreichischen Blinden- und
Sehbehindertenverband zur Unterstützung der volksbildnerischen Tätigkeit seiner
Hörbücherei im Jahr 2012 in der Höhe von 71 400 EUR wird genehmigt.
Die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.
(01475-2012/0001-GJS;
MA 13, P 8) Die Subvention an die Österreichischen Kinderfreunde,
Landesorganisation Wien, zur Unterstützung ihrer Tätigkeiten in der Höhe von
312 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle
1/3811/757 des Voranschlages 2012 gegeben.
(01476-2012/0001-GJS;
MA 13, P 9) Die Subvention an das Kinderbüro der Universität Wien zur
Durchführung seiner Aktivitäten im Jahr 2012 in der Höhe von 35 000 EUR
wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des
Voranschlages 2012 gegeben.
(01477-2012/0001-GJS;
MA 13, P 10) Die Subvention an den Verein Austrian Players
League zur Unterstützung seiner geplanten Aktivitäten
im Jahr 2012 in der Höhe von 22 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung
ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2012 gegeben.
(01512-2012/0001-GJS;
MA 13, P 12) Die Subvention an den Verein Wiener Kunstschule zur Unterstützung
seiner Tätigkeiten im Jahr 2012 und die anteiligen Kosten für die Künstlerische
Volkshochschule aus dem Jahr 2011 in der Höhe von 473 000 EUR wird
genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/757 des Voranschlages
2012 gegeben.
(01631-2012/0001-GKU;
MA 7, P 15) Die Subvention an die Thomas Bernhard Privatstiftung im Jahr 2012
für die Miet- und Betriebskosten in der Höhe von 30 000 EUR wird
genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(01644-2012/0001-GKU;
MA 7, P 16) Die Subvention an den Verein Exil im Jahr 2012 für die Durchführung
seiner Jahresaktivitäten in der Höhe von 45 000 EUR wird genehmigt.
Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(01471-2012/0001-GKU;
MA 7, P 18) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften
im Jahr 2012 für die Vergabe eines APART-Stipendiums
und eines Doktoranden-Stipendiums in der Höhe von 80 000 EUR wird
genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(01518-2012/0001-GKU;
MA 7, P 19) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung ermächtigt.
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Universität Wien nur
eine einjährige Förderung gewährt werden. Der Universität Wien werden für die
Jahre 2012 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2012 |
20 000 EUR |
präliminiert 2013 |
20 000 EUR |
präliminiert 2014 |
20 000 EUR |
präliminiert 2015 |
20 000 EUR |
In
Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die
Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine
Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst
die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften
vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder
Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst
5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht
überschreiten. Sollte ein Teil des Subventionsbetrages aus betrieblichen oder
abrechnungstechnischen Gründen nicht im jeweiligen Budgetjahr konsumiert werden
bzw konsumiert werden können, soll dieser Subventionsteil für den
Subventionszweck auch noch im Folgejahr herangezogen werden können. Der auf das
Verwaltungsjahr 2012 entfallende Betrag in der Höhe von 20 000 EUR
ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2012 bedeckt. Für die
Bedeckung der Beträge für die Jahre 2013, 2014 und 2015 ist in den
Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.
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