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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 07.09.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 68

 

Diskriminierung.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn GR Mag Maresch gestellt. - Bitte schön.

 

9.40.56

GR Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Kollege Dworak hat natürlich recht, ein Fahrrad steht auch 22 Stunden. Aber es braucht ein bisschen weniger Platz, lieber Bernhard - ein bisschen weniger -, und du kannst das Fahrrad, wie viele Leute es machen, immerhin auch in der Wohnung abstellen. Das geht sich mit dem Auto nicht wirklich aus - außer du hast eine große Wohnung.

 

Aber jetzt zur Frage selber. - Ein wichtiger Aspekt bei Carsharing war immer auch E-Car-Sharing. Welche Möglichkeiten hat die Stadt da?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeister.

 

VBgmin Mag Maria Vassilakou: Ich denke, dass E-Car-Sharing zu forcieren wäre, und ich habe auch mehrfach gesagt, dass ich denke, wenn es darum geht, die E-Mobilität voranzutreiben, dann würde es Sinn machen, hier insbesondere zunächst in Flotten zu investieren, die von mehreren Menschen genutzt werden. Das heißt, etwa Fuhrparks von größeren Unternehmen oder eben Carsharing-Flotten, wo wir wissen, dass die Autos im Gegensatz zu konventionellen Autos, die bis zu 22 Stunden am Tag oder sogar im Schnitt 22 Stunden am Tag stehen, sehr, sehr viel in der Stadt unterwegs sind, weil sie eben von mehreren Menschen gleichzeitig, manchmal sogar während ein und desselben Tages, genutzt werden.

 

Daher wäre ich persönlich einer Förderung gegenüber sehr aufgeschlossen, die die Umstellung von Autoflotten auf E-Autos zum Ziel hätte, sei es, wie gesagt, bei größeren Betrieben, sei es in Sachen Carsharing, sei es auch bei Taxiflotten.

 

Was man natürlich fairerweise sagen muss: Dass wir in der Stadt zunächst Sparbudgets zu bestreiten haben, sowohl in diesem Jahr als auch im kommenden Jahr. Aber eine Debatte wird darüber zu führen sein. Sie wird auch derzeit in der Stadt geführt, zwischen Experten, mit der Stadtpolitik und darüber hinaus, nicht zuletzt, weil es hier eine Vielzahl von Initiativen auf Bundesebene wie auch auf Landesebene gibt, die versuchen, die E-Mobilität voranzutreiben. Und ich meine, dass eine derartige Strategie für Wien auf alle Fälle in den nächsten Jahren zu entwickeln sein wird.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. - Die vierte und damit letzte Zusatzfrage wird von Herrn GR Dadak gestellt. – Bitte schön.

 

9.43.30

GR Michael Dadak (Klub der Wiener Freiheitlichen): Einen schönen guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin!

 

Es gibt jetzt seit einigen Tagen Diskussionen um die Stellflächen für Carsharing-Autos im öffentlichen Raum, und in einem „Presse“-Artikel vom 31. August wird auch berichtet, dass die Stellflächen entsprechend mit Bodenmarkierungen und Verkehrszeichen gekennzeichnet wurden.

 

Jetzt habe ich mir gestern so einen Carsharing-Parkplatz angeschaut, und es stimmt zwar, dass dort Bodenmarkierungen sind, die allerdings in grüner Farbe ausgelegt sind, Verkehrszeichen sind dort aber nicht sichtbar. Vielmehr ist dort ein Schild, das eher jenem einer Haltestelle ähnelt, mit einer Tafel, auf der nur der Stellplatzstandort und ein Werbehinweis auf diese Betreiberfirma steht. Im Hinblick auf die StVO sehe ich da Probleme, weil eine grüne Bodenmarkierung in der StVO nicht vorkommt und die entsprechenden Tafeln dort auch nicht.

 

Daher meine Frage an Sie, Frau Vizebürgermeisterin: Auf Grund welcher Verordnung oder welches Gesetzes werden jetzt Autofahrer bestraft, die diese Stellfläche trotzdem nutzen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

VBgmin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Einmal mehr: Hier handelt es sich um einen Vertrag, in Wahrheit einen Mietvertrag, der abgeschlossen wird zwischen der MA 28 im engeren Sinne, die hier Eigentümerin ist - also weiter Teile des öffentlichen Raumes -, mit einem Privaten. Solche Verträge werden laufend abgeschlossen. Sie werden genauso abgeschlossen für Baustelleneinfriedungen, sie werden genauso abgeschlossen für Schanigärten. Sie sind eben abzuschließen, wann immer jemand den öffentlichen Raum temporär, also für einen bestimmten Zeitraum, nutzen möchte, dafür Gelder zu entrichten hat und diesen Teil des öffentlichen Raums selbstverständlich dann eben nur zur seiner ausschließlichen Nutzung, wenn man so möchte, vorbehalten haben möchte.

 

Insofern ist die rechtliche Grundlage hier absolut gegeben. Und nach derselben rechtlichen Grundlage, wie es zu bestrafen ist, wenn man zum Beispiel seinen PKW innerhalb einer Baustelleneinfriedung abstellt – übrigens, diese Situation haben wir sehr oft auch in Wien, und sie ist auch eindeutig gelöst -, genau derselben Situation entsprechend, sozusagen, würde man insofern auch bestraft werden, als man ja eine Stelle nutzt, die, wie gesagt, für einen selbst nicht vorgesehen ist.

 

Ich möchte Sie vielleicht abschließend noch auf eines hinweisen: Ein großes Anliegen vieler Bezirke, vieler Bezirksvorsteher, das viele Jahre lang ungehört geblieben ist, war es, Anrainerparkplätze im öffentlichen Raum in Gegenden zu reservieren, in denen ein so hoher Parkdruck besteht, dass man sicher davon ausgehen möchte, dass zu bestimmten Zeiten am Tag - etwa in der Umgebung von Sportstätten oder Theatern - diese Parkplätze eben Anrainern vorbehalten sind. Auch diesen Weg sind wir gegangen, obwohl es auch hier auf rechtlicher Ebene einiges an Widerspruch gegeben hat.

 

Ich meine, dass es daher weiß Gott nichts Neues ist, dass man bestimmte Stellen im öffentlichen Raum für Anrainer reserviert, für feste Carsharing-Standorte reserviert, wobei ich sagen muss - nicht böse sein -, ich finde die Debatte reichlich überzogen, denn wir sprechen hier von 100 Autos, die in ganz Wien verteilt werden. (GR Dipl-Ing Roman Stiftner: Sie haben von 1 000 gesprochen!) Also die Belastung jedes einzelnen Bezirks ist wirklich eine, die sich in äußerst bescheidenen Grenzen hält. Hier sprechen wir also von Baustelleneinfriedungen,

 

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