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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 21.11.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 70

 

chen. Wenn das die Ärzte nicht machen, verstoßen sie gegen eine rechtliche Vorschrift.

 

Weiters ist neu, dass auch bei der Verschreibung psychotroper Arzneimittel – also alle Arzneimittel, die psychotrope Stoffe enthalten – für eine Auslandsreise, ähnlich wie bei den Suchtgiften, eine behördliche, amtsärztliche bestätigte Bescheinigung mitgeführt werden muss. Details können Sie in der Psychotropenverordnung nachlesen.

 

Das bedeutet, dass wirklich all das, was hier eingeschränkt werden kann, geschaffen wurde, federführend durch die Aktivitäten des Landes Wiens, und dass wir damit ganz bestimmt diesen Weg noch besser umsetzen werden können.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von GR Haslinger gestellt. – Bitte.

 

9.06.59GR Gerhard Haslinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Ich danke für die Ausführungen. Ich glaube, wir sind uns jetzt in vielen Bereichen einig. Es ist aber halt so, Sie sprechen hier von den Vorhaben und von der Theorie, die Praxis in der Szene schaut leider anders aus. Das hat mich auch dazu bewogen, an Sie diese Anfrage zu stellen. Ich habe jetzt erfahren, dass am 15. Dezember alles schlagend werden soll. Wir werden halt dann beobachten, wie es ausschaut.

 

Aber einen Bereich, der auch in der gängigen Praxis betrieben wird, haben Sie jetzt nicht erwähnt, nämlich diese Wochenrationen. Diese Abgabe der Wochenrationen, wenn Suchtkranke in die Apotheke gehen und behaupten, sie fahren jetzt auf Urlaub, sie müssen arbeiten und können nicht täglich ihre Substitution einnehmen, dass sie Wochenrationen mit nach Hause bekommen, und zwar auch diese Benzodiazepine. Gerade mit diesen Wochenrationen wird dieser Handel betrieben, und der Erlös aus diesem Handel wird dann verwendet, um sich am Schwarzmarkt Heroin zu besorgen und das wieder einzunehmen.

 

Gibt es eine Möglichkeit, dass man auch auf diese Wochenrationsabgabe Einfluss nimmt?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Gemeinderat, auch dazu kann ich Ihnen nichts Neues sagen, aber ich kann Ihnen das sagen, was wir ja zuletzt im Drogenbeirat – wenn ich mich richtig erinnere, war es der 2.12.2011 – umfassend als Maßnahmenbündel diskutiert haben, um Missbrauch zu verhindern: Die MA 40 geht jeder einzelnen Sachverhaltsdarstellung, Beschwerde oder Anregung zur Überprüfung bei Verdacht von vorschriftswidrigen Verschreibungen oder auch der Abgabe von Suchtgift und psychotropen Stoffen nach. Das ist auch das Besondere in Wien, da dies ja nur funktioniert, wenn das Gesundheitsamt und die Rechtsbehörde ganz eng zusammenarbeiten.

 

Ich habe mir für Ihre heutige Anfrage die konkreten Zahlen ausheben lassen. Ganz konkret sind folgende Maßnahmen gesetzt worden:

 

Es wird amtsärztlich und rechtlich jeder einzelne Anlassfall geprüft, und es werden dann noch ganz konkret Beratungen durch die Amtsärzte vorgenommen. Was nicht angenehm ist, weder für Apotheker noch für niedergelassene Ärzte. Im Jahr 2011/12 gab es zumindest 17 Anlassfälle, bei denen das auch ganz konkret stattgefunden hat.

 

Sollten sich die Verdachtsmomente für ein vorschriftswidriges Vorgehen erhärten, wird eine Überprüfung oder Vorerhebung in der Ordination durchgeführt. Seit 2011/12 gab es zehn solche Fälle.

 

Sollte sich der Verdacht einer Verwaltungsübertretung ergeben, wird Anzeige wegen Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz an das MBA für den 23. Bezirk beziehungsweise für den 18. Bezirk, die zuständig sind, erstattet und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Im Jahr 2011/12 waren das zehn Anzeigen gegen ÄrztInnen, neun Strafverfahren wurden eingeleitet, und es gibt zwei rechtskräftige Verurteilungen.

 

Sollte sich der Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung erhärten, wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Das war im letzten Jahr in fünf Fällen der Fall.

 

Bei gröblichen Berufsverletzungen werden die Ärztinnen und Ärzte aus der Substitutionsliste gestrichen. Es gab bereits drei Streichungen, ein weiteres Streichungsverfahren wird gerade geführt.

 

Sollte auf Grund eines anhängigen Strafverfahrens wegen grober Verletzung der Berufspflichten gegen einen Arzt, eine Ärztin Gefahr in Verzug sein oder eine Beeinträchtigung des öffentlichen Wohls bestehen, prüft die MA 40, ob sie von Amts wegen die Berufsausübung verbieten kann, und spricht dann vorläufig die Untersagung zur ärztlichen Berufsausübung aus. Im Jahr 2012 wurde einem Arzt auf Grund einschlägiger Verletzungen die ärztliche Berufsausübung untersagt, im Jahr 2012 wurde eine geprüft, aber es kam noch zu keiner Untersagung.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn GR Ing Mag Dworak gestellt. – Bitte.

 

9.11.10GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Ich beziehe mich jetzt nicht auf Drogen im Sinne der abhängig machenden Substanzen. Ich möchte hier das Thema Alkohol und das Anton Proksch Institut ansprechen. Dieses musste ja bekanntermaßen heuer im Sommer die ambulante Behandlung einstellen, weil der Betrag von 32,87 EUR pro Quartal, den die Wiener Gebietskrankenkasse erstattete, niemals kostendeckend war. Das Proksch Institut musste Geld zuschießen, ich glaube, das war für rund 2 000 Patienten. Jetzt gibt es natürlich ein Vakuum in der Behandlung.

 

Wie schaut das in Zukunft aus? Inwieweit kann die Stadt Wien hier etwas unternehmen beziehungsweise wird die Stadt Wien künftig für die Behandlung von Alkoholkranken etwas bereitstellen oder werden die Kosten übernommen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Gemeinderat,

 

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