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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 21.11.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 70

 

wesentlich länger dauern.

 

Da die Arbeiten sämtlicher Firmen bereits am 12. Dezember 2011 beziehungsweise am 3. Februar 2012 zur Gänze in einwandfreier Art hätten fertiggestellt werden müssen, können Vorhaltekosten per Definition nicht entstehen. Nachdem noch keine Prozesse geführt werden, können auch keine Prozesskosten bekannt gegeben werden.

 

Zu Frage 56: Allein schon aus dem Umstand heraus, dass Auftraggeber hinsichtlich aller Leistungen die Wiener Stadthalle ist, ist auch nur diese aktiv zur Klage legitimiert. Weder die Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport noch die MA 51 können im Verfahren der Sanierungsarbeiten des Stadthallenbades gerichtliche Schritte einleiten.

 

Zu den Fragen 57 bis 59: Dieses Vernehmen stimmt nicht. Es sind all jene Firmen betroffen, deren Leistungserbringung mangelhaft ist. Da eine Forderung erst nach Beauftragung und ordnungsgemäßer Leistungserbringung entsteht, gibt es keine, die man auf Eis legen könnte.

 

Zu den Fragen 60 bis 66: Auf Basis des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom 30. April wurde von der MA 51 die Machbarkeitsstudie für ein Schwimmsportzentrum in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden wie geplant bis Ende des Jahres vorliegen.

 

Zur Frage 67 verweise ich auf die umfangreichen Beantwortungen zu dieser bereits gestellten Frage, denen ich auch nichts zusätzlich hinzuzufügen habe.

 

Zu den Fragen 68 bis 70: Wie auch schon eingangs erwähnt, gibt es den Beschluss des Wiener Gemeinderates, dass die Sanierung des Wiener Stadthallenbades im Namen und auf eigene Rechnung der Wiener Stadthalle durchgeführt wird. Die Aufgabenbereiche und die Verantwortlichkeiten im Projekt sind deshalb klar definiert, und die Wiener Stadthalle hat dabei die Bauherrenfunktion wahrgenommen. Die Projekt- und Baukontrolle ist Teil der Leistungen der Generalplanung und der örtlichen Bauaufsicht. Sowohl die Generalplanung wie auch die örtliche Bauaufsicht wurden nach EU-weiter Ausschreibung extern vergeben. Die begleitende Kontrolle nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit obliegt der MA 51, die gemäß Bundesvergabegesetz mit dieser Aufgabe ein Zivilingenieurbüro beauftragt hat.

 

Für Vorarbeiten wie die Erhebung und Erfassung des Bauzustands und die Vorstudie wurde die Vorgangsweise einer Sichtprüfung und einer Sichtkontrolle deshalb gewählt, weil für tiefergehende Untersuchung, wie vom Kontrollamt beschrieben – und darauf habe ich schon hingewiesen –, das Stadthallenbad für mehrere Monate gesperrt hätte werden müssen, gleichzeitig wurden mit dem Generalplaner aber auch die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Projektumsetzung entsprechend vereinbart.

 

Selbstverständlich sind alle Abteilungen angewiesen, die im Kontrollamtsbericht ausgesprochenen Empfehlungen entsprechend umzusetzen, und ich hoffe, dass dies, gerade auch, da man einen Lernprozess haben wird, natürlich auch entsprechend stattfindet. Denn ich glaube, es ist das gemeinsame Interesse – und gerade GRin Leeb hat ja eingangs auch darauf hingewiesen –, dass natürlich auch aus Bauvorhaben, bei denen nicht alles so läuft, wie man es sich vorstellt, die entsprechenden Schlüsse gezogen werden sollen. Ich möchte aber schon auch bemerken, dass bei Bauvorhaben immer wieder Probleme auftreten können. Die Suche nach den Fehlern darf jedoch nicht die Leistung der erfolgreich umgesetzten Projekte, sowohl im Bereich der Geschäftsgruppe, aber auch im Bereich der Wien Holding, in den Schatten stellen.

 

Alleine in meinem Ressort werden jährlich Bauvorhaben in der Gesamthöhe von über 100 Millionen umgesetzt, vom Schulsanierungspaket über Schulneubauten bis zu Schulerweiterungen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass gerade auch die Wien Holding in der Umsetzung von Projekten sehr erfolgreich ist. Ich erinnere an das Mozarthaus, die Revitalisierung des Jüdischen Museums, die Schiffsstation in der Wiener City, das Ausbauprogramm des Wiener Hafens, die Messe Wien, die Therme Wien, den Wohnbaubereich.

 

Hier gilt es jetzt, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wir haben alles Notwendige getan, damit hier seriös und von entsprechenden externen Gutachtern und Sachverständigen kontrolliert alle Mängel raschest behoben werden können. Jetzt müssen die Ursachen gefunden werden, damit wir möglichst rasch wieder ein Bad für die Wienerinnen und Wiener haben. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Dr Monika Vana: Ich danke dem Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.

 

Bevor ich die Debatte eröffne, möchte ich Ihnen zur Kenntnis bringen, dass das wörtliche Protokoll zu den Postnummern 14, 15, 16 mir nun vorgelegt wurde, zu dem Frau nichtamtsführende Stadträtin Matiasek einen Ordnungsruf für Herrn GR Mag Werner-Lobo verlangt hat. Ich darf aus diesem wörtlichen Protokoll zitieren. Es ging um das Thema Transparenz und es wurde gesagt:

 

„Dann geht es auch bis hin zur Korruption und bis hin zu den zahlreichen Verbrechen, die ja vor allem aus den Reihen der FPÖ bekannt geworden sind.“

 

Ich werde für diese Äußerungen keinen Ordnungsruf erteilen, und zwar aus dem Grund, dass niemand von Herrn GR Mag Werner-Lobo persönlich beschuldigt oder eines Verbrechens bezichtigt wurde, sondern er auf einen Umstand hingewiesen hat, der ihm und uns als allgemein bekannt erschien.

 

Ich möchte aber alle Mandatare und Mandatarinnen dieses Hauses noch einmal im Sinne der gestrigen Sitzungsunterbrechung und der Präsidiale zu einer Wortwahl aufrufen, die nicht dazu führt, persönliche Verletzungen hervorzurufen. Heute ist es das Wort Verbrecher, gestern ist auch einige Male der Faschismusvorwurf gemacht worden, noch dazu in Bezug auf den Antifaschismus. Ich glaube, wir wollen alle eine Wortwahl treffen, die der Würde dieses Hauses gerecht wird und unserer demokratischen und wertschätzenden Grundgesinnung entspricht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. – GR

 

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