Gemeinderat, 38. Sitzung vom 22.05.2013, Sitzungsbericht - Seite 4 von 7
7. Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insoferne vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 38 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt wird:
Postnummern 40, 38, 1, 2, 3, 4, 5, 10, 11, 13, 14, 8, 36, 16, 19, 23, 30, 32, 34 und 35.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden GR Mag Dietbert Kowarik beschließt der Gemeinderat einstimmig, die auf der Tagesordnung stehenden Wahlen durch Handerheben durchzuführen.
8. (01770-2013/0001-MDLTG, P 40) Bundesrat Mag Josef Taucher ist als Mitglied des Gemeindevermittlungsamtes des 22. Bezirkes ausgeschieden. Auf Vorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates wird Herr Bezirksvorsteher-Stellvertreter Karl Gasta zu einem Mitglied des Gemeindevermittlungsamtes des 22. Bezirkes gewählt.
Berichterstatterin: GRin Mag (FH) Tanja Wehsely
9. (01417-2013/0001-GWS; MA 50, P 38) Der Magistrat wird ermächtigt, die von der Finanzverwaltung in den Monaten April und Juni 2011 aufgenommenen Darlehen mit einer Gesamtnominale in Höhe von 300 000 000 EUR, einem fixen Zinssatz von 3,65 %, mit einer errechneten Effektivverzinsung von 3,701 % - der Zuzählungsbetrag betrug insgesamt 298 543 342,27 EUR - im Jahr 2013 und den Folgejahren neben der mit GRB vom 26. Jänner 2012, Zl: 00072-2012/0001-GWS, genehmigten Wohnbauinitiative 2011 auch bis zu einem Ausmaß von 80 000 000 EUR im Zuge von benötigten Ergänzungsfinanzierungen nach einer Förderung nach dem I. Hauptstück des WWFSG 1989 und zur Umfinanzierung der Landesdarlehen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 sowie im Rahmen der Gewährung von Förderungen nach dem II. Hauptstück des WWFSG 1989 (Sanierungsförderungen) zum Einsatz zu bringen. Einerseits sollen die bereits genehmigten Wohnbauvorhaben der Wohnbauinitiative 2011 um neue Wohnbauprojekte erweitert werden dürfen, andererseits soll das Kommunaldarlehen im mit Landesmitteln geförderten Wohnbau anstelle eines Kapitalmarktdarlehens einen Teil der Gesamtbaukosten refinanzieren bzw der Umfinanzierung der Landesdarlehen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 dienen. Von der endfälligen Rückzahlungskondition 20. April 2022 und einer Effektivverzinsung von 3,9 % darf abgewichen werden und die Darlehen dürfen mit einer Effektivverzinsung von 3 bis 4 %, dekursiv berechnet, bei halbjährlicher Kapital- und Zinsentilgung und mit einer Darlehensdauer bis zu 15 Jahren gewährt werden. Bei Abweichung von der endfälligen Rückzahlungskondition 20. April 2022 beginnt die Laufzeit des Darlehens mit dem der gänzlichen Zuzählung des Darlehens nächstfolgenden 20. Mai bzw 20. November, die Rückzahlung des Darlehens hat an diesen Terminen in halbjährlichen Pauschalraten (ein halbes Jahr nach Beginn der Laufzeit des Darlehens) zu erfolgen. Die Inanspruchnahme des Darlehens ist bei einem Mindestfinanzierungserfordernis von 200 000 EUR im Zuge der Endabrechnungsphase bzw der Umfinanzierung der Landesdarlehen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 im geförderten Neubau bei der MA 50, im Rahmen der Antragstellung einer Förderung nach dem II. Hauptstück des WWFSG 1989 beim Wohnfonds Wien – bis zur gänzlichen Ausschöpfung der zur Verfügung gestellten Budgetmittel – zu beantragen.
(PGL - 01889-2013/0001/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Dr Kurt Stürzenbecher, GR Georg Niedermühlbichler, GRin Mag (FH) Tanja Wehsely, GR Heinz Vettermann, GR David Ellensohn und GR Mag Christoph Chorherr betreffend Wohnungspolitik als öffentliche Aufgabe wird angenommen.
(Rednerin bzw Redner: GR Norbert WALTER, MAS, GR Mag Christoph Chorherr, GRin Henriette FRANK, GR Dr Kurt Stürzenbecher, GR Mag Günter Kasal und GR Georg Niedermühlbichler.)
Berichterstatterin: GRin Anica Matzka-Dojder
10. (01638-2013/0001-GIF; MA 17, P 1) Die Subvention an den ASKÖ – Landesverband WAT – Wiener Arbeiter Turn- und Sportverein in der Höhe von 29 500 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/4591/757 gegeben.
(Redner: GR Mag Günter Kasal, GR Senol Akkilic und GR Armin Blind.)
(Die in Verhandlung stehende Postnummer 1 wird zur Behandlung des Dringlichen Antrages um 16.03 Uhr unterbrochen.)
11. (PGL - 01834-2013/0001 - KFP/MDGAT) Der Dringliche Antrag von GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S., GR Mag Gerald Ebinger und GR Wolfgang Seidl betreffend "Abberufung des AKH - Generaldirektoriums" wird von Schriftführer GR Christian Unger verlesen und von GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S. mündlich begründet. Anschließend wird eine Debatte abgeführt und der Antrag dem Bürgermeister zur weiteren Behandlung zugewiesen.
(Rednerinnen bzw Redner: GRin Ingrid Korosec, GRin Dr Jennifer Kickert, StR David Lasar, GR Kurt Wagner, GR Wolfgang Seidl, GR Mag Gerald Ebinger, GR Ing Bernhard Rösch und GR Ing Christian Meidlinger.)
12. Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik erteilt GR Dipl-Ing Martin Margulies gemäß § 2 Abs 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien einen Ordnungsruf für den Zwischenruf "diese Bagage da drüben soll ruhig sein".
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