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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 26.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 65

 

endlich darum – dass nicht auch da maßgeblich Mythen entstehen –: Auf welcher Basis einer gesetzlichen Grundlage ist die Herausgabe der Personalakten möglich?

 

Da hat die Stadt Wien jenen Schritt eingeleitet, der eben letztendlich gesetzlich der notwendige ist, nämlich einen Bescheid seitens der Datenschutzkommission zu beantragen. Das hat die Stadt Wien gemacht, diese Datenschutzkommission hat den Bescheid erlassen, in dem die Rahmenbedingungen festgelegt wurden. Da sind durchaus Rahmen drinnen, und ein Rahmen ist eben etwas, wo man sagt, den darf man nicht überschreiten. Es wurden also Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen letztendlich die MA 2 diese Personalakten zur Verfügung stellen konnte, erfreulicherweise in für die Kommission ausreichendem Maße,

 

Aber man muss schon sagen, es hat die Stadt Wien in Unterstützung der Kommission diesen Schritt gesetzt, um festzustellen, in welchem Rahmen wir es herausgeben dürfen. Die Stadt Wien hatte ja – und das zeigt der Bescheid sehr eindrucksvoll, wenn man ihn liest – in diesem Bereich durchaus Bedenken, und zwar zu Recht, sonst hätte die Datenschutzkommission ja hier nicht den entsprechenden Rahmen gesetzt.

 

Also ich glaube, auch hier zeigt sich: Es hat eine gute Kooperation gegeben. Es war schwierig, aber Datenschutzfragen sind schwierige Fragen, das wissen wir auch in vielen anderen Bereichen, und da werden wir uns durchaus auch in Aktuellen Stunden noch ein bisschen damit auseinandersetzen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die nächste Frage stellt GRin Hebein. – Bitte.

 

10.11.54

GRin Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Werter Herr Stadtrat! Wir haben letztes Jahr eine Enquete beschlossen, die der sensiblen Frage der Verjährungsfrist nachgehen soll. Diese hat inzwischen stattgefunden. Können Sie uns über die Erkenntnisse der Experten und Expertinnen berichten? – Vielen Dank.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Ja, die MA 11 hat zu dieser Veranstaltung eingeladen. Sie hat im Rahmen dieses Themas entsprechende Expertinnen und Experten eingeladen und gebeten, ihre Sicht der Dinge zu präsentieren. Es handelt sich dabei um Dr Arno Pilgram vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, um Dr Patrick Frottier, ein Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin und für Kinder- und Jugendpsychiatrie, auch Udo Jesionek als Präsident der Verbrechensopferhilfeorganisation Weisser Ring und als Experte auch für den gesamten Bereich des Opferschutzes, aber auch zahlreiche Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Fachbereichen der MA 11.

 

Die Enquete war ja im Zusammenhang mit der historischen Aufarbeitung der Wiener Heimerziehung angeregt worden. Im Zuge des Aufarbeitungsprojekts der Heimerziehung in der Nachkriegszeit entstand in Österreich, aber auch in vielen anderen Ländern eine Debatte um diesen Bereich der Verjährungs- und Tilgungsfristen bei sexuellem Missbrauch.

 

Die ExpertInnen, die an der Enquete teilnahmen, standen Diskussionen über völlige Aufhebung durchaus skeptisch gegenüber. Ich denke, da ist gerade auch im Bereich der juristischen Auseinandersetzungen natürlich eine Vielzahl von Facetten zu beachten. Nämlich einerseits, dass Verjährungen immer ein rechtspolitischer Kompromiss im Rahmen des Legalitätsprinzips sind, ein Kompromiss zwischen der Pflicht der Verfolgung von Straftaten auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Prinzip des fairen Verfahrens. Ein Verfahren soll zum Beispiel in angemessener Zeit mit zuverlässigen Beweismitteln durchgeführt werden. Da ist natürlich jeder Kompromiss unbefriedigend, darüber waren sich natürlich alle Expertinnen und Experten einig.

 

Aber es war in diesem Zusammenhang natürlich eine Vielzahl von rechtlichen Fragen zu klären und zu diskutieren, und zwar gerade die Frage: Wie weit ist ein fairer Prozess, ein faires Verfahren nach 30, 40, 50 Jahren noch möglich; nämlich im Beweis auf der einen Seite, um beschuldigten Personen die Möglichkeit einer Verteidigung zu geben, aber auch natürlich vor allem den Opfern jede Möglichkeit einzuräumen, die sie eben auch brauchen, nämlich entsprechend Beweise vorzulegen?

 

Es werden sich die Ergebnisse dieser Enquete demnächst auch im Internet der MA 11 finden. Es würde jetzt zu weit führen, diese sehr intensive Enquete in allen Facetten darzulegen. Aber es haben sich da durchaus einige wesentliche Punkte gezeigt, die Forderungen an den Bund darstellen, aber natürlich auch Schlussfolgerungen für uns in Wien ganz wesentlich sind.

 

Einer der wesentlichen Punkte war, dass ungeachtet dieser Debatte es ganz wesentlich ist, einen Ausbau der Unterstützungsinfrastruktur für Opfer zur Verfügung zu stellen. Das ist zwar etwas, das es in einzelnen Bereichen durchaus gibt, aber hier an eine vernetzte, gesamtheitliche Struktur zu denken, ist ganz wesentlich. Man braucht auch auf der Bundesebene eine entsprechende Anlaufstelle.

 

Man braucht auch den Ausbau der Opferschutzinstrumente im Straf- und Zivilprozess beziehungsweise die Sicherstellung, dass die derzeit vorhandenen Opferschutzinstrumente auch entsprechend zur Anwendung kommen. Wir wissen, dass es viele gesetzliche Vorgaben gibt, aber dann letztendlich aus Kapazitätsmangel der entsprechende Opferschutz nicht sichergestellt werden kann.

 

Es geht letztendlich auch um die Frage von klinisch-forensischen Ambulanzen – ein ganz wesentlicher Bereich im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, letztendlich ein wesentliches Instrument auch für die Justiz im Verfahren, aber natürlich vor allem für die Opfer im entsprechenden Verfahren, um hier rasch auch entsprechend – unter Anführungszeichen – Beweise sichern zu können in Form der authentischen und unmittelbaren Erinnerungen. Es braucht auch Verbesserungen im Verbrechensopfergesetz, aber es braucht auch eine Verstärkung der Täterarbeit, auch das ist in diesem Zusammenhang nicht zu übersehen.

 

Für uns in Wien ist selbstverständlich die wesentliche Schlussfolgerung der respektvolle Umgang mit Opfern, wie wir ihn mit dem Weissen Ring als Opferschutzorganisation gewählt haben. Ein ganz wesentlicher Unter

 

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