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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 26.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 65

 

ihn zumindest nicht. Er hat wissen lassen, ich glaube, das ist auch im Bericht der „Wiener Zeitung“ gestanden, dass die organisatorische Unabhängigkeit leider nicht geht, weil in der Bundesverfassung steht, der Magistrat muss eine Einheit sein. Es stimmt, dass die Bundesverfassung sagt, der Magistrat muss eine Einheit sein. Punkt. Dass man allerdings das Kontrollamt außerhalb des Magistrates organisieren kann, meint nicht nur die Mehrheit dieses Hauses, zumindest ursprünglich, das sagt unter anderem auch ein gewisser Herr Dr Kolonovits. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, wer das ist, meine Damen und Herren. Sie müssen es auch nicht wissen. Eigentlich sollten Sie es schon wissen. Wissen müssten es die Herrschaften der Landesregierung, um es konkret zu sagen, denn sie haben diesen Herrn Dr Kolonovits nämlich zum Vorsitzenden des neuen Verwaltungsgerichtes Wien bestellt. Also das ist nicht irgendwer, sondern er ist gerade für die Stadt Wien nicht unentscheidend und hat in einem Aufsatz „Personalwesen in den städtischen Kontrolleinrichtungen“, herausgegeben vom Österreichischen Städtebund, seiner Meinung Ausdruck gegeben. Ich erspare Ihnen jetzt, dass ich es vorlese. Aber es ist nicht uninteressant, wirklich auf hohem Niveau. Er hat festgestellt, das geht doch. Ich hoffe, ich trete dem Herrn Klubobmann der SPÖ nicht zu nahe, aber wenn es um verfassungsrechtliche Fragen geht, wem ich glaube, Kolonovits oder Schicker, glaube ich lieber Kolonovits. Ich sage es Ihnen so, wie es ist. Also, das geht. Warum machen wir es dann nicht?

 

Noch einmal, mag sein, dass die GRÜNEN bemüht waren, aber warum machen wir es nicht, SPÖ? Warum machen wir es nicht? So etwas wäre natürlich schon auch schön gewesen, wenn man das in Form von Parteigesprächen von mir aus zumindest einmal diskutiert, darüber spricht. Dann kann man immer noch sagen, nein, das will man nicht, weil hin oder her. Das ist nicht geschehen, bitte schön. Das möchte ich hier schon noch einmal feststellen. Verhandlungen haben keine ernst zu nehmenden stattgefunden. Das lasse ich mir nicht nachsagen.

 

Wir haben dann einen weiteren Schritt versucht. Wir haben dann das gemacht, was die Geschäftsordnung hergibt und was eigentlich auf Bundesebene eine Selbstverständlichkeit ist. Auf Bundesebene ist es eine Selbstverständlichkeit, dass große Gesetzesvorhaben tatsächlich vorberaten werden in Form von parlamentarischen Enqueten. Das ist ganz normal und das ist etwas Selbstverständliches. Noch einmal, wir hätten versucht, dass wir diesen Weg gehen, um die Diskussion zu versachlichen und auf Expertenebene zu heben. Wir haben das vorgeschlagen. Den Tag kann man sich aussuchen. Wir wären da gerne beweglich gewesen, dass wir das vor der Wahl, nach der Wahl, wann auch immer das gewünscht ist, auf sachlicher Ebene, auf Spezialistenebene besprechen, dass hier eine Diskussion, die auch öffentlich stattfinden soll, stattfindet. Rot-Grün hat dagegen gestimmt. Warum? Ich verstehe es nicht! Haben Sie kein Interesse an sachlicher Auseinandersetzung? Offensichtlich nicht! - Also das ist die organisationsrechtliche Frage.

 

Bei der Kompetenzerweiterung, Frau Kollegin, ist gar nichts weitergegangen hinsichtlich Ihres Vorschlages. Das möchte ich schon auch betonen. Sie haben dann noch versucht, mit einem Beschlussantrag, der herumgeschwirrt ist, irgendetwas zu machen. Aber Beschlussanträge binden nicht die Verwaltung. Beschlussanträge des Gemeinderates sind Willenskundgebungen, gelten übrigens auch nur eine Periode, nämlich die laufende Legislatur- oder Funktionsperiode des Gemeinderates. Auch diesbezüglich haben Sie eigentlich keine Änderung vorgenommen.

 

Die Frau Kollegin hat es gesagt. Sie hat gesagt, von 51 auf 50. Es muss auch jetzt schon die Beteiligung der Stadt Wien nicht 51 Prozent sein, dass man prüfen darf, sondern Sie muss 50,00001 sein, also ein bisschen mehr als 50. Sie haben sich nicht einmal um 1 Prozent bewegt! Der Vergleich macht uns sicher! Hier macht es wohl Sinn.

 

Es gehört auch dazugesagt, es ist mir vorher beim Kollegen Niedermühlbichler angenehm aufgefallen, und da hat er natürlich recht, das muss man schon feststellen, es macht keinen Sinn, dass wir in Bezug auf Transparenz zehn verschiedene Regelungen haben, eine für den Bund, dann eine für die Länder und womöglich für die Gemeinden eine eigene. Hier wäre es durchaus sinnvoll, dass man den Vergleich hernimmt und sich das anschaut.

 

Auf Bundesebene brauche ich Ihnen das nicht zu sagen. Das ist geschehen. Auf Landesebene unterliegen bei den Landesrechnungshöfen zum Beispiel im Burgenland Unternehmen mit mehr als 25 Prozent Landesbeteiligung der Prüfkompetenz. Es ist das Burgenland SPÖ-alleinregiert, wenn mich nicht alles täuscht. In Salzburg sind es 25 Prozent. Dort ist jetzt eine andere Regierungsform, aber es war bis jetzt auch sozialdemokratisch regiert. Und in der Steiermark ist, glaube ich, auch ein sozialdemokratischer Landeshauptmann, wenn ich mich nicht täusche. Also es geht! Man muss nur wollen!

 

Dann das Argument, dass jetzt bei allen PPP-Modellen ein Prüfrecht des Kontrollamts automatisch ist: Bitte schön, die Bestimmung, die Sie da geändert haben, war nicht wesentlich. Ganz im Gegenteil, da haben Sie in der Klammer etwas dazugeschrieben. Aber der Vorgang ist jetzt genauso wie nachher. Nur weil jetzt im Klammerausdruck auch PPP-Modelle oder so - ich finde jetzt den Gesetzesentwurf von Ihnen nicht - steht, ist noch nichts geändert. Das muss man schon feststellen und betonen. Da haben Sie sich auch nicht bewegt! - Das wäre jetzt der neue § 73a - Gebarungskontrolle: „Der Stadtrechnungshof kann“ - kann steht in Ihrem Entwurf, nicht muss – „ferner die Gebarung von Einrichtungen“ - dann kommt es – „- Klammer: wirtschaftliche Unternehmen, Vereine, öffentlich-private Partnerschaften, Arbeitsgemeinschaften und dergleichen –„ - also, ich glaube, öffentlich-private Partnerschaften, Arbeitsgemeinschaften und dergleichen wurde ergänzt – „prüfen, an denen die Gemeinde in anderer Weise als nach Abs 2 beteiligt“ - blablabla – „soweit sich die Gemeinde eine Kontrolle vorbehalten hat.“ - Also, es hat sich nichts geändert. Die Gemeinde muss sich abermals eine Kontrolle vorbehalten, sonst hat das Kontrollamt keinen Zugang. Das heißt, die Stadt Wien muss von sich aus sagen, sie schreibt in das

 

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