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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 26.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 65

 

auch durchaus nachvollziehen kann und wo ich akzeptiere, dass es hier ein schwieriges Thema ist, die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Da wurde dann ausgeführt, warum eben in keiner Weise angeführt wird, welches Medium was bekommen hat. Man hätte es auch anders lösen können, indem man gesagt hätte, Zeitung A so viel, Zeitung B so viel. Das gibt es immer wieder. Ich komme dann zu einem anderen Bericht. Dort wird zum Beispiel von einer Firma B gesprochen, die sehr interessant war.

 

Nichtsdestotrotz habe ich diesbezüglich für mich natürlich keine befriedigende Antwort bekommen. Ich habe dann Folgendes gemacht: Ich habe im Vorfeld der heutigen Sitzung ersucht, dass ich Akteneinsicht bekomme. Akteneinsicht ist wohl eines der wichtigsten Rechte des einzelnen Gemeinderates. Ich bin hineingegangen zur Frau Kriz. Dort habe ich dann die Akteneinsicht bekommen. Das war eine CD. Ich wollte ein bisschen mehr sehen. Ich wollte eben beurteilen können, wer was bekommen hat, im Bewusstsein, das sage ich auch ganz deutlich dazu, dass ich mit meinem Wissen, das ich dann womöglich bekommen hätte, sehr sensibel umgehen muss. Das ist dann meine Verantwortung. Dessen bin ich mir bewusst. Ich habe das Verlangen, wie es in unserer Geschäftsordnung grundsätzlich normiert ist - unsere Geschäftsordnung ist gar nicht so schlecht -, an den Vorsitzenden des Gemeinderates gestellt.

 

Der Vorsitzende des Gemeinderates ist meinem Verlangen nicht nachgekommen. Ich möchte ihn durchaus nicht in Schutz nehmen, kann aber ein gewisses Verständnis dafür aufbringen. Er hat beim Verfassungsdienst der Stadt Wien nachgefragt und dieser hat gesagt, das geht nicht, mit einer Begründung, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich weiß nicht, ob irgendwer von Ihnen den § 17 der Geschäftsordnung auswendig kennt. Ich jetzt fast schon. Der Verfassungsdienst argumentiert, dass dieses darüber hinausgehende Einsichtsrecht - ich sage es einmal so - nur für seinerzeitige Beschlussfassungen zusteht. Meine Damen und Herren, das kann es meiner Meinung nach nicht ganz sein! Das ist im § 17, der „Tagesordnung und Akteneinsicht“ heißt, geregelt. Natürlich muss ich auch zum Geschäftsstück, das jetzt zur Tagesordnung aufliegt, Akteneinsicht haben und darüber hinausgehende Akteneinsicht. Was hat es zur Konsequenz? Der arme Herr Vorsitzende wird von mir, nachdem wir den Geschäftsordnungspunkt beschlossen haben, denn dann ist der Beschlussakt historisch, ein erneutes Verlangen bekommen. Dann schauen wir, was sich der Verfassungsdienst diesmal einfallen lässt. Aber was ich sagen will, ist, hier ist meines Erachtens nach ein wesentlicher Mangel der Rechte des Gemeinderates. Das passt jetzt sehr gut dazu, weil es auch zu einem Kontrollamtsakt ist. Aber das kann es dann doch nicht sein, meine Damen und Herren!

 

Diesen Prüfbericht habe ich schon zitiert. Ich darf Ihnen noch aus anderen Prüfberichten zitieren. Ich habe schon anfangs gesagt, was mir wichtig war, es gibt sehr viele Berichte, die in Ordnung sind. Darin wird geschrieben, die Arbeit war korrekt, die Arbeit war gut. Das freut einen auch als Oppositionspolitiker. Es gibt aber sehr viele Berichte, in denen genau das Gegenteil steht. Wir haben schon von der Frau Kollegin Holdhaus gehört, die aus einem Bericht zitiert hat. Ich glaube, die Wiener Linien waren das. Wir haben schon von der Stadthalle gehört. Da hören wir vielleicht noch etwas. Auch im Baubereich gibt es immer wieder die gleichen Probleme. Da hören wir vielleicht auch noch etwas. Es sind schon, das kann man herauslesen und darauf möchte ich vielleicht auch hin, immer wieder gleiche Probleme, was Ausschreibungen betrifft, was Vergaben betrifft. Da gibt es immer wieder Mängel und Feststellungen des Kontrollamtes, die eigentlich nicht sein müssten.

 

Ich darf einen Bericht herausgreifen: „Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser - Prüfung der Architektenleistungen des innovativen Wohn- und Pflegehauses Döbling“. Beim Studium des Aktes kommt man auf etliche Auffälligkeiten. Das Kontrollamt ist immer sehr freundlich in der Berichterstattung, was durchaus in Ordnung ist. Wenn man schon länger Kontrollamtsberichte liest, weiß man schon, was gemeint ist. Es geht um die Neueinrichtung des innovativen Wohn- und Pflegehauses Döbling und um die Verwertung der nicht mehr benötigten Liegenschaften und des dazugehörigen Baurechtes. Hier tritt diese Firma B immer wieder auf, die sehr ominös ist. Da fragt man sich dann schon, was das für einen Sinn hat. Das kann es ja nicht sein. Zur Vorbereitung des Projektes wurden drei Studien dieser Firma B in Auftrag gegeben. Die Vergabe selbst war schon problematisch. Bei der ersten Studie konnte das Kontrollamt keinen Mehrwert der Studie feststellen. Außerdem wurde von der Firma B gleich unaufgefordert eine Studie über die Nutzung des nicht mehr gebrauchten Grundstückes geliefert. Was hat das für einen Sinn? Interessant. Diese wurde dann überraschenderweise auch gleich statt eines Architekturwettbewerbes herangezogen. Also da wäre wohl die zweite Möglichkeit die gescheitere gewesen. Eine zweite Studie kostet dann 100 000 EUR. Die Beauftragung hat stattgefunden am 5.6.2007. Zustimmung der Firma zur Beauftragung: im September 2008. Man höre und staune! Das Erstellungsdatum der Studie ist allerdings der 10.9.2007. Wie das zusammenpasst, weiß auch keiner! Viel zu teuer, wie das Kontrollamt feststellte, und aus der ersten Studie abgeschrieben. Also sehr viel Kreativität hat man da nicht eingesetzt. 100 000 EUR war die zweite Studie. Eine weitere Studie, auch für die Firma B vergeben, wieder zu teuer. Schriftliche Beauftragung der Studie zwei Monate nach Vorliegen derselben. Wie das funktioniert, meine Damen und Herren, oder was da der Hintergrund ist, wäre durchaus interessant. Da wäre dann auch wieder ein weitergehendes Einsichtsrecht des Gemeinderates interessant. Weil was das für einen Sinn haben soll, einer Wirtschaftlichkeit, einer Ordnungsmäßigkeit und einer Sparsamkeit, kann mir wohl keiner erklären! Es hat dann noch weitere Probleme gegeben. Ich erspare es Ihnen. Lesen Sie den Bericht durch. Er ist interessant.

 

Auch erwähnenswert: Bau-, Sicherheits- und Hygienemängel in einem Schul- und Hortgebäude. Auch da kuriose Vorgangsweisen der Behörden. Dort hat man monatelang gebraucht, um endlich festzustellen, was eigentlich schuld ist und hat dann die Schule sperren müssen, und so weiter und so fort. Also auch ein Bei

 

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