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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.11.2013, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 11

 

Subventionsnehmer Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

450 000 EUR

präliminiert 2015

450 000 EUR

präliminiert 2016

450 000 EUR

präliminiert 2017

450 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 450 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03574-2013/0001-GKU; MA 7, P 20) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit sirene – Podium für neues Musiktheater ermächtigt. Dem Subventionsnehmer sirene – Podium für neues Musiktheater werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

180 000 EUR

präliminiert 2015

180 000 EUR

präliminiert 2016

180 000 EUR

präliminiert 2017

180 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 180 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03575-2013/0001-GKU; MA 7, P 21) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit Dans.Kias – Verein für physische Kommunikation in der Darstellenden Kunst ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Dans.Kias – Verein für physische Kommunikation in der Darstellenden Kunst werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

70 000 EUR

präliminiert 2015

70 000 EUR

präliminiert 2016

70 000 EUR

präliminiert 2017

70 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 70 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03576-2013/0001-GKU; MA 7, P 22) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit Iffland & Söhne, Theater- und Filmverein ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Iffland & Söhne, Theater- und Filmverein werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

120 000 EUR

präliminiert 2015

120 000 EUR

präliminiert 2016

120 000 EUR

präliminiert 2017

120 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 120 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03577-2013/0001-GKU; MA 7, P 23) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Verein Transit – Verein für darstellende und bildende Kunst ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein Transit – Verein für darstellende und bildende Kunst werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

440 000 EUR

präliminiert 2015

440 000 EUR

präliminiert 2016

440 000 EUR

präliminiert 2017

440 000 EUR

  

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