Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.11.2013, Sitzungsbericht - Seite 5 von 11
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 440 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03583-2013/0001-GKU; MA 7, P 24) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit Kitsch & Kontor – Theaterverein ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Kitsch & Kontor – Theaterverein werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
900 000 EUR |
präliminiert 2015 |
900 000 EUR |
präliminiert 2016 |
900 000 EUR |
präliminiert 2017 |
900 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 900 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03584-2013/0001-GKU; MA 7, P 25) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit Liquid Loft – Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Liquid Loft – Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
120 000 EUR |
präliminiert 2015 |
120 000 EUR |
präliminiert 2016 |
120 000 EUR |
präliminiert 2017 |
120 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 120 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03586-2013/0001-GKU; MA 7, P 27) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Verein echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation ermächtigt. Dem Subventionsnehmer echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
70 000 EUR |
präliminiert 2015 |
70 000 EUR |
präliminiert 2016 |
70 000 EUR |
präliminiert 2017 |
70 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 70 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03588-2013/0001-GKU; MA 7, P 29) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater ermächtigt. Dem Subventionsnehmer SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
90 000 EUR |
präliminiert 2015 |
90 000 EUR |
präliminiert 2016 |
90 000 EUR |
präliminiert 2017 |
90 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den
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