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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 13.12.2013, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 17

 

Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 50 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03863-2013/0001-GKU; MA 7, P 54) Die Subvention an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH im Jahr 2014 für den Betrieb des Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum im Jahr 2014 in der Höhe von 1 280 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 1 280 000 EUR ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(03951-2013/0001-GKU; MA 7, P 55) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters ermächtigt. Dem Subventionsnehmer TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

60 000 EUR

präliminiert 2015

60 000 EUR

präliminiert 2016

60 000 EUR

präliminiert 2017

60 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 60 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03952-2013/0001-GKU; MA 7, P 56) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit szene bunte wähne; Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche ermächtigt. Dem Subventionsnehmer szene bunte wähne; Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

100 000 EUR

präliminiert 2015

100 000 EUR

präliminiert 2016

100 000 EUR

präliminiert 2017

100 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 100 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03953-2013/0001-GKU; MA 7, P 57) Die Subvention an THEATER LILARUM Kossatz & Mitges. OG im Jahr 2014 in der Höhe von 220 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 220 000 EUR ist im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen.

 

(04072-2013/0001-GKU; MA 7, P 60) Die weitere Subvention an den Verein der Freunde der Freude am Theater im Jahr 2013 für den Theaterbetrieb des Kabarett Niedermair im Jahr 2013 in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Subvention für das Jahr 2013 beträgt somit insgesamt 110 000 EUR. Die Bedeckung der weiteren Subvention für das Jahr 2013 in der Höhe von 10 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2013 gegeben.

 

(04073-2013/0001-GKU; MA 7, P 61) Die Subvention an den Theaterverein Wiener Metropol im Jahr 2013 für die dringend notwendige Renovierung der Pawlatschenbühne, für die Sanierung des Gartens sowie für Erneuerungen im technischen Bereich in Höhe von 40 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist  auf Haushaltsstelle 1/3819/777 im Voranschlag 2013 gegeben.

 

(04075-2013/0001-GKU; MA 7, P 62) Die Subvention an die Israelitische Kultusgemeinde im Jahr 2013 für die Generalsanierung des Friedhofswärterhauses in der Höhe von 129 462 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/777 im Voranschlag 2013 gegeben.

 

(04083-2013/0001-GKU; MA 7, P 63) Die Subvention an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2014 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(04224-2013/0001-GKU; MA 7, P 67) Die Subvention an die Theater in der Josefstadt Betriebs GmbH für die Generalsanierung der Kammerspiele in der Höhe von insgesamt 1 800 000 EUR und davon die Auszahlung einer zweiten

 

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