Gemeinderat, 47. Sitzung vom 13.12.2013, Sitzungsbericht - Seite 9 von 17
eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2013 entfallende Betrag in der Höhe von 10 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2013 bedeckt. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 und 2015 ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.
(03841-2013/0001-GKU; MA 7, P 111) Die Subvention an den Verein Filmarchiv Austria im Jahr 2014 für die Jahrestätigkeit und den Betrieb des Metrokinos in der Höhe von 167 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.
(03856-2013/0001-GKU; MA 7, P 112) 1) Die adaptierten Förderrichtlinien zur Filmförderung werden genehmigt.
2) Dem Magistrat wird im Jahr 2014 zur strukturellen Unterstützung von Filminstitutionen sowie der Filmförderung ein Betrag von 588 000 EUR gewährt. Davon wird zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der strukturellen Unterstützung von Filminstitutionen sowie der Filmförderung im Jahr 2014 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 585 000 EUR gewährt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.
(03948-2013/0001-GKU; MA 7, P 113) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Wien Innere Stadt werden für die Jahre 2014 bis 2016 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
100 000 EUR |
präliminiert 2015 |
100 000 EUR |
präliminiert 2016 |
100 000 EUR |
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für den auf das Verwaltungsjahr 2014 entfallenden Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3819/775 im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(00837-2013/0001-GSK; MA 21, P 115) Plan Nr 7973: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Arndtstraße, Gierstergasse, Linienzug 1-3, Bezirksgrenze zwischen 15. und 6. Bezirk (Trasse der U-Bahn-Linien U4 und U6) und Bezirksgrenze zum 5. Bezirk (Gaudenzdorfer Gürtel) im 12. Bezirk, KatG Gaudenzdorf (Beilage Nr 165/13)
(03115-2013/0001-GGU; MA 22, P 119) Die Subvention an die Veterinärmedizinische Universität Wien für das Jahr 2013 in der Höhe von 15 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben.
(03991-2013/0001-GWS; MA 69, P 120) Die MA 69 wird zum Ankauf der Liegenschaft EZ 403, bestehend aus dem Grundstück Nr 545/1, KatG Aspern von der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. zu den im Bericht der MA 69 vom 5. November 2013, MA 69-TR-22/750626/13 angeführten Bedingungen ermächtigt. Die Bedeckung der Gesamtausgaben über 7 861 209 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/8400/001 gegeben.
(03837-2013/0001-GWS; MA 69, P 121) Der auf Grund der Ermächtigung des mit GRB vom 30. Juni 2010, Zl: 02182-2010/0001-GWS abgeschlossene Baurechts- und Dienstbarkeitsbestellungsvertrages hinsichtlich des neuen Grundstückes Nr 1817/12, EZ neu, KatG Simmering mit der CP Zippererstraße Garagenerrichtungs GmbH zum Zwecke der Errichtung einer Tiefgarage wird storniert sowie der Auflösungsvertrag infolge der im Bericht der MA 69 vom 5. November 2013 zur Zl: MA 69-TR-11/5567/08 angeführten Erläuterungen genehmigt.
(03905-2013/0001-GWS; MA 69, P 122) Der Abschluss des zur Baureifgestaltung der Liegenschaft EZ 2166, KatG Inzersdorf Stadt, notwendigen Baurechtsänderungsvertrages zur BREZ 2170 dieses Grundbuches mit der Gemeinnützigen Siedlungs-Genossenschaft Altmannsdorf und Hetzendorf registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung zu den im Bericht der MA 69 vom 28. Oktober 2013, Zl: MA 69-TR-10/2565/12 angeführten Bedingungen wird genehmigt.
(04009-2013/0001-GWS; MA 69, P 123) Die Ermächtigung zum Abschluss eines Dienstbarkeits- und Reallastvertrages und eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Stadt Wien und der Marina Tower Entwicklungs GmbH und zwar:
A1) Ermächtigung zum Abschluss eines Dienstbarkeits- und Reallastvertrages zu Gunsten der Marina Tower Entwicklungs GmbH, FN 166059f, als Eigentümerin des herrschenden Gutes Grundstück Nr 2159/6, EZ 4295, KatG Leopoldstadt der Grundstücke 4089/1, 2159/13, beide ÖG-EZ 5862, als auch Teilflächen des Grundstückes Nr 2157/18, ÖG-EZ 5836, sowie einer noch abzutretenden Teilfläche des Grundstückes Nr 2159/6, EZ 4295, alle KatG Leopoldstadt, zwecks Errichtung einer Überplattung des Handelskais (inklusive Brückenverbindung zum rechten Donauufer) sowie Errichtung eines auskragenden Bauteiles in der Simon-Wiesenthal-Gasse,
A2) Ermächtigung zum Abschluss eines Dienstbarkeits- und Reallastvertrages zu Gunsten der Stadt Wien und der Marina Tower Entwicklungs GmbH, FN 166059f, als Eigentümerin des Grundstückes Nr 2159/6, EZ 4295, KatG Leopoldstadt, zwecks Errichtung eines Durchganges durch die Liegenschaft der Marina Tower Entwicklungs GmbH sowie barriefreier Zugang zum Marina Deck samt Nebenanlagen
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