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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 13.12.2013, Sitzungsbericht  -  Seite 13 von 17

 

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03815-2013/0001-GKU; MA 7, P 48) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Volkstheater Gesellschaft m.b.H. werden betreffend Volkstheater in den Bezirken für die Jahre 2014 bis 2016 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

799 000 EUR

präliminiert 2015

799 000 EUR

präliminiert 2016

799 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(Rednerin bzw Redner: GR Mag Gerald Ebinger und GRin Susanne Bluma.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma

 

19. (03840-2013/0001-GKU; MA 7, P 51) Dem Magistrat wird zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der Bau- und Investitionskosten im Jahr 2014 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 885 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 885 000 EUR ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma

 

20. (03964-2013/0001-GKU; MA 7, P 58) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der Theater am Petersplatz GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theater am Petersplatz GmbH werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

1 050 000 EUR

präliminiert 2015

1 050 000 EUR

präliminiert 2016

1 050 000 EUR

präliminiert 2017

1 050 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 1 050 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03965-2013/0001-GKU; MA 7, P 86) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer Kulturzentrum Kabelwerk GmbH werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

400 000 EUR

präliminiert 2015

400 000 EUR

präliminiert 2016

400 000 EUR

präliminiert 2017

400 000 EUR

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2014 bis 2017 Vorsorge zu treffen.

 

(Redner: GR Ing Mag Bernhard Dworak, GR Mag Klaus Werner-Lobo, GR Mag Gerald Ebinger, GR Ernst Woller und GR Senol Akkilic.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma

 

21. (04008-2013/0001-GKU; MA 7, P 59) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH (in Gründung) ermächtigt. Dem Subventionsnehmer TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH (in Gründung) werden für die

 

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