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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 13.12.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 104

 

tier gesprochen werden. Die Zustände in dem Haus wurden sogar 2011 in einer ORF Reportage 'Am Schauplatz' thematisiert. Obwohl die Stadt Wien seit 11 Jahren über diese Zustände in Kenntnis ist und nachweislich zig-fache Verstöße gegen das Meldegesetz durch die Unterkunftnehmer, aber auch zahlreiche Mängel an der Haussubstanz festgestellt wurden, die über einen langen Zeitraum permanent Anlass zum Einschreiten geben, wurde seitens der Stadt Wien nichts unternommen. Nun kam das Haus abermals in die Schlagzeilen, da sich nach einem Zimmerbrand dramatische Szenen bei der Evakuierung von rund 200 anwesenden Personen ereigneten. Bemerkt wird, dass das Haus aber nur 31 Wohnungen hat. Warum wurde seitens der Stadt Wien nicht schon vor Jahren rigoros gegen das Betreiben des Massenquartiers eingeschritten?)

 

Bitte, Herr Bürgermeister.

 

9.12.54†Bgm Dr Michael Häupl - Frage|

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Es handelt sich bei dem gegenständlichen Gebäude auf der Brigittenauer Lände 58 um ein zweifelsohne problematisches Haus, das seit mehreren Jahren regelmäßig und intensiv von allen zuständigen Magistratsabteilungen kontrolliert wird. Wie Sie selbst in Ihrer umfangreichen Fragebegründung schreiben, wurden mindestens 80 Erhebungen durchgeführt. Eine Behauptung, die Stadt Wien hätte nichts unternommen, ist daher schon aus diesem Grund in keinster Weise nachvollziehbar.

 

Gleichzeitig ist es kein Ziel der Stadt, die Bewohner von überbelegten Quartieren von einem Tag auf den anderen auf die Straße zu setzen. Es gäbe für die willkürliche Schließung eines Wohnhauses auch keine Rechtsgrundlage. Durch konsequentes und koordiniertes Einschreiten der Behörde soll aber entsprechender Druck auf die Vermieterinnen und Vermieter ausgeübt werden, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

 

Im konkreten Fall des Wohnhauses auf der Brigittenauer Lände 58 fanden sowohl durch Fachabteilungen als auch durch die Gruppe Sofortmaßnahmen bis dato regelmäßig Überprüfungen statt. Die Kontrollen erfolgten unter anderem auf Grund der Reinhalteverordnung, der Schabenverordnung – man lernt dazu –, der Bauordnung, des Elektrotechnikgesetzes, des Gasgesetzes und des Meldegesetzes.

 

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch auf die bereits mehrfach dort durchgeführten koordinierten Schwerpunktaktionen hinzuweisen, bei welchen neben den städtischen Dienststellen beziehungsweise Einrichtungen regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der Landespolizeidirektion Wien und zuletzt beispielsweise auch Verbindungsbeamte der rumänischen Polizei teilnahmen. Es wurden sowohl die allgemeinen Teile des Hauses wie auch die Situation in den Wohnungen geprüft. Gravierende Mängel an der Haussubstanz konnten durch die Bauinspektion jedoch nicht festgestellt werden.

 

Wie mir berichtet wurde, ist der Eigentümer der Liegenschaft auf Grund der ständigen Überprüfungen und der Erteilung von Verbesserungsaufträgen durch die Baupolizei dazu übergegangen, diesen Bauaufträgen in kürzester Zeit und ordnungsgemäß nachzukommen.

 

Ähnliches gilt für die auf der gegenständlichen Liegenschaft immer wieder festgestellten sanitären Übelstände. So wurde der Eigentümer in einer Reihe von Verfahren nach der Reinhalteverordnung vom MBA 20 aufgefordert, die Verunreinigungen beziehungsweise die Ablagerungen im Stiegenhaus, im Keller oder im Hof zu beseitigen. Diesen Aufforderungen ist der Hauseigentümer in der Regel auch immer nachgekommen.

 

Was die in Ihrer Anfrage angeführten Verstöße gegen das Meldegesetz anbelangt, ist festzuhalten, dass auf Veranlassung der MA 62 im Rahmen amtlicher An- und Abmeldeverfahren nach § 15 Meldegesetz laufend Erhebungen vor Ort stattfinden. Die Wohnungen an der genannten Adresse sind oftmals mit einer großen Anzahl von Personen belegt. Maßnahmen dagegen können mit den Instrumentarien des Meldegesetzes allerdings nicht getroffen werden. Auch die Wiener Bauordnung oder das Mietrechtsgesetz können Überbelag nicht wirksam verhindern.

 

Zum Zimmerbrand vom 4. November 2013 kann ich Ihnen abschließend mitteilen, dass selbstverständlich bereits eine Inspektion durch die MA 37 - Baupolizei, im Hinblick auf Bauschäden erfolgt ist. Die Benützung der betroffenen Wohnung wurde behördlich untersagt. Ein behördlicher Auftrag zur Instandsetzung der desolaten Fenster im Haus wurde erteilt. Im Zuge einer letztwöchigen Ortsverhandlung konnte von der MA 37 festgestellt werden, dass bereits eine umfangreiche Sanierung der Wohnungen begonnen hat. Die MA 37 wird sich weiterhin im Zuge regelmäßiger Begehungen und Baustellenkontrollen ein Bild vom Fortschritt der Sanierungsarbeiten machen und gegebenenfalls einschreiten. Dies insbesondere, um die Sicherheit der dort verbliebenen Bewohner zu gewährleisten.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Bürgermeister. Die 1. Zusatzfrage stellt GR Haslinger.

 

9.16.54

GR Gerhard Haslinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Bürgermeister! Danke für die umfassende Antwort. Sie selbst haben hier angeführt, dass es 80 Erhebungen gegeben hat und zahlreiche Verfahren eingeleitet wurden, aber Sie haben nicht erwähnt, wie oft der Hausherr bestraft wurde. Sie wissen, das geht seit 2002. Seit elf Jahren ist bekannt, dass es sich um ein Problemhaus handelt und dass dort Fremde, Asylwerber und Asylanten Unterkunft nehmen unter widrigsten Umständen.

 

Die Auflagen wurden erteilt, aber er wurde nie bestraft, weil er den Auflagen immer nachgekommen ist. Jetzt ist die Stadt Wien, wenn man sich den ruhenden Verkehr anschaut, bei den Strafen ja sehr rigoros, nur da offenbar ... (GR Dipl-Ing Rudi Schicker: Geht es Ihnen nur darum? Geht es Ihnen nur um Strafe?) Ja, ja, nur, das ist ja keine Entschuldigung, Herr Klubobmann. Warum wird hier nicht bestraft?

 

Jetzt ist meine Frage: Ist der Hausherr zu vif? Ist die Stadt Wien nicht gewillt? Oder will man vielleicht auch gar nicht, dass es hier zu einer Veränderung dieser Situation kommt, denn sonst müsste man für die Menschen sorgen, die dann mehr Kosten verursachen, als die

 

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