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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 13.12.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 104

 

beitsteilung, und ich glaube, es ist auch nicht die Sicherheit eines Landes und einer Stadt oder die Steuerarchitektur; sondern die Quelle des Reichtums ist heute in einer wissensbasierten Gesellschaft einzig und allein der kreative und schöpferische Geist der Menschen. Und der kreative und schöpferische Geist der Menschen ist unersättlich. Er hat keine Grenzen. Er wird vor allem an unseren Universitäten herausgeformt.

 

Der Herr Prof Van der Bellen und meine Kollegin Straubinger haben da ausgeführt, wie toll die Wissenschaftsstadt Wien ist und wie toll die Forschungsstadt Wien ist. Wir haben viel zu tun. Und die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Wien hängt unmittelbar damit zusammen, dass wir auch eine Forschungs- und Wissenschaftsstadt bleiben. Das heißt, ich bedanke mich recht herzlich für das Thema der Aktuellen Stunde. Es ist wichtig, dass wir immer wieder über dieses Thema sprechen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Die Aktuelle Stunde ist beendet.

 

11.17.00Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen Anfragen des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zehn und des Klubs der Wiener Freiheitlichen drei eingelangt sind.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Gemeinderatsmitgliedern des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien ein Antrag und von Mitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

Von den GRen Nepp, Mag Kasal und Kops wurde ein Antrag an den Herrn Bürgermeister betreffend Erhalt von Brauchtum, kulturellem Erbe und Tradition als unverzichtbaren Bestandteil einer festen sozialen Gemeinschaft gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrages wurde von der notwendigen Anzahl von Gemeinderäten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrags vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Gemeinderatssitzung zur tagesordnungsmäßigen Behandlung des Dringlichen Antrags unterbrochen.

 

Vom ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien wurde ein Ersuchen an das Kontrollamt gemäß § 73 Abs 6a der Wiener Stadtverfassung betreffend die Gebarung der Mobilitätsagentur Wien GmbH eingebracht. Dieses Prüfersuchen wurde an das Kontrollamt weitergeleitet.

 

11.17.30Die Anträge des Stadtsenates zu den Postnummern 11 bis 16, 18, 20, 22 und 23, 25 und 26, 32 bis 35, 37 bis 39, 41 bis 45, 49 und 50, 52 bis 52, 60 bis 63, 67 bis 69, 71 bis 80, 82 bis 85, 87, 89 bis 96, 99 bis 102, 104, 108 bis 113, 115, 119 bis 124, 128 bis 133, 135, 136, 139 bis 141 gelten gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung als bekannt gegeben. Bis zu Beginn dieser Sitzung hat kein Mitglied des Gemeinderates zu diesen Geschäftsstücken die Verhandlung verlangt. Ich erkläre daher gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung diese als angenommen und stelle fest, dass die im Sinne des § 25 der Wiener Stadtverfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist.

 

11.17.50In der Präsidialkonferenz wurden nach entsprechender Beratung die Postnummern 125, 126 und 127 zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt und gleichzeitig folgende Umreihung der Tagesordnung vorgeschlagen: Postnummern 1, 2, 125, 126, 127, 134, 137, 138, 116, 117, 118, 46, 47, 48, 51, 58, 86, 59, 64, 65, 66, 70, 81, 88, 97, 98, 103, 105, 106, 107, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 17, 19, 21, 24, 27, 28, 29, 30, 31, 40, 36 und 114. Die Postnummern werden daher in dieser Reihenfolge zur Verhandlung gelangen.

 

11.19.31Wir kommen nun zu den Postnummern 1 und 2. Sie betreffen die Wahl von Schriftführern sowie die Wahl von Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes des Gemeindevermittlungsamtes des 22. Bezirkes.

 

Bevor wir über die vorliegenden Wahlvorschläge abstimmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 27 Abs 2 unserer Stadtverfassung sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Gemeinderat nicht mittels Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahlen durch Erheben der Hand vorzunehmen.11.20.05 Ich bitte nun jene Damen und Herren des Gemeinderates, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

 

Ich darf feststellen, dass die GRe Peschek, Nevrivy und Matzka-Dojder ihre Funktion als Schriftführer zurücklegen. Der entsprechende Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates lautet auf die GRe Mag Duzdar, Schubert und Teiber, nämlich mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2014. - Ein bisschen müssen Sie sich noch gedulden, Herr Kollege. (Heiterkeit bei GR Dipl-Ing Martin Margulies.) - Ich bitte jene Damen und Herren, die die genannten Gemeinderäte mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2014 zu Schriftführern wählen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig. Ich gratuliere den Gewählten zu ihrer Funktion.

 

Herr Thomas Lesek und Frau Christine Wilczek haben ihre Funktion als Mitglieder und Herr Walter Gollinger hat seine Funktion als Ersatzmitglied des Gemeindevermittlungsamtes des 22. Bezirkes zurückgelegt. Der entsprechende Wahlvorschlag des Klubs der Wiener Freiheitlichen lautet auf Herrn Franz Höger und Frau Edith Schöberl als Mitglied und Herrn Alexander Steininger als Ersatzmitglied des Gemeindevermittlungsamtes des 22. Bezirkes. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit Stimmenmehrheit angenommen. Auch diesen Herrschaften Gratulation zum Amt.

 

Bevor wir zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand gelangen, ist es mir eine Freude Herrn Rechnungshofpräsidenten Dr Josef Moser in unserer Mitte begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

 

11.21.50Ich schlage vor, die Berichterstattung und die Verhandlungen über die Geschäftsstücke 125, 126 und 127 der Tagesordnung – sie betreffen Berichte des Rech

 

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