«  1  »

 

Gemeinderat, 47. Sitzung vom 13.12.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 104

 

wollen – so legen wir das Gesetz aus, so finden wir es auch sozialpolitisch und menschlich sehr wichtig – auch diese Menschen in der Grundversorgung behalten. Es wird noch eine Frage der Judikatur sein. Das war so ein Kritikpunkt.

 

Der zweite Kritikpunkt. Das finde ich auch immer wieder spannend, im Grunde wird permanent über die Quote gesprochen. Wien hat eine Quote von 140 bis 150 Prozent, nimmt also mehr AsylwerberInnen auf, als es muss. Aber eigentlich, wenn man es genau betrachtet, bezieht sich diese Quote nicht auf die Anzahl der Menschen, sondern auf die Kostenteilung. Das heißt, die Länder haben im Grunde vereinbart, dass je nach dem, wie viele Flüchtlinge ein Bundesland aufnimmt, die Kosten verteilt werden, und zwar außerhalb des Finanzausgleichs. Da gibt es nämlich eine Vereinbarung der Länder über die Verbundstelle mit dem Innenministerium. Das heißt, das ist ein recht wichtiger Punkt, wobei ich immer wieder spannend finde, wie er interpretiert oder kommuniziert wird.

 

Der nächste Punkt war, dass man natürlich auch immer wieder darüber diskutiert: Ist es besser, wenn Flüchtlinge in Organisationen oder privat unterkommen? Liebe Gäste auf der Galerie, Sie kennen vielleicht auch immer wieder Berichte über Flüchtlingsquartiere mit Schimmel, wo der Putz von den Wänden fällt, menschenunwürdige Unterbringungen. Das ist ein extrem heikler Punkt, weil er erstens unmenschlich ist, jedem Menschenrecht widerspricht, zweitens aber auch eine Kostenfrage ist.

 

Dazu muss man wissen, dass das Innenministerium den Ländern 19 EUR pro Person zahlt. Damit ist gemeint: die Übernachtung, drei Mal täglich Essen, alle Hygieneartikel, Reinigung und so weiter. Die Länder wollen schon seit Jahren, dass dies adäquat erhöht wird, dass man auch die Qualität gut und richtig aufrechterhalten kann beziehungsweise in einigen Ländern, einigen Quartieren überhaupt einmal erreichen kann.

 

Wien hat da ein relativ gutes Zeugnis ausgestellt bekommen. 70 Prozent der AsylwerberInnen in Wien sind privat untergebracht und 30 Prozent in Organisationen. Vielleicht nur, weil es immer so unverhältnismäßig diskutiert wird, wie ich persönlich finde, möchte ich noch eine Zahl nennen. Wovon reden wir überhaupt? In der 1,8-Millionen-Stadt Wien hat es bis zum Stichtag 31. Dezember 2012 5 876 Personen in der Grundversorgung gegeben. Das heißt, etwas weniger als die Hälfte waren Asylwerber und Asylwerberinnen, ein geringerer Teil waren Asylberechtigte, weiters waren 1 300 subsidiär Schutzberechtigte und 2 000 sonstige Fremde.

 

Nur damit man einmal den Größenvergleich weiß: Wir reden von 5 000 Flüchtlingen in Wien in einer Millionenstadt von 1,8 Millionen Menschen. Insofern ist es sehr, sehr wichtig, dass wir immer wieder auch die Rechnungshofberichte zum Anlass nehmen, um zu fragen: Was wird zu Recht kritisiert? Was sind politische Entscheidungen? Was kann man daraus lernen und verbessern?

 

Aber ein Kritikpunkt – ich will auch noch heiklere ansprechen – war: Da hat es zwei Organisationen gegeben, die für Beratungsleistungen vergütet worden sind vom FSW, wo es die Umsatzsteuer ohne vertragliche Grundlage gegeben hat. Das stimmt. Das ist längst korrigiert worden, das war berechtigt. Dazu muss man wissen, dass private Organisationen wie die Caritas sehr unterschiedliche Umsatzsteuern leisten müssen; aber ich glaube, das hat man gut auf die Reihe bekommen.

 

Es gibt noch einen wichtigen Punkt – da ist immer sehr spannend, was die Kontrolle sagt und was man dann auch politisch mitnimmt –, das ist die Frage: Darf man denn die Familienbeihilfe für Kinder mitberücksichtigen in den Berechnungen, ja oder nein? Da wurde kritisiert, dass Wien das nicht tut. Ja, da gibt es datenschutzrechtliche Gründe, die angeführt werden. Aber ich erlaube mir, auch die Frage zu stellen: Ist es wirklich notwendig – aus politischer Sicht, nicht aus Sicht der Kontrolle –, dass man die Familienbeihilfe, wo es um Kinder geht, in das gesamte Verrechnungssystem, das bei diesen Menschen sowieso sehr bescheiden ist, auch wirklich mitnimmt? Ist ein Kind nicht automatisch zumindest die Familienbeihilfe wert?

 

So weit, so gut. Dies war ein sehr, sehr spannender Bericht, einer von sehr vielen Berichten des Rechnungshofes, wobei man immer wieder hinterfragt: Was kann man verbessern? Ich nehme jetzt auch einen Ausspruch oder Wörter von meiner Vorrednerin, Kollegin Korosec, auf. Sie hat davon gesprochen, dass es sehr wichtig ist, immer wieder an Veränderungen zu arbeiten und auch die Arbeit der Kontrolle an und für sich wertzuschätzen. Das nehme ich gleich dankbar zum Anlass, um nicht nur den Herrn Rechnungshofpräsidenten herzlich willkommen zu heißen, sondern auch den Kontrollamtsdirektor Dr Pollak beziehungsweise den zukünftigen Stadtrechnungshofpräsidenten. (Allgemeiner Beifall.)

 

Ich weiß, das wird er jetzt gar nicht mögen, aber ich freue mich einfach sehr. Die Stadt Wien hat nämlich beschlossen, dass wir einen Stadtrechnungshof erhalten. Das heißt, bisher haben wir das Kontrollamt in Wien sehr geschätzt; und jetzt haben wir uns von der Regierung geeinigt, dass wir die Prüfbefugnisse des Kontrollamts erweitern. Das halten wir für sehr, sehr entscheidend. Es war ein einstimmiger Beschluss in diesem Haus. Und da gibt es jetzt auch Prüfkompetenzen schon bei PPP-Modellen beziehungsweise bei einer Beherrschung.

 

Das klingt ein bisschen kompliziert. Im Grunde heißt das: Wenn die Stadt Wien sich beteiligt, mit anderen Unternehmen, und nicht nur über 50 Prozent beteiligt ist, sondern eine Beherrschung vorliegt, auch unterschiedlich organisatorisch oder in der Praxis sehr wichtig ist für das gesamte Unternehmen, wir es auch überprüft. Das ist politisch hoch wichtig. Da haben wir nicht nur die Kontrollrechte und die Transparenz erweitert, ein anderes Bestellverfahren des zukünftigen Stadtrechnungshofpräsidenten gemacht, sondern auch, was für mich sehr entscheidend ist, das Nachprüfungsverfahren verändert.

 

Das heißt: Bisher war es so, dass das Kontrollamt Empfehlungen abgegeben hat; zukünftig wird es so sein, dass die zuständigen Stellen, zuständigen Stadträte, Stadträtinnen auch erklären müssen, welche Empfehlun

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular