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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 13.12.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 104

 

gegenstand im Gemeinderat und das zu früher Stunde.

 

Es unterstreicht einmal mehr die Bedeutung auch der Arbeit des Rechnungshofs und dessen Berichte, eines Rechnungshofs als Kontrollinstanz, der seinen verfassungsmäßigen Aufgaben als Prüf- und Beratungsorgan nachkommt. Er prüft, ob und wie öffentliche Mittel, Steuergeld, um das es sich hier handelt, möglichst sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet wird. Und ein Rechnungshof, der auch als Beratungsorgan hier für Entscheidungsträger tätig ist, der berät, indem konkrete Verbesserungsvorschläge aus der Sicht des Rechnungshofes aufgezeigt werden. Gerade im vorliegenden gegenständlichen Bericht, wenn es um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Gesundheitswesen am Beispiel des AKH Wien geht, zeigt sich, dass dadurch Impulse auch für größere Reformvorhaben der Republik, nämlich wenn es um die Reform des Gesundheitswesens an sich geht, gegeben wurden und auch gegeben werden. Die Berichte geben immer wieder Anlass, die öffentliche Verwaltung im Interesse der Bevölkerung zu optimieren und auch die Qualität der Leistungen zu verbessern. Daher möchte ich mich auch beim Rechnungshof und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders aufschlussreich, und meine VorrednerInnen sind ja auch bereits darauf eingegangen, ist der Bericht über das AKH Wien, die größte Krankenanstalt Österreichs, in der hervorragende medizinische Leistungen vollbracht werden, das die Zentralversorgung des ostösterreichischen Raums und darüber hinaus auch des gesamten Bundesgebiets wahrnimmt, und wo die Forschungsleistung der Medizinischen Universität Wien auch vervielfacht wurde. Schwierig dabei und auch immer wieder diskutiert wird die Betriebsführung auf Grund unterschiedlicher Zuständigkeiten, ja, man kann auch sagen, manches Mal auch auf Grund unterschiedlicher Interessen zwischen den einzelnen Rechtsträgern, sodass eine gemeinsame Betriebsführung, ein gemeinsam definierter Leistungsauftrag, eine abgestimmte Gesamtfinanzierung, eine gemeinsame Personalplanung bisher noch nicht gelungen sind und sich dadurch Probleme in der Leistungserbringung ergeben. Daher beauftragten der Bund und die Stadt Wien die Medizinische Universität Wien und die Teilunternehmung AKH mit der Erarbeitung eines abgestimmten Zukunftsbildes und eines Modells einer langfristigen Zusammenarbeit, aber unter Berücksichtigung der Interessen der beiden Rechtsträger, nämlich einmal des Regionalen Strukturplans Wien und auf der anderen Seite des Entwicklungsplans der Medizinischen Universität Wien.

 

Der Rechnungshof hielt in der gegenständlichen Gebarungsprüfung im AKH aber auch fest, dass die festgestellten Probleme in zentralen Bereichen nicht AKH-spezifisch sind, sondern die generell im österreichischen Gesundheitswesen bestehenden Defizite widerspiegeln, nämlich eine zersplitterte Kompetenzverteilung beziehungsweise die mangelnde sektorenübergreifende Abstimmung. Daher war es das Ziel, und ich komme auch schon zu den einzelnen Maßnahmen, denn viele gesetzliche Vorschläge sind ja vor wenigen Monaten auch in diesem Haus bereits realisiert und beschlossen worden, aber das Ziel dieser Gebarensprüfung war es daher, die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, der Medizinischen Universität Wien und der Stadt Wien bezüglich der rechtlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit, die Festlegung dieses Leistungsauftrags, die Finanzierung, das Risikomanagement und auch die Personalwirtschaft zu beurteilen. Wenn im AKH, das war eine Zahl aus 2010, die ich dem Bericht entnehmen konnte, rund 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, dann waren hier verschiedene Berufsgruppen, Dienstgeber und auch Dienstrechte zu koordinieren und das mit unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der Rechtsträger, Arbeitskräfteüberlassungen und Sonderregelungen. Daher musste eine derartige Komplexität auch zu Ineffizienzen führen. Lange Entscheidungswege, auch darauf hat der Rechnungshof hingewiesen, waren auch dadurch gegeben, dass eine gemeinsame Personalbewirtschaftung zwischen der Medizinischen Universität Wien und der Stadt Wien nicht stattfand. Der Rechnungshof begrüßte hingegen die Strategie, die Zahl der überlassenen Arbeitskräfte wieder zu reduzieren.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Umsetzung ökonomischer gebotener Maßnahmen ist daher eine Gesamtbetrachtung notwendig, denn allzu oft konnte - ich habe bereits darauf hingewiesen – auf Grund unterschiedlicher strategischer und ökonomischer Interessen eine gemeinsame Linie nicht erreicht werden. Beispiel: Wie in diesem Bericht angeführt, war der von der Stadt Wien gestellte ärztliche Direktor Ärzten gegenüber zur Sicherstellung der Patientenbetreuung weisungsbefugt, die Dienstaufsicht übte jedoch der Rektor der Medizinischen Universität Wien aus und das musste auch zu Unstimmigkeiten in Problemfällen führen. Daher geht es insgesamt darum, und das kommt im Rechnungshofbericht zum Ausdruck, dass die hohe Komplexität der Personalbewirtschaftung im AKH zu wirtschaftlichen Ineffizienzen und zu Schwierigkeiten bei der Erfüllung elementarer Aufgaben in der Personalverwaltung geführt hat und eine rechtsträgerübergreifende Personalbedarfsplanung auch zu realisieren ist. Der Leistungsauftrag des AKH war auch immer wieder Inhalt unterschiedlicher Sichtweisen und auch thematischer Auseinandersetzungen. Die Medizinische Universität Wien etwa ist verpflichtet, die im AKH benötigten Ärzte zur Verfügung zu stellen, ohne dass aber hier ein konkreter Leistungsauftrag definiert war. Dazu stellte der Rechnungshof fest, dass es den beiden Rechtsträgern nicht gelungen war, diesen in den gesetzlichen Aufgaben begründeten Zielkonflikt im Hinblick auf die ebenfalls gesetzlich angeordnete Zusammenarbeit im AKH aufzulösen oder zumindest abgestimmt zu regeln. Das heißt, weder Budgetierungs- noch Zielvereinbarungsprozesse waren abgestimmt.

 

Besonders aufschlussreich sind auch die Feststellungen des Rechnungshofs zu den Ambulanzen im Allgemeinen Krankenhaus. Das AKH erbrachte oder er

 

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