Gemeinderat, 52. Sitzung vom 29.04.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 79
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Ganz egal, ob es sich um eine Offene Schule, eine Ganztagsschule, ob es sich um den Bereich einer klassischen Halbtagsschule handelt, ob es ein Kind ist, das in einem Hort betreut wird, auch das muss man bedenken, oder ob es Kinder sind, die sich in anderen Betreuungsformen beziehungsweise Bildungseinrichtungen aufhalten, soll dieses Fördermodell letztendlich – und das ist der wesentliche Grundsatz – all jenen zu Gute kommen, die eine dementsprechende zusätzliche Förderung brauchen.
Dieses Fördermodell – und ich habe zuerst schon ein bisschen darauf hingewiesen – ist nicht etwas komplett Neues, da wird die Schule mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet. Früher gab es zwei sogenannte Förder- und Stützstunden an den Schulen, aber sie wurden leider gekürzt auf eine Stunde in der Schule, nämlich von Ihrer damaligen Unterrichtsministerin. Wir werden jetzt zusätzlich zwei Förderstunden zur Verfügung stellen. Insofern ist das Implementieren des entsprechenden Stütz- und Förderunterrichts nicht etwas komplett Neues. Es ist nur das flächendeckende Ausrollen auch im Bereich der AHS, der Neuen Mittelschulen etwas Neues.
Es geht hier um einen Stütz- und Förderunterricht, wenn man so will, im Rahmen der entsprechenden schulrechtlichen Möglichkeiten. Es geht hier nicht um dementsprechende Betreuungszeit. So wie bisher zum Beispiel im Rahmen der Leseoffensive ein Kind einen Kurs zur Leseförderung der Volkshochschulen besucht, so ist es auch hier; ganz egal, ob es im Bereich der Ganztagsschule oder der Offen Schule ist, in jenem Bereich, wo die Förderung gebraucht wird.
Aber natürlich findet die Förderung eher in der Ganztagsschule intensiver statt, weil die Kinder im verschränkten Unterricht beziehungsweise diese Schulen sich zusätzlicher Möglichkeiten bedienen können. Im Bereich der Offenen Schule ist es aber natürlich so, wenn dort ein Förderunterricht angeboten wird, der den Kindern in der Nachmittagsbetreuung, genauso wie im Hort, also wenn er extern irgendwo ist, in diesem Bereich diese Förderung in Anspruch nehmen kann, so wie es bisher mit der einen Förderstunde auch schon der Fall ist.
Also das zu verquicken letztendlich mit dem Bereich der Betreuungszeit, wo es ja Betreuungszeiten gibt, wo die Kinder bis 17 Uhr dort sind, ganz egal, ob der Tatsache, dass es von 17 bis 18 Uhr oder von 14 bis 15 oder 13 Uhr eine Betreuungszeit gibt. Das unterscheidet sich auch nicht von Angeboten im Bereich des Nachmittagsunterrichts im Bereich Turnen zum Beispiel, wo es auch an Neuen Mittelschulen oder vor allem im Bereich der AHS klares Nachmittagsangebot gibt. Das unterscheidet sich auch überhaupt nicht von den Bereichen, wo Kinder dann entweder wieder die Schule aufsuchen, vom Hort in die Schule gehen, dort zum Turnen gehen oder dort auch in den Förderunterricht gehen können.
Diese Vermengung ist also unzulässig. Was für uns der wesentliche Bereich ist, ist schlicht und ergreifend, sicherzustellen, dass es zusätzliche Förderangebote in den wesentlichen Hauptfächern gibt, nämlich für jene Kinder, die eben gefährdet sind, einen dementsprechenden positiven Schulabschluss zu setzen.
Ich verwahre mich hier auch gegen den Begriff Bankrotterklärung. Sie wissen ganz genau, wie sich die schulrechtlichen Möglichkeiten eines Landes darstellen. Verständigen wir uns einmal auf diese grundlegende Bildungsreform, die nicht zuletzt auch die Zukunftskommission Ihrer Unterrichtsministerin klar festgelegt hat, als man dann kalte Füße bekommen hat. Die heißt einfach Ganztagsschule, die heißt einfach gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen, die heißt verstärkte Individualisierungsmöglichkeiten; und ich denke, dann kommen wir den Schritt weiter, der vielleicht einmal den entsprechenden Förderunterricht tatsächlich unmöglich macht.
Ich bin überzeugt, dass es ein Bildungssystem gibt, das auf diese Maßnahme verzichten könnte. Nur sind Sie diejenige Partei, die gerade maßgeblich Schritte in diesem Bereich in der Vergangenheit – ich spreche jetzt einmal nur von der Vergangenheit – immer wieder blockiert hat, auch wenn Ihre Expertinnen und Experten in diesem Bereich schon vielmals zu anderen Schlüssen kommen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Zweiter Punkt, den ich anmerken möchte, betreffend das Verwaltungspersonal. Auf der einen Seite sagt man immer wieder, in der Verwaltung soll man einsparen. Sie sagen jetzt, da sollte man zusätzliches Personal für die Verwaltung machen. Wenn es aber darum geht, für die Pädagogik Ressourcen freizubekommen, dann ist auch da der verfassungsrechtliche und letztendlich der gesetzlich Rahmen ein ganz klarer. Wenn man dafür sorgen will, dass tatsächlich mehr Lehrerinnen und Lehrer mehr Möglichkeiten für den Unterricht bekommen – und das ist der Bereich, der in die Zuständigkeit des Bundes fällt –, dann soll der Bund für diese Möglichkeiten auch sorgen und diese sicherstellen.
Ich erinnere daran, dass es der Wiener Gemeinderat ist, der ohnehin schon zusätzlich 63 Lehrerinnen und Lehrer für den Bereich der Ganztagsschulen zur Verfügung stellt; weil natürlich, und das stelle ich gar nicht in Abrede, der organisatorische, der administrative Aufwand im Bereich einer Ganztagsschule ein höherer ist. Da sind wir schon in Vorlage für den Bund getreten. Da haben wir schon, und zwar unter meiner Vorgängerin, hier den Beschluss gefasst, 63 zusätzliche Personen zu finanzieren.
Dabei sage ich noch einmal: Für die Unterrichtsqualität, für den Unterrichtsbereich und letztendlich für den pädagogischen Bereich ist nicht nur, was den Finanzausgleich betrifft, sondern letztendlich auch im Bereich der gesetzlichen Rahmen der Bund zuständig. Das heißt, wenn man mehr Ressourcen in die Schule bringen will – wir treten in Vorleistung für Ganztagsschulen, wir treten jetzt in Vorleistungen mit 400 Lehrerinnen und Lehrern für den Bund –, dann hat auch im Bereich der Administration der Bund letztendlich seine Verpflichtungen und seine Aufgaben in diesem Bereich schlicht und ergreifend wahrzunehmen.
Dazu bekenne ich mich auch. Ich glaube, hier gäbe es günstige Möglichkeiten, auch seitens des Bundes einzusparen, nämlich im Bereich von Entlastung von DirektorInnen mit einer entsprechenden Unterrichtsver
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