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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 23.05.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 75

 

Petitionsausschusses ist bereits sechs Monate vor dem tatsächlichen Beschluss getroffen worden.

 

Jetzt kann man nicht unbedingt sagen, dass die Stoßrichtung der Petition vielleicht einem Teil meiner Parteimeinung entsprochen hätte. Egal! Wir haben das beraten, und wir haben eine Empfehlung ausgesprochen, weil wir im Sinne der Sache diese Empfehlung für gerechtfertigt erachtet haben. Bei anderen Empfehlungen ist es klarer zu machen. Diese Empfehlungen sind in diesem Bericht noch nicht enthalten, aber wir emanzipieren uns auch schön langsam oder kriegen ein Gefühl dafür, was für Empfehlungen auch an andere ausführende Stellen ausgesprochen werden können.

 

Ich möchte noch auf zwei ganz spezifische Vorwürfe eingehen, die in der Diskussion auch immer eingebracht werden. Das eine ist, der Petitionsausschuss arbeite im Geheimen. Wir haben relativ bald in der Arbeit des Ausschusses festgestellt, dass es mit der Veröffentlichung der Stellungnahmen nicht so funktioniert, wie es eigentlich sein sollte. Nichtsdestotrotz hatten wir – ich nenne es jetzt einfach einmal „Dilemma“ – uns an die Geschäftsordnung des Gemeinderates zu halten. Die Lösung aus diesem Dilemma ist die Novelle des Petitionsgesetzes, und die wird in einem Monat beschlossen. Aber aus der Tatsache, dass wir uns an die bestehende Geschäftsordnung des Gemeinderates halten, einen Vorwurf zu machen und zu sagen, es wäre ein Geheimverfahren, finde ich weit hergeholt, denn aus meiner Sicht sollten sich auch die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen der Opposition an die Geschäftsordnung halten.

 

Und ein weiterer sehr beliebter Vorwurf ist, dass Petitionen abgeschmettert worden wären. In jeder dieser abschließenden Beantwortungen von Petitionen gibt es eine Begründung. Es kann durchaus sein, dass die Begründung nicht der Meinung oder der Auffassung der Petenten und Petentinnen entspricht. So ist das. Aber zu sagen, die Begründung oder die Meinung, die ein Ausschuss mehrheitlich getroffen hat, wäre ein Abschmettern oder wäre sozusagen ein unbegründetes Nicht-einmal-Behandeln, finde ich, ehrlich gesagt, nichtig, finde ich unfair. Sie können sagen, ich stimme Ihrer Begründung nicht zu, ich stimme Ihren Ansichten nicht zu. Aber es gibt keine abschließende Beantwortung, in der nicht gesagt worden wäre, warum, aus welchem Grund die Behandlung der Petition abgeschlossen wird, warum keine weitere Behandlung erfolgt. Das ist die Arbeit des Petitionsausschusses.

 

Wir werden weiterhin versuchen, in Zusammenarbeit mit allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten im Ausschuss so ernsthaft und lösungsorientiert wie möglich an die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger heranzutreten. Mit diesem Versprechen schließe ich auch am besten. – Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Dr Monika Vana: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag Dr Wansch. Ich erteile es ihm.

 

13.56.03

GR Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal auf der Galerie und vor den Bildschirmen!

 

Ihre Teilnahme bereichert unsere Sitzung und unsere Debatte, besonders auch zum vorliegenden Tagesordnungspunkt, und ich kann Ihnen einleitend sagen, die rot-grüne Stadtkoalition will, dass wir nur ein Mal im Jahr hier im Gemeinderat die Möglichkeit haben, über Petitionen zu debattieren, die restliche Debatte findet ausschließlich im Ausschuss statt. Sie haben von der Frau Kollegin Kickert die Interpretation der Geschäftsordnung gehört, nämlich eine Interpretation der Geschäftsordnung, dass es tatsächlich Geheimverfahren im Ausschuss sind, und daran wird auch die diskutierte bevorstehende Novelle des Petitionsgesetzes nichts ändern, denn hier wurde nur ein Minimalkonsens gefunden, und ich werde Sie im Lauf meiner Rede noch einladen, unseren weitergehenden Anträgen zur Novellierung des Petitionsgesetzes zu folgen.

 

Aber eine Frage drängt sich auf, wenn man die Wortmeldungen der Frau Berichterstatterin und der Frau Kollegin Kickert gehört hat. Mir drängt sich die Frage auf: Was ist eigentlich das Schlimmste für eine Politikerin oder für einen Politiker? Dann ist man versucht zu sagen: Na ja, dass er Wahlen verliert. Da sage ich, nein, das ist nicht das Schlimmste, denn das ist das Ergebnis des Grundfehlers. Der Grundfehler einer Politikerin oder eines Politikers ist, wenn er den Bezug zum Volk verliert. (Beifall bei der FPÖ.) Dann ist er nämlich in Gefahr, dass er sich nicht mehr Volksvertreter nennen kann (Zwischenrufe und ironische Heiterkeit bei den GRÜNEN.), sondern dann ist er nur noch Vertreter von eigenen Interessen oder Interessen seiner Partei. Und wenn das Regierungspolitikerinnen und -politikern passiert, dann dient ihr Werken nur noch der Machterhaltung um jeden Preis. (GR Mag Rüdiger Maresch: Da kennt die FPÖ sich gut aus!)

 

Und wie merkt man, dass Politikerinnen und Politiker den Bezug zum Volk verloren haben? Indem man sich ihre Presseaussendungen anschaut. Und da zitiere ich jetzt aus einer Presseaussendung des SPÖ-Klubs vor drei Tagen: „Ramskogler - SPÖ und Kickert - Grüne: Petitionsrecht ein voller Erfolg!"

 

Meine Damen und Herren! Diese Aussage schlägt dem Fass den Boden aus. Ich zitiere für alle hier im Raum, wenn sie diese Aussage „Petitionsrecht ein voller Erfolg“ hören, die Stimme von Wienerinnen und Wienern, im Konkreten von der Homepage der „Aktion 21“ vom 21. Mai 2014. Unter der Überschrift „Obrigkeitliche Frotzelei“ stellt Helmut Hofmann unter Berufung auf den aufgestauten Volkszorn über obrigkeitliche Präpotenz und Ignoranz, der bereits vor 166 Jahren, also 1848, zum Aufstand der Bürgerinnen und Bürger geführt hat, wörtlich fest: „Das alleine ist es aber nicht, was den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt die Zornesröte ins Gesicht treibt. Es ist der Umgang mit den Petitionen, der das Fass zum Überlaufen bringen wird, wenn sich nicht radikal etwas ändert.“

 

Wer hat nun recht, meine Damen und Herren? Die euphorische Aussage der rot-grünen Stadtpolitik oder die kritische Beurteilung eines Bürgers aus seinen Erfahrungen mit der Behandlung von Petitionen heraus?

 

Die Antwort ist einfach, die Antwort steht in dem vorliegenden Bericht. Die nackten Zahlen belegen, dass laut

 

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