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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 23.05.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 75

 

onen, welche die Voraussetzungen erfüllen, ohne Verzug in Behandlung zu nehmen hat. Na ja, da kann man schon wieder diskutieren. Also meines Verständnisses nach wäre das der normale Umgang mit Petitionen, wenn die eingelangt sind, dass sie ohne Verzögerung behandelt werden. Aber okay, soll so sein. Mit diesem Gesetzestext wird dann vielleicht einmal endlich die endlose Verschleppung und Verzögerung von neuen Petitionen unterbunden.

 

So soll auch nach dieser Gesetzesänderung in Kraft treten, dass Stellungnahmen, welche vom Petitionsausschuss eingefordert werden, künftig nach Einlangen öffentlich auf der Petitionsplattform im Internet publiziert werden. All dies sind Änderungen, welche durchaus Sinn machen, von uns Freiheitlichen schon lange gefordert wurden, zur Verbesserung des Petitionsrechtes beitragen und damit dem Instrument der Bürgerbeteiligung zu Gute kommen. Es stellt sich aber schon die Frage, wieso diese Stadtregierung für diese Änderungen, welche nun in einem Initiativantrag niedergeschrieben worden sind, ein Jahr Zeit benötigt hat. Wir Freiheitliche werden dem Antrag bei Vorlage zur Abstimmung auf jeden Fall unsere Zustimmung geben, da es sich dabei um einen Schritt in die richtige Richtung handelt.

 

Aber, meine Damen und Herren, auch nach Inkrafttreten der zuvor angesprochenen Änderung weist das Petitionsgesetz laut unserem Verständnis von Bürgerbeteiligung noch gravierende Mängel und gravierendes Potenzial zur weiteren Verbesserung auf. So wurde von den bisher zirka 60 eingereichten Petitionen nur bei sage und schreibe drei Petitionen durch den Ausschuss beschlossen, den Einbringer beziehungsweise die Einbringerin zur näheren Erörterung der Petition in den Ausschuss einzuladen. Deshalb, und da bin ich jetzt gleich bei der ersten freiheitlichen Forderung, die wir noch gerne in diesem Gesetz auch stehen hätten, fordern wir Freiheitliche unter anderem die rechtsverbindliche Pflicht zur Einladung der Petitionseinbringer zur Präsentation ihrer Petitionsanliegen sowie die Möglichkeit der nachstehenden Erörterung in den Sitzungen des Petitionsausschusses. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich möchte das auch ganz einfach begründen. Ich glaube, da werden Sie mir auch recht geben - ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich hoffe es doch -, denn es ist doch oft so, dass Argumente im persönlichen Gespräch einfach besser kommuniziert werden können. Die Möglichkeit der persönlichen Präsentation durch den Petitionseinbringer würde sicherlich auch, davon bin ich fest überzeugt, zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, da die eine oder andere Unklarheit gleich beim Präsentieren des Petitionsanliegens durch den Petitionseinbringer ausgesprochen und geklärt werden kann.

 

Somit komme ich schon zur zweiten freiheitlichen Forderung, nämlich dass der Petitionseinbringer bei Einladung des Petitionsausschusses auch das Recht auf Begleitung durch Vertrauenspersonen beziehungsweise Experten hat, um seine Argumente vor dem Ausschuss besser argumentieren zu können. Bisher – wie Sie wahrscheinlich wissen – schaut es so aus, dass sich ein Petitionseinbringer nur als Einzelperson vor dem Ausschuss präsentieren darf, was eher einem Tribunalcharakter als einem Dialog mit dem Bürger auf gleicher Augenhöhe entspricht. Wie bereits ausgeführt, sollen ja Stellungnahmen, welche vom Ausschuss eingefordert wurden, sofort nach dem Einlangen im Internet publik gemacht werden.

 

Und damit gleich zur nächsten freiheitlichen Forderung, zur Verbesserung des Petitionsgesetzes. Es muss dem Petitionseinbringer rechtlich auch die Möglichkeit zugesichert werden, sich zu so einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme auch schriftlich äußern zu können. Diese schriftliche Äußerung des Petitionseinbringers soll natürlich im Sinne der transparenten Behandlung von Petitionen ebenfalls im Internet publik gemacht werden.

 

Meine Damen und Herren, durchaus auch im Sinne der Beschleunigung von Petitionsverfahren wäre es nach unserer Überzeugung durchaus sinnvoll, über Stellungnahmefristen für Stadträte, Magistratsabteilungen, Bezirksvorsteher, Bezirksvertretungen und sonstiger Stellen nachzudenken und diese Fristen, das ist ganz wichtig, auch im Gesetzestext zu verankern. Wir von der FPÖ könnten uns da durchaus einen Zeitrahmen von maximal einem Monat vorstellen, weil ich glaube, dass das eine zumutbare Frist ist. Es wäre sicher auch nicht schlecht, wenn wir das noch in die Gesetzesvorlage reinbringen würden.

 

Ein weiterer Punkt zur Annäherung zu einem guten Petitionsgesetz wäre die Adaptierung der Berichtszeiträume des Petitionsausschusses gegenüber dem Gemeinderat. Derzeit, wie wir es heute miterleben dürfen, wird der Bericht über die Behandlung der im Vorjahr eingebrachten Petitionen dem Gemeinderat ein Mal jährlich, so zum Beispiel heute, zur Kenntnis gebracht. Um auch hier im Sinne eines transparenten Petitionsverfahrens effektiver und vor allem bürgernäher zu sein, wäre es unserer Ansicht nach notwendig, in jeder Sitzung des Gemeinderates einen Tagesordnungspunkt mit der Überschrift „Bericht des für Petitionen zuständigen Stadtrates“ vorzusehen. Dies würde den Bürgern und Bürgerinnen, und das bestätigt sich ja heute an der zahlreichen Besucheranzahl, es handelt sich ja um eine öffentliche Sitzung, die Möglichkeit geben, sich als Zuhörer über den aktuellen Stand der Petitionen zu informieren und andererseits auch den Gemeinderäten die Möglichkeit einer Debatte so wie einer Antragstellung bieten.

 

Meine Damen und Herren, es ist sehr erfreulich, dass die FPÖ in ihrem Kampf um die Herstellung eines vollwertigen und wirkungsvollen Petitionsrechtes für die Bürger in Wien zahlreiche Unterstützungen und Zuspruch aus der Bevölkerung erhält. Wir werden diese Aktivitäten wie zum Beispiel die Petition „Rettung des Petitionsrechtes in Wien“, wo momentan gerade Unterschriften, wie ich gehört habe, sehr erfolgreich gesammelt werden, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten unterstützen. Darauf können sich die Menschen in dieser Stadt zu 100 Prozent verlassen! (Beifall bei der FPÖ. – Aufregung bei GR Mag Rüdiger Maresch.)

 

Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, möchte

 

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