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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 23.05.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 75

 

dass es, so wie beim Kollegen Wansch und wie es halt die Art und Weise der FPÖ ist, wahrscheinlich inhaltlich nichts Neues geben wird, weil sich die FPÖ inhaltlich mit diesen Themen ja gar nicht beschäftigen will, weil das ja viel zu mühsam für eine Oppositionspartei ist. Das gestehe ich Ihnen durchaus auch zu. (Zwischenruf.) Ihre Art der Politik ist es, auf den Tisch zu hauen. Ihre Art der Politik ist es, glauben zu machen, dass Sie für alle und für jeden sind. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung.

 

Ich bin überzeugt davon, dass das Petitionsrecht, das wir jetzt noch weiter positiv entwickeln werden, auch im nächsten Jahr ein Erfolg sein wird. Ich bedanke mich bei allen, die dazu beigetragen haben. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Dr Monika Vana: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Hofbauer. Ich erteile es ihm.

 

14.21.36

GR Manfred Hofbauer, MAS (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Kollegen des Gemeinderates! Sehr geehrte Besucher auf der Besuchergalerie!

 

Ich möchte dem Kollegen Niedermühlbichler jetzt gleich einmal auf seine vorhergehende Ausführung antworten. Er kann beruhigt sein, die FPÖ hat sich intensiv und wird sich auch weiter intensiv schon im Vorfeld des Petitionsausschusses mit den Petitionen auseinandersetzen, wahrscheinlich mehr als Rot-Grün zusammen das jemals tun wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir diskutieren heute im Gemeinderat den Bericht des Petitionsausschusses aus dem Jahr 2013. Ich möchte die Gelegenheit aber auch dazu nutzen, das bestehende Petitionsgesetz einigermaßen zu hinterleuchten und zu hinterfragen.

 

Meine Damen und Herren des Gemeinderates! Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus alle einig, dass das Petitionsrecht ein Grundrecht und somit ein wesentliches Instrument der Bürgerbeteiligung ist. Das Petitionsrecht bietet eine der wenigen Möglichkeiten der Wienerinnen und Wiener, Anliegen gegenüber den politischen Entscheidungsträgern dieser Stadt kund zu tun. Es ist somit nach unserer tiefsten Überzeugung ein notwendiges Werkzeug direkter Demokratie. Umso mehr, meine Damen und Herren, verwundert es, dass dieses wesentliche Instrument der Bürgerbeteiligung trotz Ankündigung im rot-grünen Regierungsübereinkommen aus dem Jahre 2010, nicht zuletzt auf Druck der Freiheitlichen, erst mit Beginn des Jahres 2013 endlich auch in Wien eingeführt worden ist. Dass die Einführung des Wiener Petitionsgesetzes dringend notwendig war, lässt sich anhand der überwältigenden und anscheinend auch für Rot-Grün überraschenden Anzahl von bisher eingereichten Petitionen eindeutig belegen. Die Notwendigkeit des Petitionsgesetzes lässt sich unter anderem aber auch dadurch belegen, dass heute zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen, welche vom Petitionsrecht schon Gebrauch gemacht haben, auf der Besuchergalerie anwesend sind, um der heutigen Debatte zu folgen. So wurden bis zum heutigen Tage von politikinteressierten Bürgern dieser Stadt zirka 60 Petitionen eingereicht, 60 Petitionen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen, teilweise aus den unmittelbaren Lebensbereichen der jeweiligen Einreicher, aber durchaus auch Themen, welche ganz Wien betreffen. All diese Petitionseinreicher haben sich die Mühe und die Arbeit angetan, ihre Anliegen entsprechend zu dokumentieren und Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Wie wir alle wissen, ist ja das mit einigem Aufwand verbunden, da zur Bearbeitung einer Petition eben 500 Unterschriften notwendig sind.

 

Dies alles ist von den Petitionseinreichern in der Hoffnung und auch in der tiefen Überzeugung passiert, dass die Anliegen, welche mittels Petition festgeschrieben und zwecks Behandlung eingereicht wurden, von den entsprechenden politischen Gremien ernst genommen und auch entsprechend bearbeitet werden. Leider, meine Damen und Herren des Gemeinderates, wurde diese Erwartung der bisherigen Petitionseinreicher größtenteils nicht erfüllt. Wir Freiheitliche stehen natürlich auch außerhalb des Petitionsausschusses in intensivem Kontakt mit Bürgerinitiativen und Petitionseinreichern und haben in diesen zahlreich geführten Gesprächen übereinstimmend mitgeteilt bekommen, dass die Bürger und Bürgerinnen über die Behandlung ihrer Petition durch die politischen Verantwortlichen in dieser Stadt mehr als enttäuscht sind. Die meisten Petitionseinreicher, und das wurde uns, wie gesagt, übereinstimmend fast von jedem so erzählt, haben den Eindruck gewonnen, dass es sich bei dem derzeitigen Petitionsgesetz nur um eine Vortäuschung von Bürgerbeteiligung handelt und man sich anscheinend vor dem Willen der eigenen Bevölkerung im Rathaus fürchtet. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wenn man sich die Verfahrensprozesse der bisherigen Petitionen auch ein wenig anschaut und hinterfragt, dann kann man diesen Volkszorn durchaus auch verstehen und nachvollziehen. So werden bisherige Petitionsverfahren durch die rot-grüne Stadtregierung, auch wenn dem heute schon mehrfach widersprochen worden ist, als eine Art Geheimverfahren angelegt, in denen die Petitionsanliegen kurz und bündig abgewürgt und die Bürger und Bürgerinnen in die Verfahrensprozesse wenig bis gar nicht eingebunden werden. Auf Grund des massiven Drucks der Freiheitlichen wurde von den Regierungsverantwortlichen nach über einem Jahr ein dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung des Wiener Petitionsgesetzes erkannt. Es wurde heute auch schon angesprochen, dass es derzeit einen Initiativantrag unter der Überschrift „Um die Arbeit mit den Petitionen effektiver, transparenter und unbürokratischer zu gestalten, bedarf es nach einjähriger Praxis einiger Änderungen.“ gibt. Wenn man sich diesen Initiativantrag anschaut, dann finden wir darin durchaus auch einige unterstützungswerte Änderungen. So steht unter anderem in diesem dringend notwendigen Antrag zur Verbesserung des Wiener Petitionsgesetzes, dass bei Petitionen, die weniger als 500 Unterschriften erreicht haben, der Petitionsausschuss entscheiden kann, ob diese Petition die Voraussetzungen nach § 1 Abs 1 erfüllt. Ja, das ist durchaus eine sinnvolle Änderung, da kann man gar nichts dazu sagen. Des Weiteren soll laut Antrag ebenfalls ergänzt werden, dass der Petitionsausschuss Petiti

 

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