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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 25.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 94

 

des sein. Aber es wird eine gemeinsame Betriebsführung geben. In Fragen zu Patienten- und Patientinnenversorgung, Forschung und Lehre werden gemeinsame Ziele, gemeinsame strategische Umsetzungspläne und gemeinsame Personalplanung definiert werden. Es wird auch ein gemeinsames Leitungsgremium geben, für das wir gemeinsam die Verantwortung übernehmen.

 

In der Frage der Zuständigkeit des Gemeinderates wird sich nichts ändern.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die nächste Zusatzfrage stellt GRin Korosec. – Bitte.

 

10.18.05

GRin Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Frau Stadträtin, es hat 2012 einen Kontrollamtsbericht gegeben, in dem arbeitszeitrechtliche Verletzungen festgestellt wurden, nämlich gerade bei den Turnusärzten im besonderen Maße – zwei Drittel der Turnusärzte haben viel mehr gearbeitet, als sie durften. Nun gibt es ja Möglichkeiten, gewisse Arbeiten an das qualifizierte Pflegepersonal weiterzugeben. Ich kenne das Problem schon – hier Ärzte-, hier Pflegepersonal. Daher meine Frage:

 

Derzeit lässt sich das nur in manchen Fällen lösen, bei gutem Willen, sagen wir so; aber durch die neue Betriebsführung, die jetzt geplant ist, bin ich überzeugt, dass man dann sagen kann: Ab dem nächsten Jahr müsste das wirklich klar zu lösen sein und die Turnusärzte von gewissen Arbeiten wirklich entlastet werden. Bin ich da richtig?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Turnusärzte gibt es ja im AKH nicht. Erlauben Sie mir daher, dass ich die Frage auch über das AKH hinaus beantworte, was an sich mit der Frage der Betriebsführung dann gar nichts zu tun hat. Ich teile Ihre Meinung zur Gänze, dass es sinnvoll ist, und vor allem auch für die Berufsgruppe der Pflege sinnvoll ist, wenn diese gut ausgebildete Berufsgruppe all das, was sie darf und was sie auch in der Ausbildung lernt, auch anwendet.

 

Das haben wir nicht durchgehend. Es ist – vor allem auf Wiens und Niederösterreichs Initiative – gelungen, einen einstimmigen Beschluss für ein sogenanntes Bundesländermodell in der Pflegeausbildung zu beschließen, nämlich in der letzten Landesgesundheitsreferentinnen- und -referentenkonferenz. Dabei ist eine neue Ausbildungsform für die Pflege vorgesehen: einerseits die Beibehaltung der Pflegehilfe, andererseits die Schaffung eines neuen Berufes der Pflegeassistenz – sodass gewisse Teilbereiche, die jetzt der gehobene Dienst macht, selbstständig gemacht werden können –, und für den gehobenen Dienst ist die Ausbildung an der Fachhochschule vorgesehen.

 

Wir sprechen derzeit nicht über eine Ausweitung der Kompetenzen, sondern darüber, dass die Kompetenzen, die jetzt im § 14 und vor allem in § 15 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes festgelegt sind, auch wirklich angewandt werden, wodurch der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich dann zu 100 Prozent bei der Pflege wäre. Ja, das ist mein Ziel.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die nächste Zusatzfrage stellt GRin Dr Kickert. – Bitte.

 

10.20.36

GRin Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Ich darf die Anerkennung, die GR Frigo speziell für die Ärzte und Ärztinnen des AKH eingefordert hat, für alle MitarbeiterInnen des AKH, aber auch für alle MitarbeiterInnen in städtischen und anderen Gesundheitseinrichtungen der Stadt Wien einfordern. Ich glaube, unser Respekt gilt allen, nicht nur einer speziellen Berufsgruppe in einer speziellen Abteilung oder in diesem Fall in einem speziellen Krankenhaus. (Allgemeiner Beifall.)

 

Nun aber zu meiner Frage. Selbst wenn Sie nicht für die Ärzte und Ärztinnen des AKH zuständig sind, hätte ich trotzdem eine Frage, und zwar: Wie ist das Verhältnis der ÄrztInnen im AKH zur Bettenanzahl oder zur Aufteilung der Arbeit im Verhältnis zu anderen Universitätskliniken in Österreich?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. – Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Danke für die präzise Frage, die sich dadurch auch einfach durch 3 Zahlen beantworten lässt. Wir haben im AKH in Wien pro 100 Betten 78 Ärztinnen und Ärzte; es gibt auf der Universitätsklinik in Innsbruck 60 Ärztinnen und Ärzte und in Graz 62 Ärztinnen und Ärzte. Also noch einmal, Innsbruck: 60, Graz: 62, AKH Wien: 78.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die nächste Zusatzfrage stellt GR Univ-Prof Dr Frigo.

 

10.22.22

GR Univ-Prof Dr Peter Frigo (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine Frage bezieht sich auch noch auf das AKH, und auch auf die Betten. Das AKH - wie sieht das in Zukunft aus, wenn das Krankenhaus Nord irgendwann eröffnen wird? Wie ist da die Planung in Bezug auf die Betten? Werden da weiter Betten reduziert, oder wird geplant, die jetzt ungefähr 1 200 bis 1 400 Betten wieder weiter zu eröffnen? Gibt es eine Planung dazu? Womit muss man da rechnen? Oder werden die Betten im AKH weiter reduziert werden im Sinne des Universitätsspitals? Ist da schon irgendwo im Spitalsplan 2030 eine Planung, ich sage einmal, erkennbar? Ich weiß, dass es keinen Detailplan gibt, darüber haben wir ja schon einmal diskutiert; aber ist da das AKH irgendwie als Zentralspital da? Oder in welche Richtung geht es da bettenmäßig?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Gemeinderat!

 

Das AKH ist und bleibt die einzige Zentralkrankenanstalt. Wir haben einen aufrechten Beschluss über den Regionalen Strukturplan Gesundheit Wien 2020. Das heißt, das ist schon nachdem mehrere Jahre das Krankenhaus Nord in Betrieb ist, wo die Bettenanzahl des Allgemeinen Krankenhauses drinnen ist.

 

Wir sind da natürlich auch über den Zeitraum hinaus in einer rollierenden Planung. Und als Fachkundiger nicht nur der Politik, sondern auch der Medizin wissen Sie ja, dass zukünftig die Frage, wie Spitäler ausgestaltet sind, sich viel mehr an der Frage der Leistungen und nicht an der Anzahl der Betten messen wird; denn viele Leistungen, für die früher ein Bett notwendig war, können

 

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