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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 24.10.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 72

 

um einen Interessensausgleich zwischen den Rechtsträgern, um die Positionierung der Universitätsmedizin im KAV - das geht nur mit Profilschärfung, um sozusagen klarer zu machen, wofür das Universitätskrankenhaus da ist - und die Steigerung der effizienten und effektiven Leistungserbringung.

 

Die Umsetzung des Projekts Universitätsmedizin 2020 soll einerseits dem AKH Wien eine europaweite Vorreiterrolle in der Patientenversorgung und andererseits der MedUni Wien eine internationale Spitzenposition in Forschung und Lehre weiterhin sichern, aber mit gemeinsamer Verantwortung beider Teile für beides.

 

Der erste Teil, die Erarbeitung des medizinischen Masterplans für den stationären und ambulanten Bereich, ist weitgehend abgeschlossen und befindet sich in der Endabstimmung. Am Ergebnisbericht wird gearbeitet. Im Juli 2014 wurde damit begonnen, die medizinischen Masterpläne des AKH Wien und der anderen Wiener städtischen Spitäler abzustimmen.

 

Das Ziel dabei ist die optimale medizinische Versorgung im gesamten Krankenanstaltenverbund, wobei folgende Kriterien berücksichtigt wurden: die Zukunftsorientierung der medizinischen Versorgung, die Qualität der medizinischen Versorgung, die Integration von Patientenversorgung, Lehre und Forschung, die Effizienz des Einsatzes von Investitionsmitteln und die wirtschaftliche Leistungserbringung.

 

Die Etablierung der Zentrumsorganisationen wurde im Teilprojekt 2 erarbeitet. Hier werden drei unterschiedliche Arten von Zentren erbracht, und es ist davon auszugehen, dass noch im Jahr 2014 dem Lenkungsausschuss für das Projekt Universitätsmedizin 2020 einige Zentrumsorganisationen abgenommen werden. Das heißt, wir sind hier auch gut im Plan.

 

Die Schaffung eines für beide Kooperationspartner nutzbringenden Modells zur langfristigen Zusammenarbeit setzt sich aus einem neuen Betriebsführungsmodell mit gemeinsamem Leitungsgremium und gemeinsamer Zusammenarbeitsvereinbarung zusammen. Das Ergebnis kann ich in drei Punkten zusammenfassen.

 

Die Stadt Wien und die Medizin Universität implementieren gemeinsam ein Betriebsführungsmodell für die Universitätsmedizin in Wien. Der Betrieb des AKH sowie der klinische Bereich der MedUni werden zukünftig gemeinsam durch zwei paritätisch besetzte Leitungsgremien gesteuert. Entscheidungen werden zukünftig in enger Abstimmung zwischen beiden Kooperationspartnern getroffen; sie müssen sich gegenseitig unterstützen zur Erreichung der jeweiligen Ziele, es kann also nicht einer auf Kosten des anderen Entscheidungen treffen.

 

Das Konzept für die neue, gemeinsame Betriebsführung liegt vor. Derzeit arbeitet das Kernteam von Teilprojekt 3 am Implementierungskonzept. Die neue gemeinsame Leitungsstruktur mit ihren Aufgaben wurde im Detail definiert. Sämtliche Managementprozesse, von der gemeinsamen Strategiefindung über die gemeinsame operative Steuerung des AKH und des klinischen Bereichs der MedUni, wurden gemeinsam erarbeitet und sind bereits in einem Prozesshandbuch dokumentiert.

 

Seit Ende August des heurigen Jahres liegt der Entwurf des Zusammenarbeitsvertrages vor. Es finden gerade jetzt laufend Abstimmungsgespräche bezüglich des Zusammenarbeitsvertrags zwischen der Stadt Wien, dem Finanzministerium und dem Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium statt. Der Projektplan sieht vor, dass das Implementierungskonzept für das Betriebsführungsmodell noch im Jahr 2014 im letzten Lenkungsausschuss zur Freigabe vorgelegt wird.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke vielmals. - Die 1. Zusatzfrage stellt GRin Korosec. - Bitte.

 

9.53.52

GRin Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Recht herzlichen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung! Und auch Kompliment, denn ich verfolge das ja seit dem Jahr 2000. Damals wollte man schon so eine gemeinsame Gesellschaft. Dann gab es eine Vereinbarung 2004. Ich habe inzwischen einige Stadträte vorbeiziehen sehen, wie den Dr Rieder, die Frau Dr Pittermann, die Frau Brauner.

 

Sie haben es jetzt angefasst, das ist gut so. Sie haben uns hier sehr viel gesagt, all die Möglichkeiten und all das, was dann kommen wird. Ich freue mich sehr darauf. Allerdings gibt es da ja einige Pakete. Wie Sie im letzten Satz gesagt haben, gibt es jetzt auch Verhandlungen mit dem Finanzministerium, und das ist ja das härteste Paket. Daher ist das auch meine Frage: Was ist Ihnen, Frau Stadträtin, das AKH für die Versorgung der Wienerinnen und Wiener wert?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das AKH ist mir sehr viel wert, gegenwärtig und auch zukünftig. Ein Drittel des Wiener Gesundheitsbudgets fließt in das AKH, obwohl dort etwas unter 20 Prozent der Leistungen erbracht werden. Das ist aber gut und richtig so, weil dort Universitätsmedizin stattfindet.

 

Worum ich mich bemühe und wie das bei solchen Verhandlungen immer ist - es wird sozusagen noch ein bisschen zugespitzt, aber ich bin frohen Mutes, dass es dann entschieden wird -, brauchen wir eben ein Gesamtpaket. Das Gesamtpaket besteht einerseits aus der strategischen Seite, und das haben wir jetzt getan. Sozusagen diese Hausaufgaben der MedUni und des AKH, der Stadt Wien und des KAV sind erledigt, nämlich die Abstimmung der Fragen: Was soll im AKH stattfinden? Was soll in den anderen Spitälern stattfinden? Das grundsätzliche Commitment, dass Universitätsmedizin ohne Forschung und Lehre nicht stattfinden kann - no na! -, aber auch die gemeinsame Verantwortungsübernahme dafür.

 

Wir haben miteinander auch die Frage erarbeitet, welche Investitionen in den nächsten 15 Jahren notwendig sind, und haben auch die Struktur fertig durchdacht und fertig abgestimmt zwischen dem AKH, dem KAV auf der einen Seite und der MedUni auf der anderen Seite, wie die Struktur ausschaut.

 

Es soll nach unserer gemeinsamen Vorstellung ein Supervisory Board geben, wo auf der einen Seite zwei VertreterInnen der Stadt Wien drinsitzen und zwei Vertreter/Vertreterinnen der MedUni. Da ist es ein bisschen schwieriger wegen der Autonomie der Universitäten. Ob dann der Bund drinnen ist, das müssen die entscheiden.

 

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