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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 24.10.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 72

 

her. Ich kann Ihnen berichten, dass es damals nicht so war, dass die Menschen sich dort die Klinke in die Hand gegeben haben. Das war einfach ein neuer Ort, und wie wir das immer haben bei neuen Anlagen, die in der Stadt errichtet werden, musste man das erst wirklich bewerben, dass die Menschen überhaupt dort hingegangen sind.

 

Das war übrigens einer der Gründe, warum das Donauinselfest eingeführt worden ist: Wir hatten die wunderbare Donauinsel, aber es war keiner dort. Die Leute brauchen immer einige Zeit, bis sie neue Dinge annehmen. Das wissen wir auch von großen Parkanlagen oder Ähnlichem. Das heißt, man war damals eigentlich froh, einen Generalpächter zu finden. Es hat auch über einige Jahre sehr gut funktioniert, da kann man ja nichts sagen.

 

Als es begonnen hat, nicht mehr gut zu funktionieren, habe ich einige Jahre lang eine außergerichtliche Lösung gesucht, was ich auch für klug halte, weil nicht jeder Streit sozusagen gleich vor Gericht entschieden werden muss. Der Herr Generalpächter hat uns immer viele Dinge versprochen, er hat schöne Renderings in die Kamera gehalten, passiert ist dann leider nichts.

 

Dann habe ich mich dazu entschlossen, den Schritt einer Räumungsklage zu setzen. Sie können mir jetzt, glaube ich, nicht vorwerfen, dass wir eine Gerichtsentscheidung abwarten müssen. Wir schauen auch nicht zu, sondern das ist einfach so: Wenn man in einem Rechtsstaat lebt, muss man eben darauf warten, dass dann das Gericht den Schritt setzt, einen Vertrag aufzulösen. In diesem Prozess befinden wir uns jetzt.

 

Aus diesem Grund ist es auch völlig logisch, dass wir kein Gesamtkonzept haben können, weil, solange die Räumungsklage nicht durchgegangen ist, die Flächen natürlich noch dem Generalpächter zugeordnet sind. Ich werde sicher nicht auf einer Fläche, auf der wir noch einen Generalpächter haben, jetzt ein Gesamtkonzept umsetzen mit Sanitäranlagen und Parkplatz und was weiß ich, was Sie da noch alles genannt haben, sondern da müssen wir leider warten, bis dieser Pachtvertrag aufgelöst wird.

 

Anders ist es auf den beiden Flächen, die der Stadt Wien zugeordnet sind, sprich, wo wir direkt an zwei Pächter verpachtet haben. Wir haben mit diesen Pächtern den Pachtvertrag verlängert, weil jetzt natürlich auch Investitionen in diesen beiden Lokalen angestanden sind. Wir sind mit diesen beiden Pächtern sehr zufrieden gewesen. Sie waren auch sehr engagiert, haben sich bemüht, und ich habe da keinen Grund gesehen, einen Wechsel einzufordern. Es werden auch die Lokale, also der Grieche und der Mexikaner, sage ich jetzt einmal, so weitläufig bekannt, als Grieche und Mexikaner weitergeführt werden.

 

Das heißt, es wird eine Kontinuität geben, aber in einem wesentlich schöneren, praktischeren und dem Hochwasser angepassten Umfeld. Das kommt mir als sehr sinnvoller Schritt vor, weil das eines der wenigen Dinge ist, die die Stadt Wien hier in Eigenregie umsetzen kann, und sie kann dann auch zeigen, wie wir uns die Copa Cagrana vorstellen. Ich glaube, die Menschen werden sich freuen, werden ein bisschen einen Vorgeschmack darauf haben, wie schön das sein kann. Ich hoffe, dass wir bald eine Gerichtsentscheidung haben und dann ein Gesamtkonzept zügig umsetzen können.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke, Frau Stadträtin, für die Beantwortung der 3. Anfrage.

 

Bevor wir zur 4. Anfrage kommen, ist es mir ein persönliches Anliegen, sage ich einmal, aber ich glaube, auch Ihres, dass wir auf der Galerie eine größere Anzahl von Kindern begrüßen können. Sie kommen aus dem 13. Bezirk, aus der Volksschule Am Platz. Herzlich willkommen hier im Gemeinderatssitzungssaal, und danke fürs Kommen! (Allgemeiner Beifall.)

 

9.48.04†Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely - Frage|

Die 4. Anfrage (FSP - 03150-2014/0001 - KVP/GM) wurde von Frau GRin Korosec gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Laut einstimmigem Beschluss des Gemeinderates vom 20. Februar 2014 wurde die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales darum ersucht, bis Ende des heurigen Jahres in Zusammenarbeit mit dem Bund die Grundlagen für eine organisatorische Neuausrichtung des AKH zu erarbeiten. Die Zeit drängt also, was die notwendigen Schritte für ein neues Betriebsführungsmodell betrifft. Welche Grundlagen wurden bis dato im Rahmen des Projektes „Universitätsmedizin Wien 2020“ von der Stadt Wien erarbeitet, um das genannte Ziel einer wirtschaftlichen, zweckmäßigen und sparsamen Führung des AKH in Zukunft bis Jahresende zu garantieren?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Danke, Herr Vorsitzender! Hallo, liebe Kinder! Liebe Lehrerinnen und Lehrer! Auch herzlich willkommen von meiner Seite!

 

Wir sprechen über das Allgemeine Krankenhaus, das größte Spital, das es in Österreich gibt.

 

Frau Gemeinderätin! Sie fragen mich, kurz gefasst: Wie steht es um die gemeinsame Zusammenarbeit, um den Zusammenarbeitsvertrag, um das Betriebsführungsmodell und um Universitätsmedizin 2020?

 

Im Projekt Universitätsmedizin 2020 werden drei Ziele verfolgt: die Sicherstellung der Finanzierbarkeit des AKH unter Berücksichtigung der dem Bund und der Stadt Wien zur Verfügung stehenden Budgetmittel; die Verbesserung der Vernetzung von Krankenhausversorgung, Forschung und Lehre; und die Schaffung eines für beide Rechtsträger nutzbringenden Betriebsführungsmodells zur langfristigen Zusammenarbeit über 2015 hinaus, weil bis dahin der Klinische Mehraufwand und alle anderen Fragen geklärt werden müssen.

 

Im ersten Teilprojekt, dem medizinischen Masterplan, erfolgt die strategische Leistungs- und Kapazitätsplanung 2020 mit dem Fokus auf der zukünftigen strategischen, klinischen und wissenschaftlichen Schwerpunktsetzung der einzelnen Kliniken. Im Teilprojekt 2 geht es um die Zentrumsorganisation für den klinischen Bereich Universitätsmedizin und AKH. Das Teilprojekt 3 umfasst eben die Betriebsführung und Unternehmenssteuerung. Dieses Teilprojekt 3 ist sozusagen das Kernstück und befasst sich mit der Schaffung eines für die beiden Kooperationspartner nutzbringenden Modells der langfristigen Zusammenarbeit.

 

Die Ergebnisse der drei Teilprojekte tragen direkt zur Leistungsfähigkeit der Universitätsmedizin bei. Es geht

 

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