Gemeinderat, 57. Sitzung vom 24.10.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 72
all gut hin.
3. Ich habe mich in der Früh in meiner Anfragebeantwortung vielleicht nicht so eindeutig ausgedrückt, denn da geht es nicht um die Frage: „Ist die Zielgruppe schon dort?“, sondern die wesentliche Frage, wenn wir wollen, dass es funktioniert, ist: Gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Grund der Erfahrungen, die wir in dieser Stadt haben, dass die Klienten und Klientinnen des Spritzentausches die gewählte Gegend auch annehmen? Und diese Prüfung ist eindeutig mit Ja ausgegangen.
4. Es muss eine Gegend sein, wo Streetwork und mobile soziale Arbeit bereits im Einsatz sind. Streetwork ist im Einsatz. Wir hatten auch im 9. Bezirk schon ganz konkret spezielle Teams im Einsatz. Das heißt, die Gegend ist bekannt und auch betreut.
Ein weiterer, wesentlicher Punkt ist der 5. Punkt, nämlich dass die Lage des Standortes dafür ungeeignet ist, um eine Handels- und Aufenthaltsszene zu etablieren. Das heißt, es geht darum, dass die Klientinnen und Klienten dort hinkommen, wenige sich dort gleichzeitig aufhalten können, dort die Spritzen getauscht werden können, dass aber auf Grund der Lage des Objekts, auf Grund des Umfeldes nicht damit zu rechnen ist, dass sich dort eine Drogenszene, eine Handels- und Aufenthaltsszene entwickelt.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, und das habe ich vorhin schon gesagt, dass es eine bestehende, funktionierende Kooperation mit den wichtigsten involvierten Partner gibt, und das ist die Polizei, die MA 48, die MA 42, um hier exemplarisch aufzuzählen. Und wenn ein Objekt diesen Kriterien entspricht und es einen Vermieter gibt, der sagt, er ist dazu bereit, mit uns einen Mietvertrag - also mit der Stadt Wien oder mit der Suchthilfe - zu unterschreiben, dann ist es ein Objekt, das hier in Frage kommt. Ich sage, und ich hab das in der Früh schon gesagt und möchte das jetzt noch einmal sagen: Als all diese Kriterien geprüft waren und der Vermieter dann das grüne Licht gegeben hat, dann gab es für mich auch keine Notwendigkeit mehr und gibt es auch jetzt für mich keine Notwendigkeit mehr, diese Kriteriensuche, diese Standortsuche, die von der „Sucht und Drogen Koordination“ durchgeführt wurde, in Frage zu stellen, sondern da habe ich dann grünes Licht gegeben.
Wir kommen dann in weiterer Folge noch darauf zu sprechen, was von dem Zeitpunkt an dann passiert ist.
2. Frage: Erachten Sie die vorgenommene Standortwahl in einem kinderreichen Wohngebiet sowie in unmittelbarer Nähe von zahlreichen Kindergärten und Volksschulen für geeignet?
Ja, ich halte den Standort für geeignet. Wien erfreut sich dank der erfolgreichen Bildungs- und Sozialpolitik eines dichten Netzes an Kinder- und Bildungsbetreuungseinrichtungen, und es gibt praktisch keinen potenziell geeigneten Standort, in dessen unmittelbarer Umgebung nicht entweder eine Schule oder ein Kindergarten zu finden ist. Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfenetzwerke sind immer in einer Wohnumgebung angesiedelt, weil es eben darum geht, dass es ein integrierter Bestandteil ist, was zur Sicherheit insgesamt beiträgt. Jahrzehntelange Erfahrungen zeigen, dass dadurch nachweislich nicht nur keine höhere Gefährdung, sondern eine deutlich kontrolliertere Sicherheitslage gegeben ist, und dass durch eine Drogeneinrichtung keinesfalls eine höhere Gefährdung, was Kriminalität oder sonstige Fragen betrifft, gegeben ist.
3. Frage: Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen beharren Sie auf dem Standort Schubertstraße 2/Ecke Nußdorfer Straße 41?
Erstens, weil die Kriterien erfüllt sind. Zweitens, weil der Gesamtzustand des Objekts befriedigend ist. Das betrifft die Grundausstattung, ob die Heizung, die Böden, die Fenster, und so weiter in Ordnung sind. Das Volumen der zu tätigenden Adaptionen ist gering. Der Eingang ist barrierefrei und es sind rechtskonforme Fluchtwege vorhanden. Die räumliche Aufteilung ist sehr übersichtlich. Und der Vermieter, der Eigentümer stimmte der Vermietung an die Suchthilfe GesmbH zu.
Frage 4. erübrigt sich.
Frage 5: Dem Wiener Drogenbeirat wurde in der 41. Sitzung am 7. Oktober unter Top 2 die Wiener Sucht- und Drogenstrategie präsentiert. Warum wurden dabei über die darin enthaltenen Maßnahmen im Kapitel 6.2 keine Details zur Erweiterung der niederschwelligen Angebote und eine Ergänzung der Maßnahmen „die konkrete Einrichtungen des Spritzentauschprogramms in Stadtrandbezirken beinhaltet“ genannt?
Beim angeführten Zitat handelt es sich um ein Zitat aus dem Drogenkonzept 1999, das als strategische Leitlinie unverändert in die Sucht- und Drogenstrategie 2013 übernommen wurde. Konkret heißt es darin, dass, und ich zitiere, Zitat Anfang: „Die Einrichtungen des Spritzentauschprogrammes in die Stadtrandbezirke zu prüfen ist.“ Zitat Ende. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung der damaligen Drogenkommission. Es gibt heute in 13 Bezirken Einrichtungen für Suchtkranke, selbstverständlich auch in den sogenannten Randbezirken. Ich möchte Ihnen gern im Sinne der Sachlichkeit, damit wir sehen, wovon wir hier sprechen, aufzählen, wo die sind. Unter den 13 Einrichtungen für suchtkranke Menschen, Beratungseinrichtungen, Behandlungseinrichtungen, befindet sich kein Spital. Sie haben recht, die hätte ich eigentlich noch dazuzählen müssen.
Ich zähle die Bezirke auf: Im 1. Bezirk ist eine ambulante Drogenberatungsstelle des DIALOG und die Streetwork-Anlaufstelle der „Suchthilfe Wien“. Im 3. Bezirk ist die ambulante Beratung, Betreuung und Behandlung des Vereins DIALOG und die Drogenberatung und Vorbetreuung und Spezialambulanz für Substitution des Anton-Proksch-Instituts. Im 4. Bezirk ist eine ambulante Drogenberatung des Kolpinghauses. Im 5. Bezirk ist die ambulante Therapie des „Schweizer Haus Hadersdorf“. Im 6. Bezirk ist jedmayer. Im 7. Bezirk ist ein ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum für Drogenkranke des „Grünen Kreis“. Im 9. Bezirk ist die Beratungs- und Betreuungseinrichtung für arbeitslose Menschen mit Suchterfahrung „Wiener BerufsBörse“ und der Verein „p.a.s.s.“, ambulante Betreuung, Beratung und Behandlung. Im 11. Bezirk ist eine ambulante Beratung, Betreuung und Behandlung des Vereins DIALOG. Im 12. Bezirk ist die Suchthilfe Wien sozialökonomischer Betrieb „fix und fertig“. Im 14. Bezirk ist die stationäre und poststati
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