«  1  »

 

Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2014, Sitzungsbericht  -  Seite 10 von 20

 

Nettounterbestandzinses (d h exklusive aller Steuern) mindestens jedoch jährlich 200 000 EUR oder im Falle der Eigennutzung der Bestandzins jährlich 300 000 EUR beträgt.

 

4) Die Änderung des Punktes 12) des Bestandvertrages durch Änderung des Kündigungsverzichtes auf weitere 20 Jahre, das ist bis zum 31. Dezember 2045.

 

(03554-2014/0001-GWS; MA 69, P 132) Der Ankauf einer Teilfläche des Grundstückes Nr 997/1, nämlich des neuen Grundstückes Nr 997/5, KatG Kaiserebersdorf, in der Höhe von insgesamt 1 763 937,86 EUR von der FRIEDHÖFE Wien GmbH zu den im Bericht der MA 69 vom 14. November 2014, Zl: MA 69-TR-11/235/12, angeführten Bedingungen wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/8400/001 gegeben.

 

(03784-2014/0001-GIF; MA 57, P 141) Die Förderung an den Verein Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen und jungen Frauen in der Gesamthöhe von 279 305 EUR für die Jahre 2015 bis 2017 wird genehmigt. Diese wird in folgende Beträge aufgeteilt:

2015

91 265 EUR

2016

93 090 EUR

2017

94 950 EUR

Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung der übrigen Teilbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03785-2014/0001-GIF; MA 57, P 142) Die Förderung an den Verein Selbstlaut - gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen; Vorbeugung / Beratung / Verdachtsbegleitung in der Gesamthöhe von 235 110 EUR für die Jahre 2015 bis 2017 wird genehmigt. Diese wird in folgende Beträge aufgeteilt:

2015

75 845 EUR

2016

77 360 EUR

2017

81 905 EUR

Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung der übrigen Teilbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03787-2014/0001-GIF; MA 57, P 144) Die Förderung an den Verein Notruf. Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen in der Gesamthöhe von 239 840 EUR für die Jahre 2015 bis 2017 wird genehmigt. Diese wird in folgende Beträge aufgeteilt:

2015

78 370 EUR

2016

79 935 EUR

2017

81 535 EUR

Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung der übrigen Teilbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03794-2014/0001-GIF; MA 57, P 148) Die Förderung an den Verein Ninlil - Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung für den Arbeitsbereich Kraftwerk gegen sexuelle Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten in der Gesamthöhe von 228 345 EUR für die Jahre 2015 bis 2017 wird genehmigt. Diese wird in folgende Beträge aufgeteilt:

2015

74 615 EUR

2016

76 105 EUR

2017

77 625 EUR

Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung der übrigen Teilbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03796-2014/0001-GIF; MA 57, P 150) Die Förderung an den Verein Frauen-Rechtsschutz in der Gesamthöhe von 71 455 EUR für die Jahre 2015 bis 2017 wird genehmigt. Diese wird in folgende Beträge aufgeteilt:

2015

23 350 EUR

2016

23 815 EUR

2017

24 290 EUR

Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung der übrigen Teilbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03821-2014/0001-GIF; MA 57, P 153) Die Förderung an den Verein Sprungbrett - Mädchenberatung Mädchenbildung Mädchenforschung für den Arbeitsbereich Allgemeine Beratungsstelle Sprungbrett in der Gesamthöhe von 392 005 EUR für die Jahre 2015 bis 2017 wird genehmigt. Diese wird in folgende Beträge aufgeteilt:

2015

128 090 EUR

2016

130 650 EUR

2017

133 265 EUR

Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung der übrigen Teilbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03276-2014/0001-GFW; MA 23, P 161) 1) Die Fachhochschul-Förderrichtlinie 2015, Wiener Förderprogramm für Fachhochschulen wird genehmigt.

 

2) Für das vorgelegte Förderprogramm werden gemäß den vorgelegten Richtlinien Subventionen von maximal 18 000 000 Eur gewährt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 1 000 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/2801/728 mit 30 000 EUR, 755 mit 400 000 EUR, 757 mit 568 000 EUR, 775 mit 1 000 EUR und 777 mit 1 000 EUR bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03381-2014/0001-GFW; MA 5, P 162) Die Änderung der Richtlinie Förderungen für Wachstum und Effizienz in Wien 2014 nunmehr BEST 15 plus - Beschäftigung und Struktur in Wien 2015 bis 2017 gemäß dem vorgelegten Entwurf, mit einer Laufzeit vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2017, sowie die Betrauung der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien mit der Abwicklung dieser Förderaktion werden genehmigt. Die budgetäre Bedeckung in der Höhe von 7 000 000 EUR ist im Voranschlag 2015 auf

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular