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Gemeinderat, 64. Sitzung vom 13.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 35

 

weil wir hier in einem Segment verhandeln, das wirklich im oberen Bereich der Einkommensstruktur der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesiedelt ist. Ich sage dazu, ich gönne es unseren MedizinerInnen und ich bin ihnen auch nicht neidisch, ganz im Gegenteil, wenn es möglich ist, können sie auch noch etwas dazu haben - unter Anführungszeichen -, wenn die Zeit dafür reif ist. Aber immer, überall und zu jedem Preis, das wird es in keiner Beschäftigungsgruppe geben.

 

Meine geschätzten Damen und Herren, zu den Personalwohnhäusern im KAV: Es gibt wahrscheinlich nur mehr wenige, die sich daran erinnern können, wieso wir das in Wien überhaupt gemacht haben. Es war zu Beginn der 70er Jahre. Wir haben damals Krankenhauspersonal gebraucht, haben in Wien nicht genügend gehabt und haben uns den Großteil aus den Bundesländern und damals auch aus anderen Ländern geholt. Dass diese Personen keine Wohnung in Wien gehabt haben, war auch klar. Da hat man geschaut, wie man das relativ schnell und vernünftig machen kann. Auch die ÖVP und ein kleiner Teil der FPÖ, die damals, glaube ich, aus drei Abgeordneten bestanden hat, Hirnschall war damals euer Klubobmann, waren damals mit dabei. Hier ging es darum, das möglichst schnell und möglichst kostenschonend zu tun. Die Finanzstadträte in Wien, damals auch durchaus in Koalition mit einer anderen politischen Partei, ab 1973 nicht mehr, waren durchaus diesbezüglich sehr rege in ihren Überlegungen. Damals wurde halt auch zu den Personalwohnhäusern aus Kostengründen die Wohnbauförderung hineingenommen. Ob das damals schon gescheit war, weiß ich nicht. Man hat es aber getan.

 

Wie hat sich das Ganze entwickelt? Heute brauchen wir diese Wohnungen zum großen Teil nicht mehr. Mit 11.3.2015 stehen KAV-weit 1 290 Personalwohneinheiten zur Verfügung. Davon sind 810 belegt. Das sind 62,8 Prozent. 38 Prozent stehen leider leer, weil sie nicht benötigt werden. Das heißt nicht, dass wir in der Vergangenheit nichts gemacht haben, ganz im Gegenteil. Alle, die nicht gebraucht wurden und wo wir geglaubt haben, man kann auf sie verzichten - das waren nahezu 40 Prozent seit 2010 - wurden reduziert. Wir haben sogenannte Konzentrationsprojekte forciert.

 

Jetzt kommt es: Auf Grund des kurzfristigen Dienstantritts von Herrn Prof Dr Janßen wurde damals entschieden, ihm temporär Wohnmöglichkeiten im Personalwohnhaus, nämlich Klinotel, zur Verfügung zu stellen. Auf Grund des Auslastungsstandes - wenn es besetzt gewesen wäre, hätte er eh keine gekriegt - gab es genügend freie Wohnungen. So erfolgte damals mit einem KAV-Erlass durch einen Antrag die Benützungsbewilligung. Das wurde auch von der Verwaltungsdirektion des AKH genehmigt. Herr Prof Janßen bezog ab 13. Mai 2013 eine solche Wohneinheit und stockte dann wegen seiner Familiengröße noch um eine zweite mit 30 m² auf. Was nicht stimmt und was in der Öffentlichkeit untergeht, ist, man kann der Meinung sein, ein Generaldirektor hat in einem Personalwohnhaus nichts verloren, dieser Meinung kann man sein (StR Mag Manfred Juraczka: Sind Sie dieser Meinung?), aber wir hätten nichts davon gehabt, ob er darin wohnt oder nicht. Was gemacht wurde, ist, und das bitte ich Sie zu berücksichtigen, Prof Dr Janßen zahlte inklusive freiwilliger Mehrzahlung des Nutzungsentgeltes für das Jahr 2013 6 219,44 EUR und für das Jahr 2014 9 823,88 EUR. Jetzt kann man sagen, das ist zu wenig. Darüber können wir uns auch noch unterhalten, ob man da vielleicht nicht mehr verlangen sollte. Aber es wurde bezahlt. Er hat im Prinzip dort nicht umsonst gewohnt. (GR Mag Wolfgang Jung: Das wäre ja noch schöner!) - Das einmal dazu.

 

Nun gehen wir zur Arbeitszeit: Die FPÖ geht immer nach einem bestimmten Muster vor. Man schürt einmal ein bisschen Angst, dann Unsicherheit und schließlich tritt man an die Bevölkerung mit Behauptungen heran, die weitab von dem liegen, was tatsächlich ist. Anstatt immer alles schlechtzureden, und das gilt auch für meinen lieben Freund, Kollegen Lasar, sollte man sich die Fakten anschauen und sich auch an diese halten. Die Ärztearbeitszeit ist nicht ein Wunsch der Frau Stadträtin gewesen, weil sie sich ein neues Arbeitszeitgesetz für die Ärzte wünscht und damit haben wir dann die Probleme, sondern das ist eine EU-Richtlinie, wo wir verpflichtet waren, sie umzusetzen, maximal 48 Stunden Wochenarbeitszeit, mehr Tagespräsenz für ÄrztInnen und für Patienten, höhere Gehälter, wie Sie schon gehört haben, zwischen 19 und 29 Prozent. Das ist ja nicht nichts! Also, ich kann nur sagen, jede Gruppierung, die heute einen Kollektivvertrag verhandelt, würde sich alle 10 Finger abschlecken, wenn sie nur annähernd über 10 Prozent käme. Meine Damen und Herren der ÖVP, Sie wissen, was dann die Arbeitgeber immer sagen, es ist nicht finanzierbar, können sie nicht, müssen sie zusperren, und, und, und. Bei vielen ist es dann tatsächlich so, bei uns nicht, auch nicht wegen der Ärztearbeitszeit.

 

Wir haben nicht mit den Ärzten einen Sozialplan verhandelt. Ganz im Gegenteil, hier ist es zu mehr gekommen. Sie verdienen mehr. Sie haben bessere Arbeitszeiten. Sie kriegen für die Überstunden mehr. Es wird das Leben für sie auch planbarer. Ich sage dazu, die Lebensqualität müsste eigentlich auch steigen. Dass es den einen oder anderen gibt, aber das kennen Sie, meine Damen und Herren, weil es auch ein paar Personalvertreter in der FPÖ gibt, aus den eigenen Betrieben auch, der sagt, das passt ihm überhaupt nicht, was ausverhandelt worden ist, das ist ein totaler Blödsinn und man hätte ganz etwas anderes gebraucht. Aber nach dem kann man sich nicht richten. Man kann nur abwägen und nach bestem Wissen und Gewissen Vereinbarungen treffen.

 

Ein Fortbildungspaket für Prüfungsurlaub von 6,5 Tagen Fortbildung pro Jahr ist ebenfalls dabei. Wenn es Überstunden, Mehrdienstleistungen gibt, werden diese ebenfalls abgegolten, nämlich zwei Stunden pro Normaldienst. Wenn man das 40 Mal macht, hat man 2 Wochen mehr Urlaub. Das ist auch nicht so, dass da jeder Arbeitgeber sagt, damit hat er eine besonders große Freude. Von den bisherigen Überstunden, die mit 15 EUR entlohnt wurden, geht man bis nahezu 90 EUR, was auch über das Grundgehalt, das jetzt viel höher ist, herangezogen wird. Das ist auch nicht nichts. Das kann man

 

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