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Gemeinderat, 68. Sitzung vom 30.06.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 90

 

meindewohnung Vorgemerkten noch einbezogen werden in dieses neue System. Richtiger- und gerechterweise müssten sie das schon werden und müssten auch die bisherigen aufrechten Vormerkungen neu gereiht werden. Ich hoffe, dass das dann auch passieren wird. Es erscheint mir, sehr geehrte Damen und Herren, notwendig, dass sowohl der Gemeinderat als auch die Öffentlichkeit über die neuen Regelungen, die hier ab morgen Platz greifen, informiert werden. Ich habe bisher nichts Einschlägiges im Internet dazu gefunden, und ich stelle daher mit meinen Kollegen Johann Herzog, Mag Günter Kasal, Mag Dr Alfred Wansch folgenden Beschlussantrag:

 

„Der Wiener Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die neuen Vormerk- beziehungsweise Vergaberichtlinien“ – ich weiß nicht, wie es dann dort heißt – „für Gemeindewohnungen in vollem Wortlaut“ – darauf liegt die Betonung – „umgehend auf der Homepage der Unternehmung Wiener Wohnen zu veröffentlichen sind.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sie können diesen Antrag, meine Damen und Herren, unbeschadet annehmen. Es zeigt, dass Sie für Transparenz eintreten, und würde mich sehr freuen. Wenn Sie ihn nicht annehmen, muss ich davon ausgehen, dass hier irgendetwas im Argen liegt.

 

Eines, meine Damen und Herren, hat die SPÖ aber bisher nicht aufgegriffen und auch nicht wirklich im Griff, und das ist die steigende Zahl der Obdachlosen in Wien. Ich weiß, das ist ein heikles Thema, und ich mache mich keineswegs lustig, äußere mich nicht abfällig darüber oder so irgendetwas. Auf keine Fall. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich bin schon der Meinung, dass grundsätzlich nicht jeder und jede Obdachlose vollkommen ungeprüft eine Gemeindewohnung bekommen. Das kann nicht sein. Ich verstehe auch, warum Obdachlosigkeit dann kein Vormerkgrund auf eine Gemeindewohnung mehr gewesen ist. Ich war ja noch in einer Zeit in der Wohnungskommission, wo Obdachlosigkeit sehr wohl noch als Vormerkgrund genannt wurde.

 

Es hat in der Vergangenheit wirklich – und ich kenne selber Fälle – viele Fälle von Gefälligkeitsdelogierungen gegeben, und Wiener Wohnen – das sehe ich ein und das verstehe ich auch – kann nicht jeden oder jede Einzelnen mit einer Wohnung versorgen, wenn kein tatsächlicher Bedarf vorliegt. Ähnliches gilt auch bei selbstverschuldeter Obdachlosigkeit, eben zum Beispiel wegen Spielschulden, Alkoholismus, anderer Kriterien, exzessives Geldausgeben, wenn dann kein Geld mehr für die Bezahlung der Mieten da ist. Das alles verstehe ich, hier ist ein Eingreifen mit Hilfestellung schwierig, aber das ist nicht die Aufgabe von Wiener Wohnen, hier einzugreifen, hier gibt es andere Möglichkeiten der Hilfe in Wien.

 

Aber, meine Damen und Herren, die Eröffnung eines neuen Obdachlosenheimes im 3. Bezirk, eines neuen Neunerhauses sozusagen, wird halt nicht ausreichen, um das Problem der Obdachlosigkeit in den Griff zu bekommen. Wer das Haus noch nicht gesehen hat: Es ist ein sehr, sehr hübscher Bau – ich habe jetzt absichtlich die Zeitung mitgenommen und es nicht aus dem Internet ausgedruckt, weil das hier ganz einfach bunt drauf ist –, es ist ein sehr hübscher Bau, er soll auch hübsch sein, denn – ich zitiere: „man soll ja aus dem Äußeren des Gebäudes nicht auf die Notlage der Bewohner schließen können.“ Ich nehme das so zur Kenntnis.

 

Ich meine aber, dass Obdachlosigkeit ein sehr, sehr ernstes Thema ist, und dass sehr wohl auch Wiener Wohnen in Fällen von Obdachlosigkeit eine gewisse Form der Verpflichtung hätte, sich für unverschuldet in Not oder in Wohnungsnot geratene Personen zu engagieren. Ich weiß natürlich, was auf der Homepage von Wiener Wohnen steht, ich weiß, dass hier die Obdachlosigkeit sozusagen als Kriterium für eine Hinwendung zu Wiener Wohnen genannt wird. Aber, meine Damen und Herren, gerade bei obdachlosen Personen muss man schon auch die Gründe für die Obdachlosigkeit berücksichtigen, und ich glaube, nein, ich glaube nicht, ich weiß es, dass das bei Wiener Wohnen nicht ausreichend geschieht und dass eine Reihe von Personen, die unverschuldet in Wohnungsnot geraten sind, hier nicht entsprechend betreut werden. Theorie und Praxis klaffen hier weit auseinander und sollten enger zusammengeführt werden.

 

Bleiben wir bei den Wohnungsvergaben, Gemeindewohnungen selbstverständlich. Hier liegt schon einiges im Argen, besonders wenn völlig unzureichende Wohnungen angeboten werden. Manche Fälle sind durch die Medien gegangen, weitere Fälle sind mir zugetragen worden. Ich nenne zwei Beispiele aus den Medien, weil die leicht überprüft werden können. Die Zeitung „Heute“ schreibt vor einem Monat, am 26. Mai 2015 – Zitat: „Gruselwohnungen“ – Zitat: „Albtraum statt Wohnraum“. Angeboten wurde in Simmering eine Wohnung voll Schimmel, nur notdürftig überstrichen. Die Reaktion von Wiener Wohnen war – Zitat: „Der Zustand der Besichtigung darf nicht mit dem der Schlüsselübergabe verglichen werden.“ Zitat Ende. So weit so gut. Aber gesagt hat man das dem Wohnungswerber offenbar nicht. Woher hätte er wissen sollen, dass das nicht der Vergabezustand ist.

 

Zweites Beispiel, ebenfalls aus der Zeitung „Heute“, ebenfalls aus dem Mai des heurigen Jahres. Zitat: „Wiens schlimmste Wohnung“, diesmal in Favoriten, wo das WC noch voller Fäkalien war, was von der Mitarbeiterin von Wiener Wohnen als – Zitat: „normale Gebrauchsspuren“ bezeichnet wurde.

 

Meine Damen und Herren! Ich habe die Erfahrung gemacht, besonders Jungwiener sind von Angeboten dieser Art betroffen, sofern sie natürlich überhaupt ein Angebot bekommen. Ich bin durchaus damit einverstanden – und das haben wir ohnehin schon diskutiert, und ich denke, da sind wir auch alle einer Meinung –, wenn Gemeindewohnungen an Bewerber übergeben werden, ohne dass diese komplett saniert sind, wenn der Bewerber damit einverstanden ist, einfache Sanierungstätigkeiten, Wände streichen oder Ähnliches, selbst zu erledigen. Dafür bekommt er auch die Wohnung früher und dafür ist sie vielleicht sogar ein bisschen billiger. Aber Wohnungen in unbrauchbarem Zustand anzubieten oder

 

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