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Gemeinderat, 68. Sitzung vom 30.06.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 79 von 90

 

einige Hundert Millionen an Wohnbauförderungsmitteln an Genossenschaften für die Errichtung und für die Sanierungen von Wohnungen bezahlt wurden. Gut so. Dann wissen wir, dass zusätzlich zu diesen Förderungsmitteln die Mieter der Wohnungen bei Bezug der Wohnungen Finanzierungbeiträge bezahlen, Finanzierungsbeiträge für die Errichtung ihrer Wohnhausanlagen. Der verbleibende Restbetrag, nach Förderung und nach Mieterfinanzierungsbeitrag, wird in der Regel über Bankdarlehen finanziert. Die Mieter bezahlen dann den restlichen Betrag für die Errichtungskosten, der nicht durch Förderungen und eigene Finanzierungsbeträge gedeckt ist, und das sind in Wirklichkeit im Wesentlichen die Bankdarlehen, die Bankdarlehen, die die Genossenschaft aufgenommen hat, um die Wohnungen zu errichten. Das zahlen die Mieter mit ihrer monatlichen Miete. Und dabei – und das ist ein springende Punkt – wird den Mietern vorgegaukelt, dass hier nur kostendeckende Beträge eingehoben werden. Die Genossenschaften sind streng dem Kostendeckungsprinzip unterworfen. Sie dürfen nicht weniger und auch nicht mehr verlangen. Da sagt man, das ist in Ordnung, dann sagt man den Mietern noch dazu, und außerdem, weißt eh, wir sind Genossenschaften, wir dürfen keinen Gewinn machen, wir wollen keinen Gewinn machen, die Welt ist in Ordnung.

 

Schauen wir uns an, was passiert, wenn das Bankdarlehen zurückgezahlt ist, wenn die Genossenschaft das gesamte Kapital samt Zinsen zurückbezahlt hat und deshalb nichts mehr an die Bank bezahlen muss, keine Annuitäten mehr. Dann wird man sagen, dann werden die Mieter auch nichts mehr zahlen müssen, denn es herrscht ja das Kostendeckungsprinzip, die Genossenschaft hat keine Kosten, also kann sie dem Mieter nichts verrechnen. Weit gefehlt, mein Damen und Herren! Die Genossenschaften kassieren dann weiter die sogenannten Auslaufannuitäten, und diese Auslaufannuitäten sind in Wirklichkeit Einnahmen ohne entgegenstehende Kosten, im Ergebnis Gewinn. Merken wir uns Gewinn.

 

Ähnliches passiert im Falle einer Neuvermietung einer Genossenschaftswohnung. Da hebt die Genossenschaft erhöhte Beträge, über die eigenen Kosten hinausgehende Beträge ein, das sogenannte Wiedervermietungsentgelt. Wiederum Einnahmen, denen keine Kosten entgegenstehen, also wieder Gewinn für die Genossenschaften.

 

Was passiert nun mit diesen angehäuften Gewinnen, zumal ja die Genossenschaften gar keinen Gewinn machen dürfen? Sagen wir, ein Teil der Verwendung ist bekannt geworden, Sie bezahlen den Funktionären und Vorständen überdurchschnittliche, vielleicht im Einzelfall sogar ungesetzliche Gehälter. Da ist schon einmal ein Teil vom Geld weg. Was passiert aber mit dem Rest? Wir haben festgestellt und können es beweisen, ein Teil dieses Gewinnes wird dann in einer gesetzlich begrenzten Höhe, aber doch, an die Gesellschaften oder Genossenschaften ausgezahlt. Und das sollten wir uns auch kurz genauer anschauen.

 

Nehmen wir als Beispiel die Sozialbau AG. Die Sozialbau AG ist eine gemeinnützige Bauvereinigung in der – und das sage ich jetzt auch – für Sozialdemokraten im sozialen Wohnbau auffälligen Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Aktionäre dieser Aktiengesellschaft für sozialen Wohnbau sind Gesellschaften, Vereine, Verbände aus dem roten Umfeld, die SPÖ-Wien und die Bundes-SPÖ. Und ich erwähne noch, weil es auch auffällig ist, den Verband Wiener Arbeiterwohnheime mit seiner 100-prozentigen Tochtergesellschaft AWH Beteiligungsgesellschaft mbH.

 

Hier nur ein kurzer Exkurs: Diese roten Genossenschafts- und Kapitalfirmennetzwerke spielen auch eine Rolle bei der Entwicklung der Seestadt Aspern. Ich bin überzeugt, dass auch die Seestadt Aspern eine eigene Geschichte ist, die den Stadtrechnungshof, den Gemeinderat und andere Stellen voraussichtlich noch intensiv beschäftigen wird.

 

Aber bleiben wir beim Modell. Was passiert mit dem Gewinn, denn da ist ja ein Teil des Gewinnes an die Aktionäre, SPÖ-, SPÖ-nahe Unternehmen ausbezahlt worden. Dann ist noch immer ein Teil des Gewinns da. Und dieser Teil des Gewinnes wird dann auf eine sogenannte andere Rücklage gelegt. Jetzt höre ich schon, wie dann erklärt wird, diese andere Rücklage ist ja rückgelegt für den Zweck der Errichtung von Wohnungen, das ist quasi nur zwischengeparkt. Jetzt möchte ich nicht mehr weiter darauf eingehen, ob das notwendig ist, aber in Ordnung, verstehe. Es gibt die Rücklagen, bei der Sozialbau AG ein paar Millionen, und diese paar Millionen werden dann irgendwann wieder verwendet zum Wohnungsbau, dem eigentlichen Verwendungszweck.

 

Jetzt haben wir den Beweis – und das ist für mich, ich will nicht sagen, Schurkerei, es ist rechtlich zulässig, im sozialen Wohnbau sollte es nicht zulässig sein –, jetzt passiert Folgendes: Diese andere Rücklage wird nicht geparkt, um Wohnung zu bauen, sondern da hört man auf einmal, dass die Sozialbau AG ihr Kapital erhöht. Das war im Jahr 2014 um 25 Millionen. Dann sagt man, okay, Kapitalerhöhung, kein Problem, da werden die Aktionäre, die ich schon genannt habe, halt Geld einbezahlt haben und aus dem wird die Kapitalerhöhung finanziert. Weit gefehlt! Jetzt sind wir nämlich am Punkt.

 

Die andere Rücklage, die aus den Gewinnen gebildet worden ist, aus den Gewinnen, die noch nicht an die Aktionäre auszahlt worden sind, wird dem sozialen Wohnungsförderungskreislauf entzogen und wächst als Kapitalerhöhung den Aktionären zu. Und da nehme ich jetzt die Formulierung aus dem Protokoll der Aktionärsversammlung der Sozialbau AG, weil sie so schön formuliert ist: „Die Kapitalerhöhung wächst den Eigentümern im Verhältnis ihrer Anteile durch Erhöhung des inneren Wertes der jeweiligen Aktienstücke zu.“ – Also am Ende ist alles bei den roten Aktionären gelandet, in bar oder als innerer Aktienwert.

 

Jetzt sage ich als Abschluss: So schaut‘s aus, wenn die SPÖ leistbares Wohnen fördert, und deshalb sage ich, wir Freiheitlichen fordern, es darf keine Wohnbauförderungsmittel an jene gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen geben, solange sie nicht ihre sogenannten anderen Rücklagen und das aus anderen Rücklagen finanzierte Stammkapital für sozialen Wohnbau verwendet haben. Erst wenn das nachgewiesen ist, sind wir wieder

 

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