Gemeinderat, 69. Sitzung vom 01.07.2015, Sitzungsbericht - Seite 5 von 12
(01654-2015/0001-GKU; MA 7, P 42) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit der Wiener Kammeroper ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Kammeroper werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2016 |
700 000 EUR |
präliminiert 2017 |
700 000 EUR |
präliminiert 2018 |
700 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2016 bis 2018 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
(01655-2015/0001-GKU; MA 7, P 43) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit dem Theaterverein Wiener Metropol ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein Wiener Metropol werden für die Jahre 2016 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2016 |
600 000 EUR |
präliminiert 2017 |
600 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2017 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
(01656-2015/0001-GKU; MA 7, P 44) Die Subventionen an folgende Theatergruppen und -institutionen für das Jahr 2016 werden wie folgt genehmigt:
Aktionstheater Wien |
40 000 EUR |
Kunst- und Kulturverein Raw Matters |
25 000 EUR |
M.A.P.- Movement Art Programmes Vienna Verein zur Förderung und Vermittlung zeitgenössischer Bewegungskunst |
70 000 EUR |
NOMAD-theatre, Verein zur Förderung multimedialen, grenzüberschreitenden Theaters und multimedialer Kunst |
20 000 EUR |
Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten |
80 000 EUR |
Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit |
60 000 EUR |
VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH |
40 000 EUR |
Wiener Tanz- und Kunstbewegung |
80 000 EUR |
Summe |
415 000 EUR |
Für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 415 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
(01657-2015/0001-GKU; MA 7, P 45) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung für die Jahre 2016 bis 2017 mit den angeführten Institutionen ermächtigt. Den angeführten Subventionsnehmern werden für die Jahre 2016 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
|
Dauer |
2016 |
2017 |
Art*Act Kunstverein |
2 Jahre |
60 000 EUR |
60 000 EUR |
God`s Entertain-ment - Verein zur Erhaltung und Förderung des Off-Theater |
2 Jahre |
90 000 EUR |
90 000 EUR |
Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen |
2 Jahre |
70 000 EUR |
70 000 EUR |
Im_flieger - Verein zur Förderung performativer Kunst |
2 Jahre |
90 000 EUR |
90 000 EUR |
KUNSTVEREIN ARCHIPELAGO |
2 Jahre |
80 000 EUR |
80 000 EUR |
nadaproductions Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanz-, Performance und Filmformen |
2 Jahre |
70 000 EUR |
70 000 EUR |
SECOND NATURE - Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung |
2 Jahre |
80 000 EUR |
80 000 EUR |
theatercombinat - theaterverein |
2 Jahre |
120 000 EUR |
120 000 EUR |
Theaterverein FOXFIRE |
2 Jahre |
80 000 EUR |
80 000 EUR |
Verein für modernes Tanztheater |
2 Jahre |
80 000 EUR |
80 000 EUR |
|
Summe |
820 000 EUR |
820 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll den betreffenden Vereinigungen nur eine einjährige Förderung gewährt werden.
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 820 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/757, für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 820 000 EUR ist im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular