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Gemeinderat, 69. Sitzung vom 01.07.2015, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 12

 

(01654-2015/0001-GKU; MA 7, P 42) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit der Wiener Kammeroper ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Kammeroper werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2016

700 000 EUR

präliminiert 2017

700 000 EUR

präliminiert 2018

700 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.

 

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.

 

Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2016 bis 2018 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(01655-2015/0001-GKU; MA 7, P 43) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit dem Theaterverein Wiener Metropol ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein Wiener Metropol werden für die Jahre 2016 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2016

600 000 EUR

präliminiert 2017

600 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.

 

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.

 

Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2017 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(01656-2015/0001-GKU; MA 7, P 44) Die Subventionen an folgende Theatergruppen und -institutionen für das Jahr 2016 werden wie folgt genehmigt:

Aktionstheater Wien

40 000 EUR

Kunst- und Kulturverein Raw Matters

25 000 EUR

M.A.P.- Movement Art Programmes Vienna Verein zur Förderung und Vermittlung zeitgenössischer Bewegungskunst

 

70 000 EUR

NOMAD-theatre, Verein zur Förderung multimedialen, grenzüberschreitenden Theaters und multimedialer Kunst

 

20 000 EUR

Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten

80 000 EUR

Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit

60 000 EUR

VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH

 

40 000 EUR

Wiener Tanz- und Kunstbewegung

80 000 EUR

Summe

415 000 EUR

Für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 415 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(01657-2015/0001-GKU; MA 7, P 45) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung für die Jahre 2016 bis 2017 mit den angeführten Institutionen ermächtigt. Den angeführten Subventionsnehmern werden für die Jahre 2016 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

Dauer

2016

2017

Art*Act Kunstverein

2 Jahre

60 000 EUR

60 000 EUR

God`s Entertain-ment - Verein zur Erhaltung und Förderung des Off-Theater

 

2 Jahre

 

90 000 EUR

 

90 000 EUR

Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen

2 Jahre

70 000 EUR

70 000 EUR

Im_flieger - Verein zur Förderung performativer Kunst

2 Jahre

90 000 EUR

90 000 EUR

KUNSTVEREIN ARCHIPELAGO

2 Jahre

80 000 EUR

80 000 EUR

nadaproductions Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanz-, Performance und Filmformen

 

2 Jahre

 

70 000 EUR

 

70 000 EUR

SECOND NATURE - Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung

 

2 Jahre

 

80 000 EUR

 

80 000 EUR

theatercombinat - theaterverein

2 Jahre

120 000 EUR

120 000 EUR

Theaterverein FOXFIRE

2 Jahre

80 000 EUR

80 000 EUR

Verein für modernes Tanztheater

2 Jahre

80 000 EUR

80 000 EUR

 

Summe

820 000 EUR

820 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll den betreffenden Vereinigungen nur eine einjährige Förderung gewährt werden.

 

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.

 

Für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 820 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/757, für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 820 000 EUR ist im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

 

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