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Gemeinderat, 70. Sitzung vom 23.09.2015, Sitzungsbericht  -  Seite 9 von 11

 

(PGL - 02809-2015/0001/GAT) Der Abänderungsantrag von GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Rüdiger Maresch, GRin Waltraud Karner-Kremser, MAS und GR Dipl-Ing Omar Al-Rawi betreffend Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Wundtgasse, Bezirksgrenze und Emil-Behring-Weg (Bezirksgrenze) im 12. Bezirk, KatG Hetzendorf, wird angenommen.

 

(Redner: GR Mag Christoph Chorherr, GR Michael Dadak und GR Dipl-Ing Omar Al-Rawi.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Kathrin Gaal

 

20. (02360-2015/0001-GSK; MA 21, P 35) Plan Nr 8151: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Kunerolgasse, Linienzug 1-8, Breitenfurter Straße und Linienzug 9-11 im 23. Bezirk, KatG Atzgersdorf (Beilage Nr 139/15)

 

Berichterstatterin: GRin Kathrin Gaal

 

21. (02421-2015/0001-GSK; MA 21, P 37) Plan Nr 8134: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Triester Straße, Altdorferstraße, Weitmosergasse, Sickingengasse und Linienzug1-3 (Grenzlinie) im 10. Bezirk, KatG Inzersdorf Stadt (Beilage Nr 141/15)

 

(PGL - 02813-2015/0001/GAT) Der Abänderungsantrag von GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Rüdiger Maresch, GRin Kathrin Gaal und GR Gerhard Kubik betreffend Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Triester Straße, Altdorferstraße, Weitmosergasse, Sickingengasse und Linienzug 1-3 (Grenzlinie) im 10. Bezirk, KatG Inzersdorf Stadt, wird angenommen.

 

(Redner: GR Mag Christoph Chorherr.)

 

Berichterstatter: GR Gerhard Kubik

 

22. (04340-2013/0001-GSK; MA 21, P 42) Plan Nr 8088: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Stubenring, Julius-Raab-Platz, Aspernbrücke, Bezirksgrenze zum 2. Bezirk (Donaukanal), Radetzkybrücke, Bezirksgrenze zum 3. Bezirk (Wienfluss), Weiskirchnerstraße im 1. Bezirk, KatG Innere Stadt sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien (Beilage Nr 104/14)

 

(PGL - 02810-2015/0001/GAT) Der Abänderungsantrag von GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Rüdiger Maresch, GR Gerhard Kubik und GR Dipl-Ing Omar Al-Rawi betreffend Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Stubenring, Julius-Raab-Platz, Aspernbrücke, Bezirksgrenze zum 2. Bezirk (Donaukanal), Radetzkybrücke, Bezirksgrenze zum 3. Bezirk (Wienfluss), Weisskirchnerstraße im 1. Bezirk, KatG Innere Stadt, sowie Festsetzung einer Schutzzone für dieses Gebiet gemäß § 7 Abs 1 der BO für Wien wird angenommen.

 

(Redner: GR Mag Christoph Chorherr.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Siegi Lindenmayr

 

23. (02527-2015/0001-GSK; MDR, P 43) Der Entwurf für eine Äußerung des Gemeinderates an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Anfechtung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, Plandokument Nr 7735, in Wien 6, wird zum Beschluss erhoben.

 

Berichterstatter: GR Ernst Holzmann

 

24. (02592-2015/0001-GSK; MA 18, P 44) 1) Der Gemeinderat der Stadt Wien stimmt der Elektromobilitäts-Strategie der Stadt Wien, welche die Grundsätze, Ziele und Maßnahmen der Stadt Wien zur Forcierung der Elektromobilität bis zum Jahr 2025 beschreibt, zu.

 

2) Der Magistrat wird mit der Umsetzung der in der Elektromobilitäts-Strategie vorgesehenen Maßnahmen beauftragt. Der Katalog erforderlicher Maßnahmen, Projekte und Prozessoptimierungen wird dazu in Arbeitsschwerpunkte und Umsetzungsprogramme mit einem Horizont von mehreren Jahren in Abhängigkeit der Entwicklung der Elektromobilität umgelegt. Dabei werden Prioritäten mit Rücksicht auf personelle und finanzielle Ressourcen durch eine Steuerungsgruppe unter Vorsitz der für E-Mobilität zuständigen Stadträtin / des für E-Mobilität zuständigen Stadtrates - bei ressortübergreifenden Themen unter Einbindung der zuständigen Stadträtin / des zuständigen Stadtrates - festgelegt.

 

3) Die Elektromobilitäts-Strategie ist Leitlinie für alle relevanten Maßnahmen, die seitens der Stadt Wien gesetzt werden. Entsprechend der in der Elektromobilitäts-Strategie angesprochenen Bereiche der Kooperationen ist bei der Umsetzung der Maßnahmen besonders auf Zusammenarbeit und Akzeptanz auf breiter Basis - insbesondere auch durch die politischen Gremien der Stadt Wien, die zuständigen Geschäftsgruppen, durch den Magistrat und die Unternehmen der Stadt Wien sowie durch die relevanten Stakeholder - zu achten.

 

4) Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung und wesentliche Wirkungsdimensionen der Elektromobilitäts-Strategie einem Monitoring zu unterziehen.

 

5) Der Magistrat wird beauftragt, die Elektromobilitäts-Strategie in den geeigneten Formen zu veröffentlichen.

 

(Rednerin bzw Redner: Abschiedsrede von GR Dipl-Ing Roman Stiftner, Dankesworte des Vorsitzenden GR Mag Dietbert Kowarik, GR Mag Rüdiger Maresch, GR Karl Baron, GR Siegi Lindenmayr, Abschiedsrede von GRin Ingrid Puller, Dankesworte des Vorsitzenden GR Mag Dietbert Kowarik.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Siegi Lindenmayr

 

25. (02469-2015/0001-GSK; MA 28, P 69) Der Abschluss des Vertrages gemäß § 1a der Bauordnung für Wien über die Errichtung und Erhaltung von Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Wildgarten - Wohnen am Rosenhügel entsprechend dem verbindlichen Anbot der Wildgarten Entwicklungsgesellschaft m.b.H. vom 18. August 2015 wird genehmigt.

 

Berichterstatter: GR Gerhard Kubik

 

26. (02296-2015/0001-GSK; MA 21, P 45) Plan Nr 7775E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Pointengasse,

 

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