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Gemeinderat, 70. Sitzung vom 23.09.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 94

 

Ich glaube, dass die PädagogInnen in Wien gemeinsam mit den vielen AssistentInnen, die hilfreich zur Seite stehen, selbst ganz genau wissen, was sie tun können. Und es ist – und darauf möchte ich schon hinweisen – durchaus die Praxis, zum Beispiel Nikolaus zu feiern, weil Sie das angesprochen haben, eine Praxis, die von PädagogInnen ganz maßgeblich bestimmt wurde. Es kommt nicht von irgendwoher, dass gerade diese pädagogische Praxis zum Beispiel – man höre und staune – die St Nikolaus-Kindertagesheimstiftung ganz genauso praktiziert. Eine Einrichtung, die der katholischen Kirche sehr nahe steht, die letztendlich auch Träger dieser Kindergärten ist, hat keinerlei Unterschiede in der pädagogischen Praxis zu dem, was die Stadt macht, aber natürlich vor einem anderen konfessionellen Hintergrund als die Stadt. Das ist der erste Punkt.

 

Der zweite Punkt, der wichtig ist: Es gibt trotzdem einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Schulsystem und dem Kindergartensystem. Im Schulsystem ist Religionsunterricht ein fixer Bestandteil auch des Lehrplanes. In den Kindergärten ist dem nicht so. Natürlich werden dort Feste gefeiert, natürlich werden dort konfessionelle Feste gefeiert, und das sind – ich weise auch ausdrücklich darauf hin – natürlich nicht nur christliche Feierlichkeiten, es können auch andere sein, die dort praktiziert werden. Und da ist es selbstverständliche Praxis der PädagogInnen, dass sie – und ich habe schon darauf hingewiesen – auch den Hintergrund erklären.

 

Und die dritte Sache, es wird immer so vermischt: Auf der einen Seite pädagogische Richtlinien zum Beispiel für das Abhalten von Festen und Feierlichkeiten – und das betrifft nicht nur den Nikolaus, sondern durchaus Halloween als Fest –, und es ist ein wesentlicher Grundsatz, bei den Kindern mit den Festen keine Angst zu erzeugen. Ein wesentlicher Hintergrund dabei ist natürlich sowohl beim Nikolaus als auch bei anderen Festen, wie dem Laternenfest, wo man in der Nacht teilweise im Wald spazieren geht, es so zu machen, dass die Kinder keinen Ängsten ausgesetzt sind. Das ist die pädagogische Praxis und auch das pädagogische Fachwissen der PädagogInnen, da brauchen Sie mich nicht dazu, da brauchen sie Sie nicht dazu, da brauchen Sie den Magistrat nicht dazu, oder Ähnliches mehr.

 

Anders ist es schlicht und ergreifend bei der Frage, ob in einem Kindergarten Kerzen herumstehen dürfen und wer die Haftung dafür übernimmt. Das kann mir jetzt gefallen oder nicht gefallen. Ich kann Ihnen viele Bereiche aufzählen, bei denen ich mir denke, es gibt mittlerweile ein Sicherheitsbedürfnis, auch von den Eltern, das durchaus auch ein bisschen übersteigert ist und wo ich glaube, man könnte in manchen Richtlinien auch in dieser Stadt, letztendlich auch in der Republik den Kindern durchaus mehr Freiheit zutrauen.

 

Tatsache ist aber nun einmal, dass es bei kleinsten Verletzungen, nicht mehr, wie es noch vor einigen Jahren selbstverständlich war, wenn ein Kind von der Schaukel fällt und sich die Hand bricht, gesagt wird, oh je, das ist halt passiert, sondern eine Vielzahl von Eltern mittlerweile auch mit Anwälten auftauchen. Und daher ist die rechtliche Absicherung in so einer Situation für die PädagogInnen ganz maßgeblich.

 

Und da wird der Unterschied zwischen Opposition und Regierungsverantwortung deutlich, oder auch zwischen jenen, die administrativ tätig sind. Diese Verantwortung kann letztlich niemand den PädagogInnen und den AssistentInnen abnehmen. Denn was ist, wenn etwas was passiert? – Ich weiß genau, wie die Debatten hier laufen würden. Ich kann mir gut vorstellen, wenn man sagt, jeder kann tun, was er will, offenes Feuer ist gar kein Problem im Kindergarten, wer dann der Erste ist, der danach schreit, dass es klare Regulative gibt.

 

Deshalb ein klarer Hinweis darauf: Immer für die PädagogInnen, sie sind in dieser Situation selbstverständlich auch verantwortlich, und daher ist es nur ratsam, statt der brennenden Kerze – und mittlerweile hat die Technologie ja auch einen gewissen Fortschritt gemacht, jeder hat sie mittlerweile daheim im Fenster stehen, und jeder weiß in der Regel auch, warum er sie stehen hat – LED-Kerzen zu nehmen.

 

Darum geht es und um nichts anderes: nicht um administrative Behinderungen, sondern um die Sicherheit der Kinder in den Wiener Bildungseinrichtungen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau GRin Mag Schneider gestellt. – Bitte.

 

10.34.27

GRin Mag Ines Schneider (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat, ich möchte nochmals kurz auf das zurückkommen, was Sie wegen der Adventkränze gesagt haben. Mir ist vollkommen klar, dass Sie sich rechtlich auch absichern müssen, dass es hier um Sicherheitsgründe geht. Aber ich glaube, gerade der Nikolaus, die Adventzeit, die Adventkränze, auch mit brennenden Kerzen darauf, sowie auch die Weihnachtszeit sind doch auch ein Teil unserer Kultur, unseres Brauches und unserer Wertehaltung, die wir seit Jahrhunderten auch unseren Kindern immer wieder vermitteln. Und da geht es doch auch darum, dass man auch mit Kindern einen Adventkranz mit Kerzen anzünden kann. Auch wenn Sie sich jetzt auf die Sicherheitsmaßnahmen beziehen, man kann ja einen Kübel Wasser daneben hinstellen, es ist ja eine Aufsichtsperson da.

 

Ich denke schon, dass es eine Atmosphäre ist, das auch den Kindern nahezubringen (Beifall von GR Dr Wolfgang Ulm und GR Mag Wolfgang Jung.), auch im Kindergartenalter weiter ein bisschen Romantik, eine gewisse Klischeehaltung auch zu verbreiten und ihnen zu zeigen, dass Kerzen nicht böse sind, nicht weh tun und nicht gleich Feuer fangen müssen, wenn ich die Sicherheitsmaßnahmen einhalte.

 

Aber zu meiner Frage kommend: Wenn man so mit Personal umgeht und wir aber trotzdem ein Manko haben, gerade in der Kindergartenpädagogik und gerade auch im Betreuungsschlüssel bei den Kindergärten in Wien, wo wir ja wissen, dass knapp 3 000 Kindergartenpädagogen fehlen, wie wollen Sie in Zukunft dieses Problem angehen?

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Ich gebe Ihnen gleich das Wort, Herr Stadtrat, ich darf nur die

 

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