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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 28.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 108

 

Sie als wirklich intelligenten Gemeinderat, der sich auskennt -, denn - und es kommt kein aber - nur irgendwo eine Liegenschaft zu haben - und das ist eine riesige Liegenschaft, die der Wohnfonds dort besitzt -, wo weit und breit keinerlei öffentlicher Verkehr, kein Kanal, keine Schule, keine Straßenbahn, gar nichts ist, dort kann man nicht einfach sagen, das gehört uns, bauen wir dort Wohnungen hin. Sie wissen - und wir haben viele Beschlüsse dazu gefasst, viele sogar gemeinsam -, dass man vor allem dort entwickeln kann und soll, wo die Infrastruktur schon gegeben ist - da Sie auf die Verschuldung Bezug genommen haben. Sollen wir dort eine Siedlung entwickeln, wo schon eine Straße, eine U-Bahn ist, wo schon ein Kanal liegt, wo schon eine Schule errichtet ist, wo schon Straßen gegeben sind, oder soll man es dort tun, wo man alles von null weg machen muss? Das verteuert die Wohnung enorm, und wer muss das dann zahlen? – Das muss die öffentliche Hand zahlen.

 

Insofern ist das eine glückliche Zahl, die uns die Möglichkeit gibt, über die nächsten 20, 25 Jahre Stadtentwicklung zu betreiben, aber dort, wo es jetzt entlang der U2, entlang der U6, entlang der U1 in den Süden Flächen gibt und eine unglaubliche Wohnspekulation stattfindet, ist Folgendes zu prüfen: Ich schildere Ihnen nur einen Fall - ohne eine Adresse, einen Namen zu nennen, denn das wäre jetzt ungehörig -, in dem einer sagt: Wieso soll ich verkaufen, ich habe schon so viele Liegenschaften verkauft, die mir aus welchen Gründen auch immer vollkommen rechtmäßig gehören, was mache ich mit dem Geld? Wer weiß, wie das mit dem Euro weitergeht, da warte ich lieber!

 

Jetzt haben wir dort die U-Bahn liegen, und jetzt ist es in der Tat die Frage, ob es nicht im Interesse der Allgemeinheit ist, hier zu sagen, das macht Sinn, dort zu entwickeln, und wir halten die Wohnbauentwicklung für prioritär gegenüber der Reichtumsentwicklung, Vermögensentwicklung und der Anlage des Einzelnen. Ich sage es Ihnen jetzt so ideologisch - und da werden wir einander nicht überzeugen, aber es ist doch schön, kultiviert über unterschiedliche Anschauungen zu streiten: Ist die Vermögensentwicklung über den Markt prioritär oder die Wohnversorgung der Wiener Bevölkerung? - Und überraschenderweise meine ich, dass Zweiteres prioritär ist, und da bin ich froh, dass wir dieses Bodenbeschaffungsgesetz prüfen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Abschließend - (auf das Mobiltelefon am Rednerpult bezugnehmend) ich habe das Handy nicht mit, weil ich jetzt angerufen werden will, sondern falls ich Details gebraucht hätte. Das Schöne am Bodenbeschaffungsgesetz - ich empfehle es Ihnen, das brauchen Sie nur zu googeln: Es hat vier Seiten, ist für jedermann verständlich lesbar und hat den Terminus „quantitativer und qualitativer Wohnungsbedarf“, dass die Gemeinde agieren kann. Wir werden das prüfen. Wir werden auch prüfen, die Widmungskategorie Geförderter Wohnbau auszuweiten, die, wie der Herr Stadtrat richtigerweise in der Fragestunde gesagt hat, jetzt nur der förderbare Bereich ist und keine Rückwirkung auf die Bodenpreise hat. Das werden wir noch öfter diskutieren. Wenn wir den Status in Wien halten wollen, dass es möglich ist, für die Durchschnittsverdienenden günstigen Wohnraum zu schaffen, dann kommen wir nicht daran vorbei, günstige Grundstückspreise zu garantieren. Das müssen wir machen, dazu bekennt sich diese Regierung, und da prüfen wir klug und transparent, und nicht vorschnell. Aber ja, Eingriffe ins Bodenrecht sind dann notwendig, wenn es den sozialen Zusammenhang in dieser Stadt hält. – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN und von GR Kurt Wagner.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Zu Wort gelangt Herr GR Kasal. Ich erteile es ihm.

 

12.04.47

GR Mag. Günter Kasal (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Der gegenständliche Akt handelt vom Mieterschutz, vom Ausbau des Mieterschutzes, von einer Leistungsvereinbarung mit dem Wohnservice Wien und der MA 25, mit der die MA 25 ermächtigt wird, den Vertrag mit dem Wohnservice abzuschließen. Die Begründung ist der Ausbau des Mieterschutzes auf Grund einer steigenden Fallzahl im Bereich des privaten Wohnungsmarktes. Mein Kollege Wansch wird dann noch insbesondere auf den Akt eingehen.

 

Für mich stellt sich da einmal grundsätzlich die Frage: Sie haben erkannt, dass Mieterschutz notwendig ist, aber dort, im eigenen Wirkungsbereich, dort, wo Sie eigentlich den Mieterschutz im höchstmöglichen Ausmaß ermöglichen können, nämlich bei Wiener Wohnen, dort sehen Sie eigentlich den Mieterschutz betreffend nicht wirklich hin. Ich selbst habe schon zwei oder drei Mal eine Ombudsstelle für Wiener Wohnen beantragt. Sie selbst haben seinerzeit Mieterbeiräte einberufen, um über die Änderung des Mietermitbestimmungsstatuts zu diskutieren und etwas auszuarbeiten, was dann eh nicht berücksichtigt wurde. Aber in einem waren sich die Mieterbeiräte alle einig, und zwar, dass es dringend notwendig wäre, dass Wiener Wohnen eine Ombudsstelle bekommt. Da hat sich mittlerweile auch in den letzten drei Jahren nichts getan und mein Antrag in der letzten oder vorletzten Sitzung ist wieder abgelehnt worden. Ich versteht nicht, warum Sie da nicht im eigenen Wirkungsbereich tätig sind, eine Ombudsstelle könnte nämlich wirklich helfen.

 

Die Mieterinnen und Mieter von Wiener Wohnen sind alleine gelassen. Sie sind alleine gelassen, wenn zum Beispiel Wiener Wohnen bei den Betriebskosten die Haus- und Außenbetreuung mit der Gartenpflege beauftragt, die privaten Unternehmen, die das bisher gemacht haben, hinausschmeißt, mehr oder weniger. Das Ganze macht dann die Haus- und Außenbetreuung, und wozu kommt es? - Es wird auf einmal viel, viel teurer, als es bisher war. Was macht dann der Mieter die Betriebskostenabrechnung betreffend? - Er ist alleine gelassen. Er muss zu Gericht gehen, muss das einklagen - ich habe das Urteil auch hier, das ist relativ neu. (Amtsf StR Dr. Michael Ludwig: Er kann, er muss nicht!) - Er muss nicht zu Gericht gehen, er kann es auch hinnehmen, das ist richtig. Aber in letzter Konsequenz (Amtsf StR Dr. Michael Ludwig: Er kann auch zur Schlichtungsstelle ge

 

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