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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 28.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 108

 

hen!) - Ja genau. In letzter Konsequenz geht er zum Bezirksgericht, betreffend die Betriebskostenabrechnung für 2007 oder 2008, bekommt dann 2016 ein Gerichtsurteil, und er bekommt recht. Ja, er bekommt recht, ist aber auf dem gesamten Weg alleine gelassen.

 

Bei den Privaten, da erkennen Sie die Problematik, dass man die Mieter nicht alleine lassen soll, hier, im eigenen Wirkungsbereich erkennen Sie sie nicht. Was ist mit den Arbeitsgemeinschaften? Nämlich dort, wo Wiener Wohnen die Ausschreibungskriterien so geändert hat, dass eigentlich nur mehr große Arbeitsgemeinschaften Angebote stellen können. Da haben wir auch die Problematik mit Kartellen gehabt, wo Ausschreibungen über ganze Gebietszüge, bezirksübergreifend gemacht werden, wo sich nur mehr große Gruppen, Zusammenschlüsse von Gewerbetreibenden gemeinsam … (Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Kleine können sich zu Großen zusammenschließen!) - Kleine müssen sich zu einer Großen zusammenschließen, das heißt, ich schließe den Wettbewerb lokal mehr oder weniger aus und es führt in der Folge zu Verteuerungen.

 

Was kann der Mieter von Wiener Wohnen tun? - Er kann gar nichts tun, weil ein Gerichtsverfahren sich mehr oder weniger über viele Jahre zieht. Und selbst wenn es Gerichtsverfahren gibt, und ein Mieter den Mut und die Möglichkeiten hat, bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen - da gibt es auch einen interessanten Fall, da ist es um die Überwachung von Bäumen gegangen, ob das jetzt in die Betriebskosten eingerechnet wird oder in den Hauptmietzins -, dann gibt es in letzter Instanz vom Obersten Gerichtshof ein Urteil, nämlich, dass das nicht in die Betriebskosten der Wohnhausanlage einzurechnen ist, was macht Wiener Wohnen, bitte?

 

Wiener Wohnen, die Juristen von Wiener Wohnen erachten das Urteil als falsch und in der Wohnhausanlage B wird genauso weiter vorgegangen und das Ganze in die Betriebskostenabrechnung hineingerechnet. Das heißt, selbst wenn ein Mieter alle Instanzen durchgeht, und es gibt eine Judikatur vom Obersten Gerichtshof, für Wiener Wohnen ist das nicht bindend, und der nächste Mieter müsste den gesamten Weg wieder in Angriff nehmen.

 

Wo ist da der Mieterschutz, Herr Stadtrat, wo ist da die Unterstützung für den Mieter? Da fehlen mir ein bisschen die Balance und das Gefühl, im eigenen Wirkungsbereich auch die Probleme zu sehen, um nicht zu sagen, einmal vor der eigenen Haustür zu kehren. Aber das Gegenüber bei Wiener Wohnen, die Klientel, ist sozial schwach, hat oft keinen Rechtsschutz und scheut den Gerichtsweg gegenüber Wiener Wohnen, und das führt halt dazu, dass Wiener Wohnen mehr oder weniger gegenüber den eigenen Mieterinnen und Mietern einen freien Gestaltungsraum hat und die Situation schamlos ausnutzt.

 

Aber wir haben heute Schwerpunktthema Wiener Wohnen, und ich erlaube mir hier, noch einmal daran zu erinnern … (Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Haben wir eigentlich nicht!) - Wir können es ein bisschen weiter fassen, da sind wir … (Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Aber wir können darüber reden!) – Ja, okay, ich darf trotzdem … (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Du kannst darüber reden!) – Danke, Kurt, das ist sehr lieb von dir, falls ich mich einmal revanchieren kann, gut. Darf ich trotzdem noch einmal darauf zurückkommen, was ich bereits in der letzten Sitzung gesagt habe, und zwar die Wohnbaugenossenschaften, den Wiener Wohnbausumpf, et cetera, et cetera.

 

Ich möchte jetzt nicht alles noch einmal anführen, die Missstände betreffend den Herrn Prof. Ludl, Sozialbau, GEWOG, Neue Heimat, et cetera, ich möchte hier Anträge einbringen, was man eigentlich tun sollte und könnte.

 

Zunächst einen Beschlussantrag der Kollegen Dominik Nepp, Günter Kasal, Michael Niegl, Alexander Pawkowicz, Lisa Ullmann und Dr. Alfred Wansch betreffend die fachliche Aufarbeitung der Skandale der Wiener Wohnbaugenossenschaften, und zwar mit folgendem Beschlussantrag:

 

„Der Amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, alle gemeinnützigen Bauträger mit Sitz in Wien hinsichtlich ihrer Gebarung in den vergangenen fünf Jahren von unabhängigen Wirtschaftsprüfern prüfen zu lassen. Sobald kein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk testiert wird, wird der betreffende Bauträger vom Erhalt von Wohnbauförderungsmitteln sowie Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten durch den Wohnfonds Wien ausgeschlossen.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Da wir beim Thema sind, gleiche Antragsteller, ein weiterer Beschlussantrag:

 

„Der Amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, Prüfberichte von in Wien ansässigen gemeinnützigen Bauvereinigungen in ungekürzter und ungeschwärzter Form zu veröffentlichen. Diese sollen anstatt der bisher gekürzten Fassungen ohne jegliche Hindernisse für jedermann bei der Landesregierung und auch im Internet einsehbar sein.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ein weiterer Beschlussantrag derselben Gruppe:

 

„Der Amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz dahin gehend zu erweitern, dass gemeinnützige Bauträger im WWFSG definierte Wirtschaftlichkeitskriterien zu erfüllen haben, um Mittel aus der Wohnbauförderung zu erhalten. Diese Kennziffern orientieren sich an den fünf effizientesten Gemeinnützigen Wiens. Die Einhaltung dieser Parameter kontrolliert die MA 50, gleichzeitig werden gemeinnützige Bauträger für zwei Jahre von der Teilnahme an Bauträgerwettbewerben und den Erhalt von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten seitens des Wohnfonds Wien ausgeschlossen, wenn die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz definierten Einkommensgrenzen überschritten werden beziehungsweise seitens des Unternehmens oder einer gewerblichen Tochter Kredite an Vorstand oder Geschäftsführung ausgeschüttet werden.

 

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