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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 23.02.2016, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 9

 

(00138-2016/0001-GIF; MA 56, P 6) Das Vorhaben Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder in Wien 14, Kienmayergasse 41, bauliche Maßnahmen für Brandschutz und WADG sowie Fassadensanierung, mit Gesamtkosten in der Höhe von 1 857 000 EUR brutto wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2016 entfallende Betrag in der Höhe von 550 000 EUR brutto ist auf Haushaltsstelle 1/2101/614 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(00154-2016/0001-GIF; MA 56, P 7) Die Erweiterung der offenen Volksschule in Wien 21, Christian-Bucher-Gasse 14, mit voraussichtlichen Gesamtkosten in der Höhe von 23 475 000 EUR brutto wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2016 entfallende Betrag in der Höhe von 4 500 000 EUR brutto ist auf Haushaltsstelle 1/2101/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(00065-2016/0001-GFW; MA 5, P 9) 1) Der 1. periodische Bericht im Jahr 2016 über zusammengefasste Überschreitungen für das Verwaltungsjahr 2015 mit 98 156 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 102/16)

 

2) Der 1. periodische Bericht im Jahr 2016 über zusammengefasste Überschreitungen für das Verwaltungsjahr 2016 mit 9 500 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 102/16)

 

(00110-2016/0001-GKU; MA 7, P 11) Die Subvention an ((superar)), Verein zur Förderung des aktiven Musizierens, Singens und Tanzens von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2016 für die Förderung der Jugendchöre in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(00111-2016/0001-GKU; MA 7, P 12) Die Subvention an den Verein Musica Juventutis im Jahr 2016 für die Förderung des österreichischen Musikerinnen- und Musikernachwuchses in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(00112-2016/0001-GKU; MA 7, P 13) Die Subvention an den Wien im Rosenstolz Kulturverein im Jahr 2016 für das Festival Wien im Rosenstolz in der Höhe von 15 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(00113-2016/0001-GKU; MA 7, P 14) Die Subvention an den Theater am Spittelberg Kulturverein im Jahr 2016 für das Sommerprogramm in der Höhe von 55 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(00117-2016/0001-GKU; MA 7, P 15) Die Subvention an das Wiener KammerOrchester im Jahr 2016 für den Matineenzyklus in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(00132-2016/0001-GKU; MA 7, P 16) Die Subvention an den Verein zur Förderung aktueller Musik im Jahr 2016 für das Festival Cool Britannia - Post Jazz aus London und Oxford in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(00208-2016/0001-GKU; MA 7, P 18) Die Subvention an das 1. Frauenkammerorchester von Österreich im Jahr 2016 für Musikprojekte in Wien in der Höhe von 36 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(00109-2016/0001-GKU; MA 7, P 23) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Volkstheater Gesellschaft m.b.H. betreffend Volkstheater in den Bezirken ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Volkstheater Gesellschaft m.b.H. werden betreffend Volkstheater in den Bezirken für die Jahre 2017 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert Jahr 2017

799 000 EUR

präliminiert Jahr 2018

799 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(00339-2016/0001-GKU; MA 7, P 24) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Theater der Jugend ermächtigt. Dem Theater der Jugend werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2016

4 070 000 EUR

(3 830 000 EUR bereits beschlossen, GRB vom 29. Mai 2015)

 

präliminiert 2017

4 070 000 EUR

präliminiert 2018

4 070 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2016 entfallende weitere Betrag in der Höhe von 240 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2016 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(00340-2016/0001-GKU; MA 7, P 25) Die weitere Betriebssubvention für das Jahr 2016 in der Höhe von 200 000 EUR und die Subvention für die Jahre 2017 und 2018 in der Höhe von je 6 537 630 EUR an die Volkstheater

 

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