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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 23.02.2016, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 9

 

Gesellschaft m.b.H. wird genehmigt. Die MA 7 wird infolge der Anpassung der Subvention für das Jahr 2016 und Gewährung der Subvention für die Jahre 2017 und 2018 zur Änderung der auf Grund des GRB vom 19. Dezember 2014 (Zl. 03536-2014/0001-GKU) abgeschlossenen Mehrjahresvereinbarung für die Jahre 2015 bis 2016 mit der Volkstheater Gesellschaft m.b.H. ermächtigt. Demzufolge werden dem Subventionsnehmer Volkstheater Gesellschaft m.b.H. für die Jahre 2015 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2015

6 337 630 EUR

(bereits beschlossen, GRB vom 19. Dezember 2014)

 

präliminiert 2016

6 537 630 EUR

(6 337 630 EUR bereits beschlossen, GRB vom 19. Dezember 2014)

 

präliminiert 2017

6 537 630 EUR

präliminiert 2018

6 537 630 EUR

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2016 entfallende weitere Betrag in der Höhe von 200 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2016 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(00341-2016/0001-GKU; MA 7, P 26) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Theater in der Josefstadt Betriebs GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theater in der Josefstadt Betriebs GmbH werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2016

7 565 689 EUR

(7 415 689 EUR bereits beschlossen, GRB vom 1. Juli 2015)

 

präliminiert 2017

7 565 689 EUR

präliminiert 2018

7 565 689 EUR

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2016 entfallende weitere Betrag in der Höhe von 150 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2016 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(00115-2016/0001-GKU; MA 7, P 27) Die Subvention an die Grazer Autorinnen Autorenversammlung im Jahr 2016 für die Durchführung von Veranstaltungen in der Höhe von 19 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.

 

(00118-2016/0001-GKU; MA 7, P 28) Die Subvention an den Verein Gruppe Wespennest im Jahr 2016 für die Durchführung der Aktivitäten in der Höhe von 28 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.

 

(00084-2016/0001-GKU; MA 7, P 29) Die Subvention an den Verein St. Balbach Art Produktion im Jahr 2016 für das Projekt Volxkino in der Höhe von 53 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(00085-2016/0001-GKU; MA 7, P 32) Der Schenkung des künstlerischen Konvolutes von Gerlinde Wurth (laut vorgelegtem Werkverzeichnis) an die Stadt Wien wird zugestimmt.

 

(00086-2016/0001-GKU; MA 7, P 33) Die Subvention an die Fotogalerie Wien im Jahr 2016 für Ausstellungsaktivitäten in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(00177-2016/0001-GKU; MA 7, P 35) Zur Förderung diverser Projekte im Bereich bildender Kunst wird im Jahr 2016 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 114 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(00361-2016/0001-GKU; MA 7, P 37) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Verein Architekturzentrum Wien ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Architekturzentrum Wien werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert Jahr 2016

1 428 000 EUR

präliminiert Jahr 2017

1 428 000 EUR

präliminiert Jahr 2018

1 428 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2016 entfallende Betrag in der Höhe von 1 428 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2016 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

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