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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 23.02.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 114

 

lungnahme von uns hören. Über diese Stellungnahme der Gemeinde Wien werden wir heute abstimmen.

 

Wenn wir uns die Stellungnahme anschauen, dann muss ich sagen, da schlägt es dem Fass echt den Boden aus, denn die Gemeinde Wien macht in dieser Stellungnahme gar keinen Hehl daraus, dass diese Interessensabwägung gar nicht gemacht wurde. Das wird in diesem Aktenstück nicht einmal bestritten. Sie sagt, ja, wir haben tatsächlich die Interessen der Öffentlichkeit und jener der Privateigentümer nicht abwiegen müssen, weil das war halt damals gesetzlich angeblich noch nicht in dieser Form notwendig. Aber, und da schlägt es echt 13, im selben Satz heißt es dann weiter sinngemäß: Wenn der Verfassungsgerichtshof jetzt aber sagt, dass das, was wir damals gemacht haben, gesetzeswidrig ist, na, macht auch nichts, dann machen wir es einfach anders und geben einen entsprechenden Antrag auf Übertragung in das öffentliche Gut. Mit anderen Worten, wenn diese Enteignung, die wir jetzt als Gemeinde Wien versuchen, nicht durchgeht, weil die Gerichte halt sagen, das geht nicht, na, dann holen wir uns einfach auf anderem Weg wieder das, was uns eigentlich nicht zusteht. Das ist eine Sauerei, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein Skandal! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Bevor ich da jetzt einen Ordnungsruf kassiere, ziehe ich das Wort „Sauerei“ mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Es ist mir im Eifer des Gefechtes herausgerutscht.

 

Es ist ein Skandal, dass hier so vorgegangen wird, dass man mit Füßen tritt, was der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtshof hier sagt, und einfach sagt, na ja, wenn es so nicht geht, dann machen wir es auf andere Art und Weise.

 

Ein letzter Punkt ist mir in formaler Hinsicht dann noch aufgefallen, vielleicht werden wir dazu auch noch etwas hören: Und zwar in der Aufforderung, die der Verfassungsgerichtshof an uns als Stadt Wien geschickt hat. Die ist am 22. Dezember 2015 eingegangen. Hier ist der Poststempel der Stadt Wien, lautend auf 22. Dezember. In dieser Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes steht drinnen, dass innerhalb von acht Wochen eine schriftliche Äußerung zu erstatten ist. Wenn man sich das anschaut, 22. Dezember, die Acht-Wochen-Frist, in der wir dem Verfassungsgerichtshof antworten können, zumindest so wie ich das hier lese, ist an sich nach Adam Riese schon abgelaufen. Das wäre nämlich der 16. Februar gewesen. Vielleicht hören wir da noch etwas dazu. Ich habe im Akt, der sehr dick ist, keinen entsprechenden Antrag gefunden, diese Frist zu erstrecken. Also möglicherweise ist das, worüber wir jetzt abstimmen müssen, ohnehin schon obsolet, weil wir uns einfach nicht rechtzeitig dazu geäußert haben.

 

Wir werden jedenfalls diesem Ansinnen auf kalte Enteignung klar eine Absage erteilen und dieses Aktenstück ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Nachdem Sie Ihren Fehler selbst erkannt haben, lasse ich das einmal durchgehen. Aber nur ein Mal, das sage ich auch dazu! (Allgemeine Heiterkeit.)

 

Zum Wort gemeldet ist Herr GR Kubik. Ich erteile es ihm.

 

14.39.32

GR Gerhard Kubik (SPÖ)|: Ja, danke schön, Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Zum Letzten ist das Einfachste: Nach Rücksprache mit unserem Verfassungsdienst ist es eigentlich schon immer gelebte Praxis, wenn eine Frist vorgegeben wird, die auf Grund der Gremialbeschlüsse, die acht Wochen richten sich ja nicht danach, wann wir Sitzung haben, dann wird im wechselseitigen Einverständnis die Frist so lange verlängert, bis eben die nächste Sitzung ist, und das ist die heutige. Also die Gefahr, dass jetzt die heutige Beschlussfassung nicht akzeptiert wird, weil sie nicht innerhalb der acht Wochen gemacht wurde, ist nicht richtig.

 

Der Chef des Verfassungsdienstes hat gesagt, das wird immer schon so gemacht. Sollte es notwendig sein, dass es keine Verlängerung gibt, dann kann man das mit Umlaufbeschluss machen. Aber, wie gesagt, in vielen Fällen in Jahren gelebter Praxis wird die Frist dann um jene Tage verlängert, wo halt die nächste Sitzung des Gemeinderates ist.

 

Zum anderen: Als Nichtjurist habe ich mir den Akt auch durchgelesen und habe mir zuerst gedacht, das ist nett, aber ich verstehe es nicht wirklich. Ich habe dann auch durch Kollegen, die juristisch gebildet sind, versucht, ein bisschen Informationen zu bekommen und das in ein Deutsch zu übersetzen, wie es halt alle Nichtjuristen auch verstehen. Ich weiß, für einen Juristen ist es - der versteht immer alles, was juristisch formuliert ist (Heiterkeit bei der SPÖ.), meistens. Ich habe das nur auch in der Zusammenfassung, die ich habe und die ich gelesen habe, ein bissel anders verstanden. Da wird eher kritisiert, dass man es nicht enteignet hat, sondern dass es eine § 53 Straße geworden ist. Ich möchte schon auch ein paar Zitate dazu liefern, die seitens unseres Verfassungsdienstes dann zurückgeschrieben wurden oder zurückgeschrieben werden: „Zunächst ist zu bemerken, dass § 39 Abs. 5 der Bauordnung erst mit dem LGBl. Nr. 61/2006 in den Rechtsbestand eingeführt wurde und somit zur Zeit der Festsetzung des Plandokuments Nr. 7195, nämlich im Jahr 2000, eine Enteignung nach dieser Bestimmung rechtlich gar nicht möglich und für den Verordnungsgeber natürlich auch nicht absehbar war.“ So gesehen habe ich das offensichtlich richtig verstanden. Also der Verfassungsgerichtshof meint, man hätte für diese Fläche enteignen sollen und nicht eine § 53 Straße machen und die Ausweisung … (GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Das ist der Verfassungsdienst der Stadt Wien, nicht der Verfassungsgerichtshof!) Ja, aber ich ehre und schätze den Verfassungsdienst der Stadt Wien und denke, so viele … (GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Das ist aber ein Unterschied!) Ja sicher, das ist ein Unterschied, die einen sitzen da und die anderen sitzen im Rathaus, ein ganz ein kleiner. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Ja, der Verfassungsgerichtshof bezieht sich auf eine Regelung, die erst sechs Jahre nach Beschlussfassung des Plandokuments möglich gewesen wäre, wie ich gerade gesagt habe. Das

 

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