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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 30.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 80

 

Gerade das Krankenhaus Nord ist die Lokomotive des Spitalskonzepts 2030. Es sichert die medizinische Versorgung insbesondere auch für den 21. und 22. Bezirk - das in einer wachsenden Stadt, über die wir ja auch immer wieder an dieser Stelle zu diskutieren haben. Daher kann es nur ein klares Nein zu einer Forderung nach einem Baustopp geben! Das wäre eine politische, fachliche und medizinische Fehlentscheidung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Gleichzeitig möchte ich aber schon auch hinweisen - insbesondere, wenn Presseartikel zitiert werden, so wie das der Kollege Gara gemacht hat - auf das Interview mit Peter Husslein im „Kurier“ vom 20. März 2016. Wenn man nämlich weiterliest, dann kommt man auch zu anderen Passagen, wo gesagt wird, das Sozialmedizinische Zentrum Nord „ist aber keine Parallelstruktur: Die Stadt Wien bekennt sich zu fachspezifischen Zentren“. Daher möchte ich der Vollständigkeit halber auch zitieren, was Peter Husslein sagt: „Das stimmt, das ist gut und da zolle ich den Gesundheitsorganisatoren in Wien Respekt. Und es wurde auch ein Vertrag abgeschlossen, der regelt, wofür die Gemeindespitäler zuständig sind und wofür das Universitätsspital AKH. Dieser Zusammenarbeitsvertrag ist der erste Versuch einer Strukturierung des Wiener Gesundheitswesens. Ich hege daher auch eine gewisse Hoffnung für die Zukunft.“

 

Das sagt selbst Peter Husslein, der zuvor ja auch mit anderen Zitaten zu lesen ist. Das möchte ich hier der Vollständigkeit halber auch anbringen, wie ich überhaupt der Meinung bin - insbesondere, wenn ich auch den Beitrag des Kollegen Koderhold vorher hören konnte -, dass man jetzt Krankenhaus Nord, KAV-Spitäler und andere Spitäler nicht gegeneinander ausspielen soll. Natürlich werden auch die KAV-Spitäler entsprechend dem Medizinischen Masterplan neu organisiert und auch dem gesamten Spitalsplan entsprechend modernisiert - diese Planungen gibt es ja, auch da wurde bereits vieles eingeleitet -, die zusätzlich zu den Ordensspitälern und natürlich auch zum Hanusch-Krankenhaus, das hier der Vollständigkeit halber auch zu erwähnen ist, den Versorgungsauftrag für die gesamte Stadt wahrnehmen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Patientinnen- und Patientenversorgung, Wissenschaft und Lehre, Forschung und Krankenversorgung auf höchstem Niveau für die gesamte Region Wien und, wie mein Kollege Wagner ausgeführt hat, auch für 28 Prozent aller Patienten, die aus den Bundesländern kommen, sind mit diesem umfangreichen Vertragswerk gesichert wie auch die universitäre Forschung, die international von großer Bedeutung ist. Gleichzeitig soll - und das wurde auch bereits anerkannt - der Transfer von Forschungsergebnissen des AKH in die Wirtschaft aktiv unterstützt werden.

 

Ein gemeinsames Nutzungskonzept des AKH-Geländes soll die bestmögliche Verwendung des Areals ermöglichen, dass auch Streitereien wie vor einigen Monaten, wer hier Zugriffsmöglichkeiten auf das Areal hat, ebenso der Vergangenheit angehören, bis zu Verwaltungsbereichen, die bisher getrennt waren und zukünftig abgestimmt miteinander arbeiten. Das sind ganz wesentliche Zielsetzungen, die durch diese Vereinbarung auch erreicht wurden.

 

Nun sichern insgesamt zwei Verträge und eine Zusammenarbeitsvereinbarung, also in Summe drei Werke, die Zukunft des AKH. Einmal der Finanz- und Zielsteuerungsvertrag: Hier geht es eben um die langfristige Sicherstellung und Weiterentwicklung einer patientInnenorientierten, zeitgemäßen, bedarfsgerechten medizinischen und pflegerischen Versorgung der Wiener Bevölkerung in hoher Qualität und gleichzeitig um die Entwicklung der Wissenschaft, die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Spitzenmedizin, der Forschung, der medizinischen Grundlagenforschung und der angewandten Forschung. Weiters wird ein partnerschaftliches Steuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Ressourceneinsatz für den klinischen Bereich der Medizinischen Universität Wien und des AKH eingerichtet.

 

Es konnte aber darüber hinaus in dieser Vereinbarung ebenfalls ein altes Problem, möchte ich sagen, gleich mitgelöst werden, nämlich, dass durch eine Einmalzahlung des Bundes in der Größenordnung von 12 Millionen EUR auch alle offenen Forderungen aus der Vergangenheit abgegolten sind.

 

In Summe geht es um die Realisierung von fünf Zielen, die ich nur kurz ansprechen möchte.

 

Erstens: wirtschafts- und innovationspolitische Ziele, die erreicht werden sollen, nämlich die Gewährleistung eines optimalen Betriebes sowohl der Medizinischen Universität Wien als auch des AKH; dies durch diese Vereinbarung auch festzulegen, wo Spitzenforschung durch strukturelle Maßnahmen unterstützt wird und gleichzeitig auch die Wettbewerbsfähigkeit ausgebaut werden soll. Den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft habe ich bereits erwähnt, wo es ebenfalls darum geht, den Bereich der Gesundheitswirtschaft zu stärken.

 

Zweitens: organisationspolitische Ziele, dass eben im Rahmen dieser Zusammenarbeitsvereinbarung Synergieeffekte und Einsparungspotenziale erreicht werden.

 

Drittens: versorgungspolitische Ziele, wo in der Krankenversorgung die demographieorientierte Zukunftssicherung - wie es heißt - der medizinischen Versorgung in der Metropolregion Wien ein zentrales Ziel ist.

 

Viertens: forschungs- und lehrpolitische Ziele, nämlich die gleichrangige Wahrnehmung der Aufgaben in der PatientInnenversorgung und universitären Lehre und Forschung.

 

Und fünftens: Die personalpolitischen Ziele waren ja auch in der Vergangenheit immer ein Thema, wenn es etwa auch um die gemeinsame Personalbedarfsplanung gegangen ist.

 

Der zweite wesentliche Vertrag ist der Rahmenbauvertrag zwischen dem Bund und der Stadt Wien, der auch die gemeinsame Finanzierung der Baumaßnahmen zwischen Bund und Wien regelt. Hier geht es einerseits um eine Anpassung von baulichen, funktionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen, auch im Sinne

 

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