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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 29.04.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 107

 

Nachbarn angewiesen, die sehr oft auch auf diesen Umstand hinweisen, die wir auch heranziehen, denn es ist ja eine gerichtliche Aufkündigung notwendig. Wiener Wohnen geht hier allen Hinweisen konsequent nach. Auch in diesem konkreten Fall sind ja sofort auch Schritte gesetzt worden.

 

Man kann sagen, dass wir im Jahr ungefähr 20 bis 25 Gemeindewohnungen haben, die gerichtlich aufgekündigt werden, entweder weil sie offenkundig nicht mehr benützt werden oder weil wir draufkommen, dass sie an Dritte weitervermietet werden, manchmal auch unter erhöhten Mietzinsforderungen. Und ich kann nur allen Wohnungssuchenden den Tipp geben, solche Angebote nicht anzunehmen, denn wenn Wiener Wohnen so etwas aufdeckt, dann gibt es nicht nur Konsequenzen für den Mieter, indem der Mietvertrag aufgelöst wird, sondern das hat natürlich auch Auswirkungen auf jene Person, die in der Wohnung lebt. Es ist also mit der gerichtlichen Aufkündigung nicht nur der Mietvertrag beendet, sondern natürlich auch die Möglichkeit, weiterhin in dieser Wohnung zu wohnen.

 

Man kann daher nur allen Wohnungssuchenden sagen: Hände weg von solchen Angeboten, die ungesetzlich sind und von uns auch mit aller Konsequenz geahndet werden!

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr GR Mag. Kasal. - Bitte.

 

9.54.00

GR Mag. Günter Kasal (FPÖ): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Die Anfrage des Kollegen Ulm bezieht sich auf einen Antrag vom Landesparteitag der SPÖ betreffend Restriktionen der innerfamiliären Weitergabe von Gemeindewohnungen, sehr geehrter Herr Stadtrat. Ich möchte das nur noch einmal wiederholen, weil wir jetzt, glaube ich, etwas vom Thema abgekommen sind.

 

In Wien beschäftigt sich die „Wohnplattform Wien“ mit der Wohnungslosenhilfe, mit jenen Menschen, die wirklich einen sehr, sehr dringenden Bedarf an einer günstigen, billigen Wohnung haben. Die Wohnungslosenhilfe „Wohnplattform Wien“ beschäftigt sich mittlerweile überwiegend nur mehr damit, für Flüchtlinge, für Neuzugezogene den billigsten Wohnraum im gemeinnützigen Wohnbausektor zur Verfügung zu stellen, zu mieten oder für die Flüchtlinge vorzubereiten.

 

Das heißt, die einzige Chance für Wienerinnen und Wiener, zu günstigem Wohnraum zu kommen, ist Wiener Wohnen. Sie haben jetzt gesagt, Sie werden entsprechend der Anfrage die Richtlinien von Wiener Wohnen und die Anspruchsberechtigungen für das Wiener Wohn-Ticket und auch die Weitergabe überprüfen.

 

Meine Frage geht in die entgegengesetzte Richtung: Werden Sie bei dieser Überprüfung auch die andere Seite evaluieren, nämlich dass die Richtlinien für den Erhalt eines Wohn-Tickets für Wienerinnen und Wiener erleichtert werden?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Zum einen möchte ich vielleicht nur korrigierend anmerken, dass im geförderten Wohnbau meines Wissens - und ich habe mich da erst vor Kurzem bei den gemeinnützigen Bauträgern erkundigt - Flüchtlinge in einer sehr geringen Zahl untergebracht werden, im Gemeindebau generell nicht. Es gilt nur die Regelung, dass Asylberechtigte die Möglichkeit haben, vor allem im Gemeindebau, aber auch im geförderten Wohnbau untergebracht zu werden.

 

Und ich denke, der zweite Teil der Frage ist durch die Praxis, die ich gerade auch im letzten Jahr dargestellt habe, beantwortet, denn ich habe einen Wien-Bonus eingeführt, der durchaus auch sehr kritisiert worden ist, wo jene Menschen, die schon länger in der Stadt leben, bei der Vergabe von Gemeindewohnungen bevorzugt behandelt werden - nicht nur bei Gemeindewohnungen, sondern auch bei geförderten Genossenschafts- und Mietwohnungen - und jene Menschen, die 5 Jahre und länger in Wien wohnen, eine 3-monatige Vorrückung bekommen, jene, die 10 Jahre und länger in Wien leben, eine 6-monatige Vorrückung und jene, die 15 Jahre und länger in Wien wohnen, eine 9-monatige Vorrückung. Ich möchte nicht verhehlen, dass mir das sehr viel Kritik eingebracht hat, aber ich stehe dazu, dass jene Menschen, die schon länger in der Stadt leben, auch einen unmittelbareren und schnelleren Zugang zum geförderten Wohnbau finden sollen. Von da her, denke ich, ist die Frage durch die Realität überholt.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr GR Dipl.-Ing. Dr. Gara.

 

9.56.18

GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Soziale Treffsicherheit, gerade bei Gemeindewohnungen, ist uns NEOS ein besonderes Anliegen. Daher ist für uns auch das Thema des Einkommens-Monitorings ein extrem wichtiges. Gerade auch bei der Thematik der Weitergabe von Gemeindewohnungen ist das ein Thema, das man stärker berücksichtigen sollte, denn im Moment liegt ja die Einkommensgrenze für den Anspruch bei rund 6.000 EUR brutto - damit erreiche ich fast 90 Prozent der Wiener Bevölkerung. Ich denke, es wäre wichtig, im Sinne der sozialen Treffsicherheit dieses Einkommens-Monitoring zu verlangen. Warum ist aus Ihrer Sicht dieses Thema hier nicht erwünscht?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Nein, es ist keinesfalls nicht erwünscht. Ich denke, ich habe auch in meiner Beantwortung dargestellt, dass wir immer wieder auch unsere eigenen Regelungen kritisch überprüfen. Vieles von dem, was wir derzeit bei der Wohnungsvergabe an Regeln haben, ist in den letzten Jahren immer wieder modifiziert, geändert worden, immer entsprechend der Praxis angepasst worden.

 

Aber ich möchte doch noch einmal ganz besonders betonen, dass wir jetzt gerade einen besonderen Vorteil der Stadt Wien diskutieren, nämlich dass wir überhaupt in der Lage sind, Gemeindewohnungen zu vergeben. Das ist keine Selbstverständlichkeit, denn es gibt keine andere Stadt in Europa, die über einen solchen umfassenden kommunalen Wohnbau verfügt, und wir sind auch die einzige Stadt in Europa, die auch in den 80er und 90er Jahren diesen kommunalen Wohnungsbestand

 

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