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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 29.09.2016, Sitzungsbericht  -  Seite 13 von 16

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Marina Hanke, BA

 

18. (02708-2016/0001-GIF; MA 57, P 3) Die Subvention an den Verein COURAGE - Österreichisches Institut für Beziehungs- und Sexualforschung für den Arbeitsbereich Beratungsstelle COURAGE WIEN in der Höhe von 32 495 EUR für das Jahr 2016 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)

 

Berichterstatter: GR Mag. Marcus Schober

 

19. (02590-2016/0001-GIF; MA 10, MA 56, P 5) 1) Die Planungs-, Projektvorbereitungs-, Projektmanagements- und Projektbegleitungsleistungen bis zur Beauftragung des PPP-Auftragnehmers sowie die Projektmanagementleistungen während der Errichtungs- und Inbetriebnahme-Phase für den Bildungscampus Aron Menczer mit Gesamtkosten in der Höhe von 5 324 400 EUR brutto (netto 4 437 000 EUR) wird genehmigt. Die Bedeckung für den auf das Verwaltungsjahr 2016 entfallenden Betrag in der Höhe von 30 000 EUR brutto (netto 25 000 EUR) ist auf den Haushaltsstellen 1/2400/010 und 1/2101/772 gegeben. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 10 und der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

2) Der Magistrat wird ermächtigt, die notwendigen Vergabeverfahren zur Suche der PPP-Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers für die weiterführende Planung, Errichtung, Finanzierung und das Facility Management am Standort vorzunehmen und somit sämtliche Verträge für Planungs-, Beratungs- und Organisationsleistungen zur Abwicklung des Vorhabens Bildungscampus Aron Menczer abzuschließen. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, ÖVP und NEOS.)

 

(PGL - 03130-2016/0001 - KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Sabine Schwarz und GRin MMag. Dr. Gudrun Kugler betreffend 24 Stunden-Öffnung der Hauptbücherei sowie Vereinheitlichung und Verlängerung der Öffnungszeiten der Bücherei allgemein wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, ÖVP und NEOS, Ablehnung SPÖ und GRÜNE.)

 

(02577-2016/0001-GIF; MA 56, P 6) Der Magistrat wird ermächtigt, einen Standortwettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich nach vorheriger EU-weiter Bekanntmachung, betreffend eine 16-klassige Neue Mittelschule in der Region Innerfavoriten im 10. Wiener Gemeindebezirk, durchzuführen und die Abwicklung zu beauftragen, um den besten Standort sowie eine geeignete Bestandgeberin/einen geeigneten Bestandgeber zu finden, die/der die Planung nach Durchführung eines Architekturwettbewerbes, die Errichtung bzw. einen allfälligen Umbau abwickelt und das Gebäude gegebenenfalls unter Zwischenschaltung einer Projektgesellschaft an die Stadt Wien in Bestand gibt. Der abzuschließende Bestandvertrag wird den verfassungsmäßig zuständigen Organen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und NEOS, Ablehnung FPÖ und ÖVP.)

 

(Rednerin bzw. Redner: GR Christoph Wiederkehr, BA, GRin Sabine Schwarz, GR Dipl.-Ing. Martin Margulies, GR Dr. Wolfgang Aigner, GR Heinz Vettermann und GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Heinz Vettermann

 

20. (02632-2016/0001-GIF; MA 13, P 7) 1) Der Magistrat wird ermächtigt, die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH in die Wien Holding GmbH, womit die Übertragung der Aufgabe des Beteiligungsmanagements verbunden ist, einzubringen.

 

2) Der Magistrat wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit Punkt 1 erforderlichen Erklärungen abzugeben und Verträge sowie Urkunden zu fertigen, die dazu erforderlich sind. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, ÖVP und NEOS.)

 

Berichterstatter: GR Peter Florianschütz

 

21. (02460-2016/0001-GGS; MA 70, P 29) 1) Der Magistrat wird ermächtigt, die gemäß § 30 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/2004, von den in den §§ 23 und 24 ASVG genannten Sozialversicherungsträgern, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgegebene schriftliche Erklärung, für die in der Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016 geltenden Transportgebührenersätze als Gebührenschuldner einzutreten, anzunehmen.

 

2) Gemäß § 30 Abs. 4 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/2004, werden für das Jahr 2016 für die unter Punkt 1 angeführten Sozialversicherungsträger, sofern sie entsprechende Gebührenschuldnererklärungen abgeben, niedrigere Gebühren wie folgt festgesetzt:

 

a) Für jede Inanspruchnahme des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien innerhalb des Gebietes der Stadt Wien, auch wenn wegen des Verhaltens oder der Änderung des Zustandes desjenigen, für den der Wiener öffentliche Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst in Anspruch genommen wurde, sowohl eine Hilfeleistung als auch eine Beförderung unterblieben ist, je transportierter Person vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016 93,04 EUR.

 

b) Für jeden transportierten Anspruchsberechtigten nach oder von Orten außerhalb des Gebietes der Stadt Wien sowie für eine Intervention des Wiener öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes außerhalb des Gebietes der Stadt Wien für jeden Voll- und Leerkilometer vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016 2,02 EUR, mindestens jedoch die unter a) angeführten Transportgebühren. (Einstimmig.)

 

(PGL - 03131-2016/0001 - KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Dominik Nepp, GR Armin

 

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