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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 16.12.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 99

 

lichst Unternehmungen und Unternehmen abzubilden. Daher war es auch meine Entscheidung, da sich die Kompetenz des Aufsichtsgremiums von meiner Kompetenz als amtsführende Stadträtin für den Bereich, die in der Stadtverfassung und im Statut festgelegt ist, ableitet, dass alle Mitglieder dieses Aufsichtsgremiums nicht aus der Stadt Wien und nicht aus der Verwaltung kommen. Herr Dr. Bock und die neue Vorsitzende, die vorher Stellvertreterin war, Frau Dr. Prehofer - Leute, die wirklich aus der Wirtschaft kommen - bilden das ab, was üblicherweise in einem Aufsichtsrat in einer GmbH oder Aktiengesellschaft stattfindet. Aber - und das ist jetzt kein Wunder, das moniert auch der Rechnungshof in dem noch nicht veröffentlichten Bericht - es ist vollkommen klar, dass festgestellt wird, dass es eigentlich eine Situation ist, die nicht wirklich zusammenpasst, nämlich die monokratische Führung, die auch nicht aushebelbar ist, plus der Versuch, gesellschaftsrechtliche Instrumentarien zu nützen, um zu mehr Wirtschaftlichkeit und zu mehr Transparenz zu kommen. Es ist eine Krücke. Ich bin sicher, dass es richtig war, diese Krücke zu wählen, aber es ist nicht der Weisheit letzter Schluss; gescheiter ist ein Aufsichtsrat mit den Kompetenzen, die dieser auch hat.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau GRin Korosec, ÖVP. - Bitte schön.

 

9.18.22

GRin Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Herzlichen Dank für die Beantwortung. Sie haben klar zu erkennen gegeben, es ist eine Krücke, die noch nicht so wirklich funktioniert. Nachdem sie aber gesagt haben, dass sie den Empfehlungen des Rechnungshofes, in denen ja sehr, sehr viel Kritik drinnen ist, nachgehen werden, stelle ich keine Frage und erwarte mir, dass das alles so vor sich geht.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön. Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

9.18.58†Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP - 03923-2016/0001 - KFP/GM) wurde von Herrn GR Gerhard Haslinger gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft und Internationales gerichtet. (Im Wiener Veranstaltungsgesetz wird die Anwesenheit eines technischen Beamten oder eines Feuerwehrbeamten des Magistrates in Veranstaltungsstätten mit eigenem Bühnenhaus oder in einer Zirkusanlage vorgeschrieben. Dies gilt auch für andere Veranstaltungsstätten, wenn ein Überwachungsdienst bedungen oder aufgetragen wird. Mit 7. November 2016 wurde der sicherheitstechnische Aufsichtsdienst durch die Stadtbaudirektion in Wiener Theatern eingestellt. Es werden daher nur mehr Beamte der Wiener Berufsfeuerwehr entsendet, die ihren Dienst gemäß der gesetzlichen Bestimmung verrichten müssen. Nun hat die MA 68 die Absicht geäußert, mit der Spielsaison 2017/2018 ebenfalls den Brandsicherheitswachdienst einstellen zu wollen. Dies wäre aber nur möglich, wenn das erwähnte Gesetz geändert wird. Mit welcher logischen Begründung sollte die Feuerwehr von diesem wichtigen Überwachungsdienst abgezogen werden?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Grundsätzlich ist zu Ihrer Frage anzumerken, dass natürlich der gesamte Magistrat immer angehalten ist, bestehende Regelungen zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind, ob man sie besser machen kann, wie wir effizienter werden können. Laufende Aufgabenkritik und Evaluierung der erbrachten Leistung ist, wenn man so sagen darf, Tagesgeschäft. Zur konkreten Frage muss ich sagen, dass offensichtlich eine Verwechslung vorliegt, denn als Stadträtin für die Wiener Berufsfeuerwehr der MA 68 bin ich die falsche Ansprechpartnerin. Die MA 68 war und ist nicht für den technischen Aufsichtsdienst zuständig, das ist ein anderes Ressort. Die MA 68, Feuerwehr und Katastrophenschutz, entsendet auch weiterhin Feuerwehrmitarbeiterinnen und Feuerwehrmitarbeiter zu den Aufsichtsdiensten in die Veranstaltungsstätten.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage kommt von Herrn GR Mag. Juraczka, ÖVP. (GR Mag. Manfred Juraczka: Ich verzichte!) Die Zusatzfrage wurde zurückgezogen.

 

Die 2. Zusatzfrage kommt von Herrn GR Haslinger, FPÖ. - Bitte schön.

 

9.20.28

GR Gerhard Haslinger (FPÖ): Danke, Frau Stadträtin, für die Beantwortung. Es ist erfreulich, wenn das tatsächlich so sein soll. Aber ich nehme an, Sie wissen schon, dass es hier einen Schriftverkehr gegeben hat, der von der MA 68 betrieben wurde, um sich aus diesem Theaterdienst in der Spielsaison 2017/2018 zurückziehen zu wollen. Wenn man jetzt zu dem Entschluss gekommen ist, dass diese Überlegung wieder verworfen wird, dann ist es begrüßenswert, dann passt es auch. Wir hoffen auch, dass es so bleibt.

 

Dazu eine Frage: Es ist in diese Überlegungen eingeflossen, dass, wenn der Beamte der Wiener Feuerwehr aus dem Theaterdienst abgezogen wird, die Spielstätten umfassende Brandschutzeinrichtungen errichten und diese von Sicherheitsfirmen betreuen lassen müssen. Jetzt weiß man, dass in der Firma IFBS, die ja Am Hof etabliert ist und vom ehemaligen Branddirektor Perner betrieben wurde, Feuerwehroffiziere tätig sind. Wie stehen Sie dazu, dass nebenberuflich tätige Beamte der Wiener Feuerwehr Brandschutzvorrichtungen errichten, die sie dann als Magistratsbeamte selbst überprüfen?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Wissen Sie, ich glaube, man sollte Politik auf Grund von Fakten und nicht auf Grund von Gerüchten machen. Ich halte von Gerüchten gar nichts. Ich würde auch Ihnen empfehlen, das so zu tun. Ich kann nur wiederholen, dass unsere wunderbaren Feuerwehrleute - ganz viele Männer, leider nur ein paar wenige Frauen, aber an dem arbeite ich - weiterhin bei den Veranstaltungsstätten präsent sein werden. Insofern ist das, was Sie hier skizziert haben, reine Theorie. Ich würde Sie bitten, bei so einem wichtigen Thema wie der Wiener Feuerwehr, die hat sich nicht verdient, dass sie auf Grund von Gerüchten beurteilt wird, auf

 

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