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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 16.12.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 99

 

jetzt so freundlich angeschaut, war in der letzten Fragestunde nicht in der Lage, mir sehr umfassend darzustellen, wie die Überwälzung der Pensionslasten Richtung Holding und möglicherweise auch Richtung Wien erfolgen soll. Man war noch nicht so weit, Sie haben auch auf die Frau StRin Sima verwiesen. Diese hat sich in der „Presse“ geäußert und gesagt, ja, in einem Schritt soll der Pensionsaufwand einmal auf die Holding verlagert werden, aber in einem zweiten Schritt soll die Pensionslast dann wieder an die Stadt Wien übertragen werden. Die Stadtwerke würden aber weiterhin die Pensionen bezahlen, dafür auch die Haftung übernehmen und es würde kein Nachteil für die Stadt entstehen.

 

Das ist mir natürlich als Information … (Zwischenruf von Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima.) Ist auch von Ihnen, Frau Stadträtin, ist mir aber als Information natürlich ein bisschen zu wenig. Derzeit scheint es so zu sein, dass die Wien Energie ihre Pensionisten direkt auszahlt, dass die Zahlung direkt von der Wien Energie an die Mitarbeiter fließt. In Zukunft könnte es dann wohl so sein, dass die Auszahlung wieder durch die Stadt Wien erfolgt. Das weiß ich allerdings natürlich nicht genau. Ich weiß auch nicht genau, ob man es schon in der Verwaltung genau weiß, ich habe jedenfalls noch keine umfassende Information dazu bekommen. Es ist aber natürlich schon ein gewisses Ringelspiel, das sich da abzeichnet, denn letztendlich müsste es natürlich Ausgleichszahlungen von der Wien Energie zu den Stadtwerken geben, zur Holding und dann wieder zur Stadt Wien, die dann letztendlich die Pensionszahlungen an die Beamten im Ruhestand auszahlt. Das ist natürlich ein System, das auf den ersten Blick nicht erfreulich aussieht. Die Frage ist, ob es auch tatsächlich geht.

 

Da würde ich mir also mehr an Informationen wünschen. Das ist auch etwas, wozu der Rechnungshof jetzt noch keine Stellungnahme abgeben kann, der Rechnungshof prüft so wie der Stadtrechnungshof ausschließlich im Nachhinein, und im Nachhinein sind wir dann natürlich alle gescheiter. Mangelnde Transparenz und mangelnde Information sind nichts, wobei uns der Rechnungshof vorweg helfen könnte.

 

Es geht um Milliardenbeträge, es geht um Rückstellungsproblematiken in der Höhe von mehreren Milliarden Euro, und es geht letztendlich auch darum, wer dann diese Milliarden trägt. Wenn es letztendlich die Stadt Wien tragen soll, na ja, dann wird das Budget natürlich enorm belastet. Es hat durch 16 Jahre hindurch jetzt eine tatsächliche effektive Entlastung des Stadtbudgets gegeben. Die Frage, ob diese Belastung jetzt wieder zur Stadt zurückkommt, ist offen.

 

Ich halte fest: Es gibt eine Empfehlung des Rechnungshofes, diese Pensionslast auf die Stadt Wien rückzuübertragen. Diese Empfehlung ist etwas, was wir ernst nehmen, was wir auch als Oppositionspartei natürlich ernst nehmen. Es kann aber natürlich von unserer Seite keine Blankozustimmung zu einem Modell geben, von dem wir nicht genau wissen, wie es aussieht. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es gibt beim Thema Wien Energie auch noch zwei, drei andere Punkte, die sich immer wieder wiederholen, die immer wieder Thema beim Stadtrechnungshof sind, die auch immer wieder Thema beim Rechnungshof sind. Das ist das Stellenbesetzungsgesetz. Immer wieder gibt es Verstöße gegen das Stellenbesetzungsgesetz, so auch bei der Wien Energie. Im Jahr 2012 wurden zwei Geschäftsführerfunktionen ausgeschrieben, beide Ausschreibungen haben gegen das Stellenbesetzungsgesetz verstoßen. Es gab keine konkreten Angaben über die zu besetzenden Funktionen, also technische oder kaufmännische Geschäftsführung, keine Angaben über die damit verbundenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche und keine Angaben über die erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerber. Ich meine, so etwas sollte nicht passieren, nicht bei einem Unternehmen wie der Stadtwerke, wo man eigentlich davon ausgehen sollte, dass das Stellenbesetzungsgesetz anständig angewendet wird.

 

Auch die Gestaltung der Managerverträge ist etwas, was immer wieder kommt. Es gibt Vertragsschablonen, im Bund werden die Vertragsschablonen, soweit mir das bekannt ist, relativ problemlos angewandt, wiederum nicht so einfach in Wien. In Wien meint man, dass man so eine Vertragsschablonenverordnung nicht braucht, dass man die Schablonen des Bundes für die Managerverträge nicht übernehmen muss. Dann kommt dazu, dass sich wichtige Bestimmungen auch nicht in den Managerverträgen der Geschäftsführer von Wien Energie finden. Andere Dinge, die nicht drinnen sein sollten, finden sich dann schon, nämlich wenn es um Wertsicherung der Bezüge geht und wenn es um erfolgsabhängige Prämienzahlungen und um die Akontierung solcher Prämien geht. Es schaut nicht sehr elegant aus, wenn die Erfolgsprämien schon im Vorhinein ausgezahlt werden, zumindest zu 50 Prozent war das bei den Geschäftsführern von Wien Energie der Fall. Es ist auch nicht sehr elegant, wenn man die Zielvereinbarungen für die Prämie erst im Laufe des Jahres abschließt. Das sollte man wohl schon im Vorjahr für das kommende Jahr machen. Bei Wien Energie war es so, dass der Abschluss der Zielvereinbarung erst im 2. Quartal getroffen wurde, irgendwann so zwischen April und Juni. Als man schon wissen konnte, wie das in etwa ausgehen wird, hat man diese Zielvereinbarung abgeschlossen. Das ist etwas Unerfreuliches. Dann hat man noch 50 Prozent der zu erwartenden Prämien akontiert, und dann ist es natürlich auch noch zu einem Fehler in der Abrechnung gekommen. Diese Akontierungen wurden nicht richtig ausbezahlt, und letztendlich ist es auf Grund von fehlerhaften Saldoberechnungen zu einem Übergenuss von 6.546 EUR gekommen.

 

Ich bleibe beim Thema Bezüge. Das Unternehmensgesetzbuch sieht vor, dass die Bezüge des Vorstandes oder der Geschäftsführung im Kumulus, zumindest gesamt zu veröffentlichen sind. Die Wien Energie hat auch gegen diese Veröffentlichungspflicht verstoßen, und zwar zwei Mal, sowohl zu dem Zeitpunkt, als es nur zwei Geschäftsführer bei der Wien Energie gegeben hat, als auch zu dem Zeitpunkt, als es drei Geschäftsführer gab. Es ist schon richtig, dass das Unternehmensgesetzbuch diese Veröffentlichungspflicht erlässt, solange es nur

 

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