«  1  »

 

Gemeinderat, 18. Sitzung vom 16.12.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 76 von 99

 

in Wien haben. Womit wir allerdings ein Problem haben, ist die konsequente Rekordbelastung der Wiener Bevölkerung, und diese heute zur Abstimmung stehende Anpassung ist ein Teil beziehungsweise ein Mosaiksteinchen einer Belastungschronologie, die wohl seinesgleichen sucht.

 

Ich zitiere aus dem heutigen Poststück zur Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit welcher die pauschalen Kosten der Herstellung von Anschlussleitungen neu festgesetzt werden. Im Akt steht nämlich Folgendes: „Der Wert der Baukostenveränderung Siedlungswasserbau Wien gesamt weist seit der erstmaligen Festsetzung der Pauschalen einen Anstieg von gerundet 16 Prozent aus.“ – 16 Prozent, das ist nicht wenig. Was auch nicht wenig und auch erstaunlich ist, und das sollten wir immer wieder den Wienerinnen und Wienern und auch Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot-Grün, in Erinnerung rufen, sollten Sie es gerne vergessen wollen, das ist die rot-grüne Belastungsbilanz, die von 2006 bis 2015 beachtlich ist:

 

Die Erhöhung der Kategoriemietzinse im Gemeindebau zum Beispiel um plus 12 Prozent, die Erhöhung des Strompreises um plus 15 Prozent, die Erhöhung der Preise für das Parkpickerl um plus 29 Prozent, die Erhöhung des Fernwärmetarifes um plus 36 Prozent, die Erhöhung der Wassergebühren um plus 39 Prozent - jetzt dann zusätzlich 16 Prozent dazu -, die Erhöhung der Müllgebühren um plus 40 Prozent, die Erhöhung der Tarife der Wiener Linien um bis zu 46 Prozent, die Erhöhung der Kanalgebühren um 49 Prozent, die Erhöhung der Abschleppgebühren um plus 50 Prozent, die Erhöhung des Gaspreises um 50 Prozent, die Erhöhung der Tarife für Städtische Bäder um 52 Prozent, die Erhöhung der Preise für Kurzparkscheine um durchschnittlich 150 Prozent. Und jetzt kommt die nächste Erhöhung.

 

Wer soll das bezahlen? Auch das steht im Akt, über den wir heute abstimmen sollen. Ich zitiere nämlich wortwörtlich: Die Kosten der Herstellung von Anschlussleitungen an das öffentliche Wasserversorgungsnetz hat nach § 8 Abs. 2 des Wasserversorgungsgesetzes in der Fassung des LGBl. Wien Nr. 26 vom 2.4.2009 der Wasserabnehmer beziehungsweise die Wasserabnehmerin zu tragen. Das bedeutet im Konkreten, der Endverbraucher, also der Konsument, die Konsumentin und somit die Wienerinnen und Wiener werden wieder einmal in gewohnter Manier von Ihnen zur Kasse gebeten.

 

Wir halten fest - und das wissen wir alle -: Wien hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Das allergrößte Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wien hat ein Problem mit Ihrer Finanz- und Belastungspolitik, nämlich mit jener Finanz- und Belastungspolitik, die von Rot und Grün verursacht wird. Wir werden diesem Poststück unsere Zustimmung verweigern, da wir Freiheitlichen nicht bereit sind, Ihrer Ausbeutungspolitik die Räuberleiter zu machen. - Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Spitzer. Ich erteile ihm das Wort.

 

17.18.28

GR Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ)|: Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ist das schön, wenn man statt mit absoluten Zahlen mit Prozentzahlen operieren kann. Wie toll klingen manche, wie eindrucksvoll klingt das, wenn man sagt: Erhöhungen von und bis zu 100 Prozent und darüber. Wir können uns gerne die einzelnen Geschichten in absoluten Zahlen anschauen, ich mache das auch gerne, aber kurz zuvor noch zum eigentlichen Akt und vier Fakten, über die wir hoffentlich alle miteinander nicht diskutieren müssen.

 

Zum einen: Die Wasseranschlussgebühr, über die wir reden, wurde 2009 erstmals zur Pauschale. Das hatte den Vorteil, und wir wissen das alle, dass diejenigen, die die Gebühren zahlen, auch ganz genau wissen, was sie zu zahlen haben und es keine sprunghaften Anstiege bei den Gebühren gibt. Faktum Nummer 2: Derzeit haben wir in diesem Bereich eine Unterdeckung von rund 200.000 EUR. Es ist nicht wahnsinnig viel, aber es gehört gedeckt. Faktum Nummer 3: Es ist die erste Anpassung dieser Pauschale seit 2009. Seit der Einführung wurde diese Pauschale nicht erhöht, sie reiht sich also nicht in diese tolle Auflistung Ihrer Erhöhungen ein. Faktum Nummer 4: Mit dieser Anpassung wird die nötige Abdeckung der Kosten erreicht werden, also auch dann keine Erhöhung auf längere Sicht.

 

Die Gründe, warum das nötig ist, liegen schon auch in unserem Bereich, da muss man schon auch die Wahrheit sagen, da sind wir alle miteinander nicht unschuldig daran, warum es in diesem Bereich zu einer Erhöhung kommt.

 

Ich denke zum Beispiel, dass die MA 31 natürlich auch die Baustelleneinrichtungen machen muss. Wenn wir der Meinung sind, dass wir aus unterschiedlichen Gründen die Richtlinien dafür ändern, dass wir diese Baustellengeschichten noch viel sicherer machen - was ja wichtig ist, dass die Fußgänger dort noch viel sicherer durchkommen - und es ändern sich die Rahmenbedingungen, dann kostet das für die MA 31 mehr Geld. Das heißt im Umkehrschluss, sie brauchen dafür auch mehr Geld.

 

Wovon genau reden wir jetzt? Betroffen sind, wie Sie richtig gesagt haben, die einzelnen Personen, aber auch die Firmen, Bauträger, was auch immer. Aber nur diejenigen, die jetzt neue Anschlussleitungen bestellen, die normalen Wassergebührenzahler, wie es sie zu Tausenden in dieser Stadt gibt, sind davon nicht betroffen. Erkundigt man sich jetzt genau bei der MA 31, um wie viele Ansuchen es geht, dann erfährt man, dass es - und jetzt sind wir bei den absoluten Zahlen und nicht bei Prozentzahlen - sage und schreibe im Durchschnitt 180 Ansuchen sind. 180 Ansuchen, von denen wir jetzt reden, Firmen und Häuslbauer. Wie gesagt, es lässt sich mit Prozenten natürlich wunderbar operieren. (Ruf bei der FPÖ: Wie viel Prozent ist die Steigerung?)

 

Abschließend zur Rekordbelastung des Kollegen Stumpf: Es schrieb vor Kurzem der „Kurier“, also nicht wirklich das Haus und Hof Jubelblatt von Rot-Grün: Die monatlichen Mehrausgaben, was Müll-, Kanal- und Was

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular