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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 02.03.2017, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 11

 

gehörigen Flächen wird ermächtigt, mit der Prater Wien GmbH den vorgelegten Vertrag für den Zeitraum 1. April 2017 bis 31. März 2022 (mit der Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre) mit einer jährlichen Ausgabe von 1 150 000 EUR exklusive Umsatzsteuer abzuschließen. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 1 150 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2620/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(00143-2017/0001-GKU; MA 7, P 20) Die Subvention an die Fotogalerie Wien im Jahr 2017 für Ausstellungsaktivitäten in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(00042-2017/0001-GSK; MA 21, P 24) Plan Nr. 8182: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Auhofstraße, Schloßberggasse, Innocentiagasse, Linienzug 1-2, Carolaweg, Mauer des Lainzer Tiergartens, Linienzug 3-4, Bezirksgrenze, Linienzug 5-6 und Hackinger Kai im 13. Bezirk, KatGen Hacking und Ober St. Veit sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für Teile des Plangebietes (Beilage Nr. 106/17)

 

(00151-2017/0001-GSK; MA 21, P 25) Plan Nr. 8188: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Pachmayergasse, Dopplergasse, Molitorgasse, Linienzug 1-2, Urschenböckgasse, Linienzug 3-4 (Bezirksgrenze), Linienzug 4-11, Lorenz-Reiter-Straße, Linienzug 12-13, Fuchsröhrenstraße, Zippererstraße, Linienzug 14-15, Zippererstraße und Rinnböckstraße im 11. Bezirk, KatG Simmering (Beilage Nr. 105/17)

 

(00069-2017/0001-GSK; MA 21, P 27) Plan Nr. 7368E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Kundmanngasse, Geusaugasse, Parkgasse, Erdbergstraße und Ida-Bohatta-Platz im 3. Bezirk, KatG Landstraße (Beilage Nr. 104/17)

 

(02379-2015/0001-GSK; MA 21, P 28) Plan Nr. 7921: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Wehlistraße bzw. Linienzug 1-2, A23 Südosttangente, Linienzug 3-4 und Simon-Wiesenthal-Gasse im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt (Beilage Nr. 102/17)

 

(00115-2017/0001-GSK; MA 21, P 30) Plan Nr. 8145: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Ullmannstraße, Sechshauser Gürtel (Bezirksgrenze), Linke Wienzeile (Bezirksgrenze), Karl-Walther-Gasse, Graumanngasse und Pfeiffergasse im 15. Bezirk, KatG Sechshaus (Beilage Nr. 108/17)

 

(04080-2016/0001-GSK; MA 21, P 31) Plan Nr. 8152: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Jadengasse, Eduard-Sueß-Gasse, Wieningerplatz, Goldschlagstraße und Johnstraße im 15. Bezirk, KatG Rudolfsheim (Beilage Nr. 107/17)

 

(00174-2017/0001-GWS; MA 69, P 34) Der Abschluss eines Vertrages zum Zwecke der Schenkung von Teilflächen der Grundstücke Nr. 1803 und Nr. 1804/2, jeweils inneliegend der EZ 1793 des Grundbuches der KatG Innere Stadt mit der Bezeichnung Öffentliches Gut im Gesamtausmaß von 2 870 m² an die Republik Österreich zu den im Bericht der MA 69 vom 19. Jänner 2017, Zl. MA 69-T-VK-1/847297/16, angeführten Bedingungen wird genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(04276-2016/0001-GWS; MA 69, P 35) Der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der SRE Schottenring 18 Real Estate GmbH als Eigentümerin der herrschenden Grundstücke Nr. 1439 und Nr. 1441, beide EZ 143, KatG Innere Stadt und der Stadt Wien als Eigentümerin des dienenden Grundstückes Nr. 1777, EZ 1793, KatG Innere Stadt zum Zwecke der Errichtung von zwei Garagenanbindungstunnel zu den im Bericht der MA 69 vom 6. Dezember 2016, Zl. MA 69-T-D/S-1/416911/16, angeführten Bedingungen wird genehmigt.

 

(04352-2016/0001-GWS; MA 69, P 36) Der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Renngasse 10 Immobilienentwicklungs- und verwertungs GmbH als Eigentümerin des herrschenden Grundstückes Nr. 236, EZ 943, KatG Innere Stadt und der Stadt Wien als Eigentümerin des dienenden Grundstückes Nr. 1601/2, EZ 1793, KatG Innere Stadt zum Zwecke der Errichtung einer 3-geschoßigen Tiefgarage samt Fundamentierung und notwendiger Feuermaueröffnung zu den im Bericht der MA 69 vom 15. Dezember 2016, Zl. MA 69-T-D/S-1/588805/15, angeführten Bedingungen wird genehmigt.

 

(00218-2017/0001-GKU; MA 7, P 39) Die Subvention an den Verein Musica Juventutis im Jahr 2017 für die Förderung des österreichischen Musikerinnen- und Musikernachwuchses in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(00221-2017/0001-GKU; MA 7, P 40) Die Subvention an den Verein Basis.Kultur.Wien - Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2017 für die Blasmusikaktivitäten in der Höhe von 100 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.

 

(00230-2017/0001-GKU; MA 7, P 41) Die Subvention an das Wiener Volksliedwerk im Jahr 2017 für die Basissubvention in der Höhe von 160 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2017 gegeben.

 

(00288-2017/0001-GKU; MA 7, P 42) Die Subvention an die Orchester Wiener Akademie GmbH im Jahr 2017 für den Zyklus im Musikverein in der Höhe von 51 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben.

 

(00287-2017/0001-GKU; MA 7, P 43) Die Subvention an die Stadtkino Filmverleih- und Kinobetriebsgesellschaft mbH im Jahr 2017 für die Jahrestätigkeit 2017 in der Höhe von 211 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/755 gegeben.

 

(00290-2017/0001-GKU; MA 7, P 44) Die Subvention einer 2. Rate an den Filmfonds Wien im Jahr 2017 für die Jahrestätigkeit 2017 in der Höhe von 2 600 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/777 im Voranschlag 2017 gegeben.

 

(00209-2017/0001-GKU; MA 51, P 45) Die MA 51 wird ermächtigt, einen Vertrag mit der Stadt Wien Marketing GmbH zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachvolleyball WM 2017 mit einem

 

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