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Gemeinderat, 21. Sitzung vom 07.04.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 112

 

öffentliches Interesse besteht und es seiner Ausführung, seinem Charakter oder seinem Stil nach den benachbarten Bauwerken in derselben oder gegenüberliegenden Häuserzeile nicht angeglichen ist oder sein Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild nach nicht gerechtfertigt erscheint oder das Bauwerk nach der Instandsetzung technisch als ein anderes angesehen werden muss.

 

Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter und den Stil eines Gebäudes beeinflussen.

 

Lassen Sie mich auch etwas über die Inventarisierung sagen. Seit dem Jahr 1997 wird eine Inventarisierung der bedeutenden Wiener Gebäudebestände durchgeführt. Daten für rund 56.000 Objekte - 56.000 Objekte! - sind erhoben worden und werden bis heute laufend aktualisiert und detailliert. Wie viele Schutzzonen gibt es ungefähr und wie häufig kommen selbige in Wien vor? -Schutzzonen gibt es in Wien seit 1973. Damit kann die Stadt unabhängig vom Denkmalschutzgesetz erhaltenswerte historische Ensembles vor dem Abbruch oder zu großer baulicher Veränderung schützen. Wien-weit gibt es ungefähr 130 Schutzzonen, die oft ganze Straßenzüge umfassen, mit insgesamt etwa 10.000 Häusern.

 

Ein Wort noch zu den Bausperren: Eng mit dem Thema der Schutzzonen verknüpft ist natürlich auch das Instrument der Bausperren laut Bauordnung. Sobald eine Schutzzone geplant ist, wird eine zeitlich begrenzte Bausperre ausgesprochen. Dies deshalb, damit in der Umsetzungsphase der Schutzzone allfällige kontraproduktive Aktivitäten hintangehalten werden. Während der Dauer der Bausperre wird die Schutzzone dann bewilligt oder die Bausperre läuft aus, je nachdem. Sobald eine Bausperre ausgesprochen wurde, ist jeglicher Abbruch genehmigungspflichtig. Es ist jeglicher Abbruch genehmigungspflichtig! Es hilft also in der Übergangszeit, dass schützenswerte Gebäude nicht einfach mit der Abrissbirne abgebrochen werden können.

 

Konkret geht es jetzt natürlich um den 22. Bezirk. Es geht um die Postnummern 45, 46, 47 und 48. Hier geht es zeitlich um die begrenzten Bausperren. Bei der Postnummer 49 geht es um eine Verlängerung der begrenzten Bausperre. Bei einem Abbruch ist nur in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre eine Abbruchbewilligung notwendig. Bei Abbrüchen in anderen Gebieten ist der beabsichtigte Abbruch vom Bauführer drei Tage vor Beginn der Arbeit bei der zuständigen Gebietsgruppe der MA 37 anzuzeigen.

 

Teilabbrüche sind nicht bewilligungsfrei, hier ist in jedem Fall eine baubehördliche Abbruchbewilligung notwendig.

 

Ich darf also nochmals wiederholen: Bei der Einrichtung von Schutzzonen muss vorher eine Bausperre festgesetzt werden. Eine Bausperre ist zeitlich befristet, bis die Schutzzone eingerichtet ist oder aber auch nicht, und die Bausperre ausläuft. Eine zeitlich begrenzte Bausperre wird mit Einleitung des Verfahrens festgesetzt und hat den Sinn, wenn jemand davon erfährt, dass in diesem Gebiet eine Schutzzone kommt, mögliche Aktivitäten verhindert werden können. Ein allfälliger Abbruch ist daher durch die zeitlich begrenzte Bewilligung genehmigungspflichtig.

 

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die Anträge auf Überprüfung von Schutzzonen im Mai 2014 in der Bezirksvertretung Donaustadt eingebracht wurden. Daraufhin wurden die MA 21 und die dafür zuständigen Fachdienststellen wie die MA 19 ersucht, eine Überprüfung aller Ortskerne durchzuführen. Am 31. Jänner 2017 hat unser Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy mit der Frau VBgm.in Vassilakou die Überprüfung urgiert. Nächstens erscheint es hier im Amtsblatt, und die dafür notwendigen zeitlich begrenzten Bausperren werden wirksam. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Niegl.

 

15.01.53

GR Michael Niegl (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Stadträtin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuschauer an den Bildschirmen!

 

Die Bausperren, das Verhängen der Bausperren gemäß § 8 der Wiener Bauordnung, führt laufend zu Fehlentwicklungen, da dann die Entscheidung der Flächenwidmung einzig und allein beim grünen Planungsausschuss beschlossen werden kann. Und wie so oft ist dann gut gemeint genau das Gegenteil von gut gemacht, denn das von der grünen Frau Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou geführte Ressort glänzt fortlaufend mit Fehlplanungen und unüberlegten Schnellschüssen, sozusagen Stadtplanung an den Bürgern vorbei. Das Ergebnis sind dann links-ideologische Planungsvorhaben zum Schaden der Wiener.

 

Ein kleines Beispiel, die Problematik Nordrandsiedlung: Dort kommt es auf Grund der Intention des Planungsausschusses zu einer Bauverdichtung. Zur Information: Dieses Gebiet liegt im nördlichen Bereich von Floridsdorf, ist eine kleine, feine Siedlung, wo hauptsächlich Einfamilienhäuser sind, ist strukturell auch so gewachsen. Und dort wird durch Bauspekulation und natürlich durch das Vorhaben des grünen Planungsressorts der Bereich verdichtet. Deshalb darf ich hier auch gleich einen Beschlussantrag dazu einbringen:

 

„Die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung wird aufgefordert, in ihrem Ressort ein neues Plandokument für das oben angegebene Gebiet der Nordrandsiedlung in Floridsdorf in Auftrag zu geben, das auf den Erhalt der gewachsenen Siedlungsstruktur Rücksicht nimmt und nach Maßgabe der tatsächlichen Gegebenheiten und Ergebnisse der Evaluierung für das Plangebiet folgende Bestimmungen enthalten soll:

 

Erstens: Innerhalb des Baulandes bei offener und gekuppelter Bauweise darf die bebaute Fläche maximal 25 Prozent des Bauplatzes betragen.

 

Zweitens: Feuermauern innerhalb des Baulandes bei offener und gekuppelter Bauweise dürfen in der Bauklasse I eine Höhe von 7,5 m nicht überschreiten.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

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