«  1  »

 

Gemeinderat, 21. Sitzung vom 07.04.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 112

 

eigentlich entsprechend der Passage im rot-grünen Regierungsprogramm:

 

„Der Gemeinderat spricht sich für die Prüfung zur Einführung einer verbindlichen Planungsebene zwischen dem STEP, also zwischen dem Stadtentwicklungsplan und den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in Form von Leitbildern aus. Diese können, in Abstimmung mit den Bezirken, ab einer noch festzulegenden Mindestgröße für funktional zusammenhänge Gebiete definiert werden. Falls diese Prüfung, wie im Regierungsprogramm Rot-Grün II angekündigt, bereits erfolgte, spricht sich der Gemeinderat für eine umfassende Information des Gemeinderatsausschusses aus.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages verlangt.“

 

Ich möchte noch eine dritte Ebene einführen und ein Thema diskutieren, das mir, wie Sie wissen, ein besonderes Anliegen ist, nämlich der Konnex aus Stadtentwicklung und sozialer Infrastruktur, im Speziellen auch der Gesundheitsinfrastruktur, denn das hat ja die Gesundheitsstadträtin Frauenberger auf der SPÖ-Klausur jetzt angekündigt, das habe ich sehr positiv gefunden, dass jetzt doch plötzlich in allen Bezirken Primärversorgungseinrichtungen entstehen sollen. Das ist einmal ein grundsätzlich vernünftiger Zugang, darüber zu diskutieren, aber natürlich hängt es von der Dichte ab und es hängt davon ab, wie viele Menschen wo wohnen, ob es Sinn macht oder nicht, ob man hier auch einen Bedarf hat.

 

Das bedeutet, dass wir letztendlich, und ich habe das immer wieder betont, die Stadtentwicklungsgebiete nützen müssen, um hier für die Gesundheitsinfrastruktur Vorsorge zu treffen. Wenn wir es nicht jetzt tun, ist das langfristig viel teurer, und jetzt besteht die Chance, gerade dann, wenn Menschen an einen neuen Ort ziehen, natürlich auch ihr Verhalten zu verändern, um nicht direkt ins Spital zu gehen, sondern wohnortnah eine Primärversorgungseinrichtung aufzusuchen.

 

Hier ist eine strategische Vorausplanung absolut notwendig. Es reicht aus unserer Sicht nicht, einfach zu sagen, es wird dort genug Flächen geben, und wenn der Bedarf entsteht, dann wird diese Fläche umgewandelt. Nein, das gehört von Vornherein entsprechend geplant, damit es auch barrierefrei ist, den Zugang erleichtert, et cetera.

 

Vor diesem Hintergrund bringe ich noch einen dritten Antrag ein: Der Wiener Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass im Zuge von Stadtentwicklungsgebieten ab zirka 1.000 Wohneinheiten und einem entsprechenden Einzugsbereich, darüber hinaus die Möglichkeit der Errichtung von Infrastruktur für eine Primärversorgungseinheit durch ein geeignetes Gremium, das könnte zum Beispiel die Infrastrukturkommission sein, überprüft wird, und, wenn die Prüfung ergibt, dass es sich hier um einen geeigneten Standort für eine Primärversorgungseinheit handelt, mit den Projektträgern zum Beispiel im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages, denn dort hätte ich die Möglichkeit, im Rahmen der Bauordnung, eine entsprechende Einrichtung für die Infrastruktur von Primärversorgungseinrichtungen zu vereinbaren. In formeller Hinsicht wird dieser Antrag den Gemeinderatsausschüssen für Soziales, Gesundheit und Frauen sowie Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz und BürgerInnenbeteiligung zugewiesen.

 

Zusammenfassend: Ich denke, dass man an diesem Beispiel des Flächen- und Bebauungsplanes rund um die Ankerbrotfabrik schon sieht, dass oftmals Partikularinteressen die Widmungskategorien steuern, und das soll es nicht sein. Deswegen ist es wichtig, dass es hier ganz klare strategische Leitbilder gibt, und es ist ebenso wichtig, dass diese Vernetzung von Stadtentwicklung, Stadtplanung und dem Gesundheitsressort entsprechend stärker verankert ist. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar. Ich erteile ihr das Wort.

 

15.45.36

GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir sprechen im aktuellen Tagesordnungspunkt von der Ankerbrotfabrik, Kollege Gara hat ja auch schon kurz das Gebiet umrissen und seine einzelnen Kategorien ein bisschen angesprochen und angerissen. Ich möchte in meiner Wortmeldung doch noch ein bisschen detaillierter darauf eingehen, was denn die Stadt Wien konkret in diesem Plandokument vorhat, und auch ein bisschen auf den Erläuterungsbericht, der dieses Plandokument näher erläutern soll, eingehen.

 

Derzeit, also sprich, jetzt noch vor Beschluss dieses Plandokuments, haben wir es mit einer eher rechtswidrigen Lage der dort derzeit vorherrschenden Zustände zu tun, denn sowohl die Caritas-Einrichtung als auch die Wohnungen, die derzeit dort bestehen, sind laut dem derzeitig vorliegenden Plan rechtswidrig. Wenn man sich ansieht, was die Stadt Wien mit dem neuen Plandokument vorhat, so sieht man, dass der Bestand einseitig berücksichtigt wurde, das heißt, wir finden im Plandokument schon die Möglichmachung der Caritas-Gebäude, aber die Wohnmöglichkeit im Loftbereich finden wir nicht.

 

Für mich stellt sich die Frage: Wusste man, dass Menschen dort wohnen? Wenn ja: Warum hat das keine Berücksichtigung gefunden? Und wenn nein: Warum gab es keine umfassende Bestandsanalyse? Ich würde sagen, eher Zweiteres, denn wenn man sich den Erläuterungsbericht ansieht, möchte ich kurz zitieren, was auf Seite 11 zu lesen ist: „Für die Loft City erfolgt überwiegend eine Anpassung der Widmung und der Bebauungsbestimmungen an den Bestand.“ Das kann aber so nicht richtig sein, denn wenn Sie an den Bestand anpassen, dann hätte die Wohnwidmung berücksichtigt werden müssen.

 

Wie auch Kollege Gara schon angesprochen hat, ist unverständlich, warum im Nordosten des Gebietes der Bauplatz Wohnen sein darf. Da möchte ich von der Seite 6 zitieren: „Dabei wird aber Wohnen ausgeschlossen, um die vielfältigen kulturellen und sozialen Aktivitäten am Areal nicht durch mögliche Nutzungskonflikte zu beeinträchtigen. Das gilt für Loft City. Für die Fläche des Wohnfonds sollen eine Widmung und Bebauungsbe

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular