Gemeinderat, 23. Sitzung vom 05.05.2017, Sitzungsbericht - Seite 4 von 9
entfallende Betrag in der Höhe von 150 000 EUR ist mit einem Betrag in der Höhe von 100 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3813/757 und mit einem Betrag in der Höhe von 50 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2017 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(01361-2017/0001-GGS; MA 70, P 16) 1) Der Magistrat wird ermächtigt, die gemäß § 30 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/2004, von den in den §§ 23 und 24 ASVG genannten Sozialversicherungsträgern, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt öffentlich Be-diensteter abgegebene schriftliche Erklärung, für die in der Zeit vom 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017 geltenden Transportgebührenersätze als Gebührenschuldner einzutreten, anzunehmen.
2) Gemäß § 30 Abs. 4 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/2004, werden für das Jahr 2017 für die unter Punkt 1 angeführten Sozialversicherungsträger, sofern sie entsprechende Gebührenschuldnererklärungen abgeben, niedrigere Gebühren wie folgt festgesetzt:
a) für jede Inanspruchnahme des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien innerhalb des Gebietes der Stadt Wien, auch wenn wegen des Verhaltens oder der Änderung des Zustandes desjenigen, für den der Wiener öffentliche Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst in Anspruch genommen wurde, sowohl eine Hilfeleistung als auch eine Beförderung unterblieben ist, je transportierter Person vom 1. Jänner 2017 bis 31. Jänner 2017 94,44 EUR;
b) für jeden transportierten Anspruchsberechtigten nach oder von Orten außerhalb des Gebietes der Stadt Wien sowie für eine Intervention des Wiener öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes außerhalb des Gebietes der Stadt Wien für jeden Voll- und Leerkilometer vom 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017 2,05 EUR mindestens jedoch die unter a) angeführten Transportgebühren.
(01056-2017/0001-GSK; MA 33, P 20) Das Vorhaben STE Nordbahnhof Nord, Errichtung der öffentlichen Beleuchtung und Anpassung von Verkehrslichtsignalanlagen mit Gesamtkosten in der Höhe von 2 200 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 425 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6402/050 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 33 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(01163-2017/0001-GWS; MA 69, P 29) Der Abschluss der zur Baureifgestaltung der Liegenschaft EZ 3811 u.a., KatG Inzersdorf, notwendigen Transaktion, d.i. der Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes Nr.1608/5, inneliegend EZ 2134 des Grundbuches der KatG Inzersdorf, sowie des Grundstückes Nr. 1624/8 und einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1704/3, beide inneliegend EZ 724 des Grundbuches der KatG Inzersdorf, an die Firma DITTING meßtechnische Geräte Gesellschaft m.b.H., zu den im vorgelegten Bericht der MA 69 vom 21. März 2017, Zl. MA 69-T-BRG-23/713894/15, angeführten Bedingungen wird genehmigt. (§ 25 WStV)
(01047-2017/0001-GFW; MA 5, P 30) Die Finanzierung der im vorgelegten Magistratsbericht genannten Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung des Medienstandortes Wien un-ter dem Label Content Vienna im Zeitraum 2017 bis 2019 mit Gesamtkosten in der Höhe von maximal 375 000 EUR, wobei für das Jahr 2017 Mittel von maximal 125 000 EUR vorgesehen sind, mittels Dotation an die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. zur Umsetzung dieser Fördermaßnahmen wird genehmigt. Die budgetäre Bedeckung für das Jahr 2017 in der Höhe von maximal 125 000 EUR ist im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/7822/777 gegeben. Für die Folgejahre ist in den Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
(01300-2017/0001-GFW; MA 5, P 31) Der Änderung des Statuts (nunmehr Satzung) des Kaiser Franz Josef I. Jubiläumsfonds für Werkstättengebäude und Volkswohnungen ge-mäß vorgelegter Beilage wird zugestimmt.
(01151-2017/0001-GKU; MA 7, P 34) Die Subvention an den Kunstverein Wien im Jahr 2017 für die Jahresaktivität in Form einer 2. Rate in der Höhe von 81 000 EUR wird ge-nehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 im Voranschlag 2017 gegeben.
(01133-2017/0001-GKU; MA 51, P 35) Dem österreichischen Tischtennis Verband wird aus den Sportförderungsmitteln 2017 eine Subvention in der Höhe von 30 000 EUR für die Durchführung der Racketlon Europameisterschaft in Wien und Wiener Neudorf von 25. August 2017 bis 3. September 2017 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
6. Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insoferne vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 23 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt wird:
Postnummern 23, 21, 18, 19, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 9, 11, 13, 33, 36, 1, 2, 5, 6, 7, 15, 17 und 32.
Berichterstatter: GR Gerhard Kubik
7. (03671-2016/0001-GSK; MA 21, P 23) Plan Nr. 8170: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Linienzug 1-2 (Schnirchgasse), Linienzug 2-6, Thomas-Klestil-Platz, Linienzug 7-9 und Linienzug 9-1 im 3. Bezirk, KatG Landstraße. (Beilage Nr. 120/17) (Einstimmig.)
(PGL - 01642-2017/0001 - KFP/GAT) Der Misstrauensantrag von GR Dominik Nepp, GRin Veronika Matiasek, GR Mag. Dr. Alfred Wansch, GR Karl Baron, GR Georg Fürnkranz, GR Dietrich Kops, GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GR Christian Unger gegen die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung VBgmin Mag. Maria Vassilakou wird nach namentlicher Abstimmung abgelehnt. (Zustimmung 46 Gemeinderatsmitglieder, Ablehnung 54 Gemeinderatsmitglieder.)
(PGL - 01643-2017/0001 - KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Dominik Nepp, GR Christian Unger, GR Georg Fürnkranz und GR Dietrich Kops betreffend Flächenwidmung am Wiener Heumarkt wird nach namentlicher Abstimmung abgelehnt. (Zustimmung 46 Gemeinderatsmitglieder, Ablehnung 54 Gemeinderatsmitglieder.)
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